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NABU NRW fordert Aufhebung der Rabenvogelverordnung
Elstern und Rabenkrähe besser als ihr Ruf
Wesel, 7. Februar 2000 Eine kürzlich veröffentlichte Studie des
Bundesamtes für Naturschutz belegt es erneut: Die Tötung von Rabenvögeln,
wie Elster, Rabenkrähe oder Eichelhäher, ist weder sachlich noch ethisch
zu rechtfertigen. Jochen Bellebaum vom Landesvorstand des NABU NRW wandte sich in
einem Brief an NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn, in dem er die Ministerin
auffordert, die Fakten anzuerkennen und die sogenannte "Rabenvögelverordnung"
in Nordrhein-Westfalen aufzuheben und damit ein naturschutzpolitisches Signal zu
setzen. Frau Höhns Amtskollege auf Bundesebene, Jürgen Trittin, hatte ein
solches Signal bereits gesetzt und anerkannt, dass es keinen sachlichen Grund gebe,
die Rabenvögel dem Jagdgesetz zu unterstellen. Jochen Bellebaum vom NABU Landesverband
NRW zur langjährigen Diskussion: "Die Rabenvogelverordnung ist schlichtweg
rechtswidrig."
"Es werden weder andere Arten mit dieser Regelung geschützt, noch werden
mit dem Abschuss von Rabenvögeln landwirtschaftliche Schäden abgewendet",
begründete Bellebaum seine Kritik. Wir gehen davon aus, dass seit In-Kraft-Treten
der Verordnung rund 500.000 Vögel dieser Verordnung sinnlos zum Opfer gefallen
sind. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes wurden in Nordrhein-Westfalen nur
im Jagdjahr 1997/1998 61.015 Elstern, 65.020 Rabenkrähen und 4.398 Eichelhäher
geschossen.
In Nordrhein-Westfalen regelt seit 1994 eine "Rabenvogelverordnung", die
Bejagung von Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher. Die Naturschutzbehörden
können gemäß Art. 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie und § 20g,
Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes "zur Abwendung erheblicher land-, forst-,
fischerei-, wasser- und sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden" sowie
"zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt" und für "Zwecke
der Forschung, Lehre, Zucht..." Ausnahmen zum Abschuss oder Fang zulassen. Die
neue Studie belegt, dass in ganz Deutschland, unter Einbeziehung aller wissenschaftlicher
Daten zum Thema Rabenvögel, keine Schäden durch Rabenvögel nachgewiesen
werden können.
In den vergangenen 15 Jahren, die der Streit über Elstern und Krähen nun
dauert, sei keine wissenschaftlich fundierte Studie zu diesem Thema erschienen, die
eine Ausnahme zur Tötung dieser Singvögel rechtfertigen könne. Im
Gegenteil: Mit modernsten "High-Tech-Methoden" untersuchten Forscher im
Münsterland den Einfluss von Rabenvögeln auf Feuchtwiesenbrüter. Das
Ergebnis entkräftet das schwerste Argument der Landwirte und Jäger, die
hier immer wieder einen gravierenden Einfluss anführen. Die Studie stellt nur
einen geringen Einfluss fest. "Anstatt die Sachlage zu akzeptieren, laufen
im Kreis Borken sogenannte Untersuchungen, die man nur als pseudowissenschaftliches
Krähentötungsprogramm bezeichnen kann", rügte Bellebaum die
Praxis in Nordrhein-Westfalen.
Pauschale Ausnahmegenehmigungen wie in Nordrhein-Westfalen, die den Schutz dieser
Singvögel nach Naturschutzgesetz pauschal aufheben, erlauben in der Praxis eine
unbegrenzte Bejagung von Elstern und Rabenkrähen", kritisierte der
Biologe Bellebaum die aktuelle Situation. "Die aktuellen Daten zwingen zu
einem Umdenken, das muss auch in NRW endlich erkannt werden. Auch nach fünf
Jahren ist es dem Umweltministerium nicht möglich, die Wirksamkeit der Verordnung
zu überprüfen." Der NABU NRW geht aufgrund dieser Sachlage davon
aus, dass NRW nicht seiner Berichtspflicht gemäß § 9 EG-Vogelschutzrichtlinie
nachkommen kann.
Für Rückfragen:
Dipl.-Biologe Jochen Bellebaum, Landesvorstand NABU NRW, Tel.: 0173-9 40 12 99
Thorsten Wiegers, Pressesprecher NABU NRW: Tel.: 0281-3 38 35-14
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