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NABU NRW fordert Aufhebung der Rabenvogelverordnung

Elstern und Rabenkrähe besser als ihr Ruf

Wesel, 7. Februar 2000 Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Naturschutz belegt es erneut: Die Tötung von Rabenvögeln, wie Elster, Rabenkrähe oder Eichelhäher, ist weder sachlich noch ethisch zu rechtfertigen. Jochen Bellebaum vom Landesvorstand des NABU NRW wandte sich in einem Brief an NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn, in dem er die Ministerin auffordert, die Fakten anzuerkennen und die sogenannte "Rabenvögelverordnung" in Nordrhein-Westfalen aufzuheben und damit ein naturschutzpolitisches Signal zu setzen. Frau Höhns Amtskollege auf Bundesebene, Jürgen Trittin, hatte ein solches Signal bereits gesetzt und anerkannt, dass es keinen sachlichen Grund gebe, die Rabenvögel dem Jagdgesetz zu unterstellen. Jochen Bellebaum vom NABU Landesverband NRW zur langjährigen Diskussion: "Die Rabenvogelverordnung ist schlichtweg rechtswidrig."

"Es werden weder andere Arten mit dieser Regelung geschützt, noch werden mit dem Abschuss von Rabenvögeln landwirtschaftliche Schäden abgewendet"
, begründete Bellebaum seine Kritik. Wir gehen davon aus, dass seit In-Kraft-Treten der Verordnung rund 500.000 Vögel dieser Verordnung sinnlos zum Opfer gefallen sind. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes wurden in Nordrhein-Westfalen nur im Jagdjahr 1997/1998 61.015 Elstern, 65.020 Rabenkrähen und 4.398 Eichelhäher geschossen.

In Nordrhein-Westfalen regelt seit 1994 eine "Rabenvogelverordnung", die Bejagung von Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher. Die Naturschutzbehörden können gemäß Art. 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie und § 20g, Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes "zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- und sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden" sowie "zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt" und für "Zwecke der Forschung, Lehre, Zucht..." Ausnahmen zum Abschuss oder Fang zulassen. Die neue Studie belegt, dass in ganz Deutschland, unter Einbeziehung aller wissenschaftlicher Daten zum Thema Rabenvögel, keine Schäden durch Rabenvögel nachgewiesen werden können.
In den vergangenen 15 Jahren, die der Streit über Elstern und Krähen nun dauert, sei keine wissenschaftlich fundierte Studie zu diesem Thema erschienen, die eine Ausnahme zur Tötung dieser Singvögel rechtfertigen könne. Im Gegenteil: Mit modernsten "High-Tech-Methoden" untersuchten Forscher im Münsterland den Einfluss von Rabenvögeln auf Feuchtwiesenbrüter. Das Ergebnis entkräftet das schwerste Argument der Landwirte und Jäger, die hier immer wieder einen gravierenden Einfluss anführen. Die Studie stellt nur einen geringen Einfluss fest. "Anstatt die Sachlage zu akzeptieren, laufen im Kreis Borken sogenannte Untersuchungen, die man nur als pseudowissenschaftliches Krähentötungsprogramm bezeichnen kann", rügte Bellebaum die Praxis in Nordrhein-Westfalen.

Pauschale Ausnahmegenehmigungen wie in Nordrhein-Westfalen, die den Schutz dieser Singvögel nach Naturschutzgesetz pauschal aufheben, erlauben in der Praxis eine unbegrenzte Bejagung von Elstern und Rabenkrähen", kritisierte der Biologe Bellebaum die aktuelle Situation. "Die aktuellen Daten zwingen zu einem Umdenken, das muss auch in NRW endlich erkannt werden. Auch nach fünf Jahren ist es dem Umweltministerium nicht möglich, die Wirksamkeit der Verordnung zu überprüfen." Der NABU NRW geht aufgrund dieser Sachlage davon aus, dass NRW nicht seiner Berichtspflicht gemäß § 9 EG-Vogelschutzrichtlinie nachkommen kann.

Für Rückfragen:
Dipl.-Biologe Jochen Bellebaum, Landesvorstand NABU NRW, Tel.: 0173-9 40 12 99
Thorsten Wiegers, Pressesprecher NABU NRW: Tel.: 0281-3 38 35-14

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