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Zeche Walsum
Rahmenbetriebsplan Bergwerk Walsum
Der unendlichen Geschichte letzter Teil
Nach etlichen Erörterungsverfahren, Anhörungen und Monitoring - Terminen hofften nun die Gegner des Rahmenbetriebsplan Walsum auf eine weise Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in Leipzig. Dort hatte die Stadt Voerde und die Bürgerinitiative BIB geklagt. Nach dem Ausgang sollte dann über die Fortführung der NABU Klage entschieden werden. Schon während der Verhandlung wurde schnell klar, dass die Klagen abschlägig behandelt würden.
Wie kam es zu dieser Niederlage?
Das oberste Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass bei der Genehmigung eines Rahmenbetriebsplanes nur die groben Auswirkungen betrachtet werden müssen. Alle sich daraus ergebenden Auswirkungen wie Flächenverbrauch durch Deichbau und notwenige Pumpmaßnahmen zur Regulierung des Grundwasserstandes, sollen in den nachfolgenden Verfahren oder bergbaulichen Sonderbetriebsplänen betrachtet und geregelt werden.
Diese groben Betrachtungen sind Grundlage aller nachfolgenden Verfahren
Im Rahmenbetriebsplan wurden die wichtigen Themen, wie beispielsweise die möglichen Überflutungshöhen oder die Trinkwasser-Beeinträchtigung ausgeklammert und der DSK Glauben geschenkt, dass keine negativen Auswirkungen für Natur und Mensch entstehen können. Hier liegt nun das Dilemma: Da der Rahmenbetriebsplan ja genehmigt war, musste dann in den nachfolgenden Verfahren alles akzeptiert werden und irgendwie technisch gelöst werden. Koste es, was es wolle: Gesundheit, Leben oder Geld. Genehmigt ist genehmigt, egal auf welcher Grundlage, wobei Gefahren bewusst verheimlicht oder nicht erkannt wurden.
Zur Verdeutlichung ein kleiner Exkurs
Es wurde in den Antragsunterlagen und auch im Erörterungsverfahren vehement von der DSK bestritten, dass der Abbau negative Einflüsse auf die Trinkwasserqualität für Dinslaken hat. NABU und BIB hatten durch detaillierte Darstellungen in der Erörterung belegt, dass Rheinhochwässer durch das Absenken des Geländes das Trinkwasserschutzgebiet kontaminiert. Wegen des Verschlechterungsverbotes in der EU - Wasserrahmenrichtlinie wäre dies für den Rahmenbetriebsplan ein Ablehnungsgrund gewesen. Da die DSK die Verschlechterung zum Antragszeitpunkt jedoch vehement abgestritten hatte, wurde ihr Glauben geschenkt. Nur durch das Eingreifen des Ministeriums nach allen Erörterungen mussten die "echten" Karten auf den Tisch kommen und neue Wasseruntersuchungen erfolgen.
Als Ergebnis entsteht nun am Wasserwerk Löhnen gerade ein "Mahnmal" gegen diesen unsinnigen Kohleabbau. In einer 1000 m² großen Halle mit den Maßen 40 x 25 x 12 Meter Höhe wird eine 13 Millionen Euro kostende Nano - Filtrationsanlage untergebracht.
Sie sorgt in Zukunft dafür, dass die Dinslakener Bevölkerung kein durch Röntgenkontrastmittel und Humanpharmaka (Reste von Medikamenten und Hormonen) versetztes Trinkwasser geliefert bekommt. Leider hört es sich positiver an als es ist. Denn das Wasser, das statt dessen am Ende des Rohres herauskommt, verdient die Bezeichnung "Lebensmittel" nicht. Es ist fast totes Wasser, ähnlich wie destilliertes Wasser. Nach der Passage durch die Filter muss das Wasser erst wieder mit Mineralien und Spurenelementen angereichert werden, bevor es für den Konsum durch Mensch und Tier geeignet ist. Mit Folgekosten von 12 Millionen Euro werden in 25 Jahren 25 Millionen Euro verschwendet, dann muss die Anlage zum ähnlich hohen Preis erneuert werden.
Und jetzt?
Es geht nun weiter wie bisher. Die DSK hat Narrenfreiheit, da die Genehmigung in allen nachfolgenden Verfahren sicher ist. Es wird einfach davon ausgegangen, dass die Deiche sicher sind und dass alles technisch machbar ist.
Die so genannten "gegensteuernden Maßnahmen" zum Erhalt von Natur und Landschaft sind in zwei Verfahren der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt worden. Pumpmaßnahmen oder die Einleitung von Wasser in den Mommbach sollen negative Auswirkungen ausschließen. Diese "Natur am Tropf"- Maßnahme ist Anfang des Jahres nach wenigen Tagen Probebetrieb wieder eingestellt worden. Statt einer Versickerung in den geschützten Feuchtwiesen ist eine großflächige Überflutung eingetreten. Die NABU - Forderung, Geländehöhen detailliert darzustellen um solch eine Fehleinschätzung zu verhindern, war im Genehmigungsverfahren von der Behörde als unbegründet zurückgewiesen worden.
Beeinträchtigungen durch Senkungen in der Mommniederung sollen billigerweise auf der linken Rheinseite kompensiert werden. Die DSK macht sich noch nicht einmal die Mühe, Flächen im betroffenen Raum zu suchen. Der NABU wird nun zusammen mit der Landschaftsbehörde Flächen suchen und der DSK präsentieren, so dass wenigstens vor Ort ausgeglichen werden kann.
Fazit
Trotz dieser Niederlage ist das Ergebnis gewissermaßen als Erfolg zu werten: die bisher unverbindliche "Walsumer Verständigung" ist festgezurrt worden, so dass von den 17 Jahren Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes zwei Drittel nicht mehr ausgeschöpft werden können und das Bergwerk Walsum Ende 2008 schließen muss.
Gleichzeitig sind durch diesen steinigen Rechtsweg die Schwächen des antiquierten Preußischen Bundesberggesetzes aufgezeigt worden. Das Bergrecht muss endlich den heutigen demokratischen Gesetzen angepasst werden! In den letzten Verfahren wurde dies zwar schon mehrfach angemahnt, doch die Politik hat sich bisher nicht genötigt gefühlt, dieses Fossil anzupacken. Nach Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten können nun Petitionsausschuss und Verfassungsgericht angerufen werden und die vielen Defizite des Gesetzes dargestellt werden. Die beispiellose gute Zusammenarbeit und der unvorstellbar große Einsatz der BIB - Aktiven und des NABU haben dieser riesigen Herausforderung standgehalten!
Hannelie Steinhoff
Quelle: Naturspiegel - Das Magazin für Natur und Umwelt am Niederrhein; NABU Bezirksverband Krefeld/Viersen e.V. und NABU Kreisgruppe Wesel e.V., Heft 66 2/2007

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