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Landesjagdzeitenverordnung

Jagd auf Wildgänse

Störung und Abschuss seltener Vogelarten in Schutzgebieten nicht hinnehmbar | NABU fordert sofortigen Stopp der Gänsejagd

Störung und Abschuss seltener Vogelarten in Schutzgebieten nicht hinnehmbar | NABU fordert sofortigen Stopp der Gänsejagd

21.07.10 - Scharf kritisierte der NABU NRW die Änderungen des Landesjagdgesetzes sowie etlicher Verordnungen zur Jagd, die Anfang des Jahres im Eiltempo durchgewunken wurden. Besonders betroffen von den Änderungen waren die heimischen Wildgänse. Doch befürchtete der NABU auch negative Auswirkungen auf andere Wildtiere, insbesondere Vogelarten, sollte es zur massiven Jagd auf Wildgänse noch während der Brutzeit und in unmittelbarer Nähe von Natur- und Vogelschutzgebieten kommen. Nun wurde zu Beginn der neuen Jagdzeit auf Wildgänse bereits in den ersten Tagen ein Fall dokumentiert, der nichts Gutes für die nächsten Monate erwarten lässt: Ein seltener Löffler wurde bei der Gänsejagd auf der Bislicher Insel am Niederrhein schwer verletzt. mehr Mehr

Jagdpolitik in NRW nicht zeitgemäß

Möglichkeiten für eine Neuorientierung wieder vertan

Eichelhäher

Unterliegt wieder dem Jagdrecht - der Eichelhäher.

Am 1. Dezember 2006 ist die geänderte Landesjagdzeitenverordnung (LJ-VO) trotz massiver Kritik des NABU in Kraft getreten. Damit gilt die erweiterte Jagdzeit für Graugänse, Kanadagans und Nilgans wurden neu mit Jagzeiten in die LJ-VO aufgenommen, ebenso Rabenkrähen und Nebelkrähen (zusammengefasst als Aaskrähen) sowie Elstern. Auch Eichelhäher unterstehen nun wieder dem Jagdrecht, erhalten aber eine ganzjährige Schonzeit.

"Die neue Verordnung erlaubt zusammen mit der bereits im Juni in Kraft getretenen Kormoran-Verordnung weiterhin eine Jagdpraxis, die wir aus ethischen und naturschutzpolitischen Gründen ablehnen", erklärt der Landesvorsitzende des NABU NRW, Josef Tumbrinck. Bereits die in 2002 verabschiedete Fassung habe es versäumt, die geänderten Ansprüche der Umwelt und der Gesellschaft zu berücksichtigen und eine den heutigen Gegebenheiten angepasste Bejagung zu regeln. Die nun geltenden Jagdregelungen für NRW trügen eindeutig die Handschrift der Jagd- und Fischereilobby. Obwohl hier massive Verstöße gegen EU-Recht manifestiert würden und in keinem Fall wissenschaftlich gesicherten Belege für Schadensfälle vorgebracht worden seien, ist die Landesregierung im wesentlichen bei ihrem einmal eingeschlagenen Weg geblieben. Eine Auseinandersetzung mit naturschutzfachlichen Argumenten habe nicht stattgefunden. Dass gerade NRW mit seinen bedeutenden Winterrastgebieten für Gänse die Jagdzeiten auf einige dieser Tiere erweitere beziehungsweise einführe, sei zudem einfach eine Schande. mehr Mehr dazu ...

Landesverordnungen missachten EU-Recht

NABU: Schäden durch Krähenvögel, Nilgänse und Kormorane nicht bewiesen

Kormoran

24.05.2006 Der Naturschutzbund NABU NRW kritisiert anlässlich der heutigen Sitzung des Umweltausschusses erneut die geplanten Änderungen der Landesjagdzeitenverordnung und der Kormoran-Verordnung. "Obwohl hier massive Verstöße gegen EU-Recht manifestiert werden und in den von uns kritisierten Fällen keine wissenschaftlich gesicherten Belege für Schadensfälle vorgebracht wurden, bleibt die Landesregierung im wesentlichen bei ihrem einmal eingeschlagenen Weg", bedauert Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Hier sei wieder einmal die Chance vertan worden, die Jagd und den Abschuss von Vögeln auf Landesebene richtungsweisend und ethischen sowie tierschutzrechtlichen Aspekten genügend, zu regeln.

Lediglich im Falle des Rebhuhns und beim Abschuss junger Kormorane hätte die Landesregierung nachgebessert - das Rebhuhn wird weiterhin ganzjährig geschont und junge Kormorane werden nun doch nicht zum Abschuss freigegeben. "Hier haben anscheinend die vom NABU initiierten, immer noch anhaltenden Proteste Wirkung gezeigt", so Tumbrinck weiter.

Ringeltaube

Im Übrigen habe eine argumentative Auseinandersetzung mit der vom NABU vorgelegten umfangreichen Stellungnahme nicht stattgefunden. Als völlig untragbar beurteile der NABU weiterhin die im Entwurf der Landesjagdzeitenverordnung vorgesehene Bejagung der Ringeltaube und der Aaskrähe zur Brutzeit. Auch wenn man, wie bei der Ringeltaube vorgesehen, dafür sorgen wolle, dass nur Tiere aus Schwärmen gejagt werden, da diese nicht brüten, um so das Risiko für Jungtiere zu minimieren, bliebe dies ein Verstoß gegen EU- und Tierschutzrecht. "Ganz zu schweigen von den Kontrollmöglichkeiten dieser Verordnungsregelung", gibt der NABU-Landesvorsitzende zu Bedenken. Umfangreiche neue Störungen durch die Jagd auf Grau-, Kanada- und Nilgans seien ebenfalls aus NABU-Sicht nicht hinnehmbar. Zudem hätte man bisher keine Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss der Nilgans erteilt, weil "keine Schäden festgestellt" werden konnten. Da sei es entlarvend, dass jetzt eine Aufnahme ins Landesjagdgesetz mit der "Abwehr erheblicher Schäden" begründet werde.

Heftig kritisiert der NABU die Änderung der Kormoranverordnung. "Die Einführung von Abschusszeiten für den Kormoran ohne den Nachweis konkreter Schäden durch Kormorane im Einzelfall stellen einen eklatanten Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie dar", erklärt Tumbrinck. Zudem dürfe auch weiterhin in befriedeten Bezirken - dazu zählen auch eingefriedete und umzäunte Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung - nicht geschossen werden, was zur Folge habe, dass die neue Kormoranverordnung in diesem Punkt ins Leere liefe.

Mehr zu den Änderungen der Landesverordnungen und den jagdbaren Arten in NRW.

Ethik und Tierschutz bleiben auf der Strecke

LNU und NABU fordern sofortige Rücknahme der geplanten Ausweitungen der Vogeljagd

Rabenkrähe

11.11 2005 Anlässlich der geplanten Änderungen der Landesjagdzeitenverordnung (LJ-VO), die eine Ausweitung der Vogeljagd in Nordrhein-Westfalen zur Folge hätte, werfen die beiden anerkannten Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund NABU NRW dem Umweltministerium vor, jegliche ethischen und tierschutzrechtlichen Bedenken über Bord zu werfen und lediglich die Interessen der Jagdlobby zu bedienen. LNU und NABU lehnen den vorliegenden Entwurf der LJ-VO ab und fordern zudem alle Bürger in NRW auf, gegen die geplante Verschärfung der Vogeljagd zu protestieren.

So kritisieren die Naturschutzverbände nachdrücklich die Aufnahme der Rabenvögel und der Nilgans ins Jagdrecht. War schon die bisherige Reglung des Abschusses von Rabenkrähe und Elster über die Rabenvogelverordnung rechtswidrig, da ein gemeinwirtschaftlicher Schaden oder überhaupt ein Schaden nicht nachgewiesen werden konnte, lässt sich eine Übernahme ins Jagdrecht der nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten damit erst recht nicht mehr begründen. Auch die Nilgans habe bisher keine nachgewiesenen Schäden verursacht. Zudem sei sie nach EU-Vogelschutzrichtlinie und derzeit geltendem Bundesjagdrecht keine jagdbare Art. "Mit der Übernahme dieser Arten ins Jagdrecht in NRW sollen lediglich die strengen Prüfmaßstäbe, die das Bundesnaturschutzgesetz bei der Erteilung von Abschussgenehmigungen anlegt, umgangen werden", befürchtet Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes.

Kanadagans

Für massive Ablehnung bei den Naturschutzverbänden sorgt die vorgesehene Bejagung von Ringel-tauben und Rabenkrähen auch während der Brutzeit. "Nicht nur nach der EG-Vogelschutzrichtlinie dürfen Tiere während der Brutzeit nicht bejagt werden", erklärt Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Auch das Tierschutzgesetz verböte es aus ethischen Gründen Alttiere zu töten, von deren Versorgung Jungtiere abhängig seien, um unnötige Leiden und Schmerzen durch Verhungern oder Erfrieren zu vermeiden. "Hier bleiben ethische und tierschutzrechtliche Aspekte im Umgang mit unseren Mitgeschöpfen vollends auf der Strecke", so vom Hofe weiter. Die Gefährdung von noch nicht selbstständigen Jungtieren würde auch bei der Ausweitung der Jagdzeiten auf Grau- und Kanadagänse bewusst in Kauf genommen.

Weiteren Regelungsbedarf sehen LNU und NABU bei Arten, die durch die Jagd nicht nachhaltig genutzt werden oder bei denen die Verwechselungsgefahr mit ähnlichen, aber geschützten beziehungsweise ganzjährig Schonzeit genießenden Arten gegeben ist. Blässhühner und Höckerschwan sollten demnach von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden, da keine sinnvolle nachhaltige Nutzung erkennbar sei. Die Vollschonung von Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen begrüßen die Verbände zwar, fordern aber auch die Jagdverschonung für Lach- und Silbermöwen, da die Verwechslungsge-fahr mit geschützten Arten zu groß sei. Letztendlich sollten auch die Möwen aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden. "Zudem dürfte sich die Zahl der in NRW überwinternden Möwen nach Schließung bzw. Abdeckung der Mülldeponien erheblich vermindern, da diese die Hauptnahrungsquelle der Möwen im Binnenland darstellen", so Tumbrinck.

Stellungnahme des NABU NRW zur geplanten Änderung der Landesjagdzeitenverordnung

NABU kritisiert geplante Ausweitung der Vogeljagd

Tod tausender Jungtiere durch Abschuss der Eltern während der Brutzeit droht

Wildgänse am Niederrhein

25.10.05 In seiner auf der Delegiertenversammlung vergangenen Sonntag in Iserlohn verabschiedeten Resolution wendet sich der Naturschutzbund NABU NRW scharf gegen die geplanten Änderungen der Landesjagdzeiten- und der Kormoranverordnung . Dazu Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW: "Wir fordern die Landesregierung auf, die Verordnung über die Jagdzeiten in NRW nicht erneut zu ändern. Vielmehr verlangen wir eine Rücknahme bereits vorgenommener Veränderungen sowie die strikte Einhaltung der Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie." Es gäbe keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen, die eine Ausweitung der Jagdzeiten rechtfertigen würden.

Ringeltaube

So kritisiert der NABU NRW unter anderem die geplanten Erweiterungen der Jagdzeiten auf Graugänse, Kormoran und Ringeltaube. Die Jagd auf Graugänse wäre zukünftig auch schon erlaubt, wenn der Heimzug der Gänse in ihre Brutgebiete unter Umständen schon begonnen hätte. Damit wären bei einer Rast außerhalb der Schutzgebiete auch die arktischen Wintergäste potenziell gefährdet, denn rein optisch unterschieden sie sich nicht von den nicht ziehenden Verwandten. Speziell von der Jagd während der Brutzeit betroffen wäre die Ringeltaube. "In diesem Fall ist der Tod tausender Jungtiere vorprogrammiert, denn im Nest hockende Jungtiere müssen qualvoll verhungern, wenn ihre Eltern abgeschossen werden", erklärt Tumbrinck. Dies widerspräche nicht nur den Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie, es sei auch tierschutzwidrig und unwaidmännisch.

Kormorane

Ebenso rechtswidrig sei die Einführung von Jagdzeiten für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EG-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind. Hiervon betroffen seien Nilgans und Kormoran. "Der NABU NRW wird sich mit geeigneten Mitteln dafür einsetzen, dass die einschlägigen - und auch für NRW bindenden - Rechtsvorschriften auf internationaler wie nationaler Ebene vollständig beachtet und angewendet werden", so der NABU Landesvorsitzende. Nachdem sich der Kormoran nach jahrzehntelanger Verfolgung endlich wieder erholt und inzwischen seinen Bestand stabilisiert hätte, könne in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. "Im Übrigen ist nicht der Kormoran für den Rückgang der Fischarten verantwortlich, sondern die Verbau-ung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie", betont Tumbrinck.

Rebhuhn

Nicht hinnehmbar sei auch die Absicht, Rebhühner ab 2007 wieder zur Jagd freizugeben, nachdem sie sich wegen der Jagdverschonung in wenigen Bereichen des Landes wieder leicht erholt haben, ohne jedoch frühere Bestandsgrößen zu erreichen. Dies konterkariere die mit teilweise beträchtlichem finanziellen Aufwand betriebenen Schutzanstrengungen. "Die Befürchtung liegt nahe, dass die Landesregierung mit der Änderung der Landesjagdzeiten- und der Kormoranverordnung alleine dem Populismus einiger Interessenverbände erlegen ist", so der Landesvorsitzende des NABU weiter.

Mehr zum Thema Jagd:
Jagdpolitisches Grundsatzpapier des NABU

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