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Jagd auf Wildgänse

NABU kritisiert Gänsejagd in NRW scharf

Störung und Abschuss seltener Vogelarten in Schutzgebieten nicht hinnehmbar

angeschossener Loeffler Foto: Peter Fieger

Bei der Jagd auf Gänse in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes Bislicher Insel, wurde jetzt ein seltener Löffler angeschossen und schwer verletzt.

21. Juli 2010 - Seit dem 16.Juli darf in NRW außerhalb von Naturschutzgebieten wieder vorzeitig auf hier brütende Grau-, Kanada- und Nilgänse geschossen werden. Bei der Jagd auf Gänse in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes Bislicher Insel, das über NRW hinaus für seine seltenen Brutvogelbestände vor allem an Wat- und Wasservögeln bekannt ist, wurde jetzt ein Löffler angeschossen und schwer verletzt. „Seltenste Vögel sind selbst in eigens dafür eingerichteten Naturschutzgebieten nicht mehr sicher vor Abschuss. Das ist ein herber Rückschlag für den Artenschutz hier in NRW, den die Vorgängerregierung zu verantworten hat“, erklärt Helmut Brücher, Sprecher des Landesfachausschusses Naturschutz und Jagd beim NABU NRW.

Wildgaense am Niederrhein

Die Befürchtung, dass es bei der Ausübung der Gänsejagd insbesondere an der Grenze zu Schutzgebieten zu erheblichen Störungen bis hin zum Abschuss von anderen, zum Teil gefährdeten oder selten Arten kommen kann, hatte der NABU bereits anlässlich der letzten Änderung des Landesjagdgesetzes Anfang des Jahres mehrfach geäußert. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die vom NABU scharf kritisierte, bundesweit einmalige Ausdehnung der Jagdzeit in die noch andauernde Brutzeit hinein. Dass dies aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, darüber setzte sich das für die Änderung zuständige Umweltministerium einfach hinweg. „Völlig unerträglich und unwaidmännisch ist aber, dass die Jäger offenbar auch nicht gewillt sind, im Einzugsbereich solcher Vogelparadiese wie der Bislicher Insel rücksichtsvoller zu handeln“, so Brücher weiter.

Graugans

Zumal der Abschuss von Gänsen aus Sicht des NABU überhaupt nicht geeignet ist, das ´Problem´ landwirtschaftlicher Schäden und von Kot an Seeufern zu lösen. „Statt die Bekämpfungsmöglichkeiten immer weiter aufzustocken, ist es sinnvoller sich mit diesen Arten zu arrangieren“, sagt der NABU-Jagdexperte. Dazu sei zunächst ein mehrjähriges landesweites Monitoring der ´Problemarten´ Kanada-, Grau- und Nilgans erforderlich, das beantworte, wie sich die Bestände entwickelten, welche wirklichen Schäden einträten und wie man diese begrenzen könne. „Alle bisher von den Jägern und der Landwirtschaft beantragten und teilweise umgesetzten Vorschläge zur Vergrämung und Bestandesregulierung bringen lediglich mehr Störungen in Landschaft und Schutzgebiete und sind langfristig nicht erfolgreich“, so Brücher. Damit würden nur lokale und zeitlich begrenzte Veränderungen von Gänsebeständen erreicht, die sich anderenorts oder zeitlich verschoben wieder ausglichen.

Der NABU NRW erwartet daher, dass die Gänsejagd bis zu einer grundlegenden Novellierung des Landesjagdgesetztes umgehend ausgesetzt wird. In Rahmen der Novelle sei dann unter anderem die Jagd auf Wasservögel in Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiete zu verbieten und ein umfassender Gänsemanagementplan, der sich an den Bedürfnissen der Gänse orientiere, aufzustellen. Die Bejagung außerhalb der Schutzgebiete müsse zudem auf einen kurzen Zeitraum reduziert werden und die Brutzeit der bejagten Arten ausnehmen. Nur so ließen sich Störungen auf ein Minimum reduzieren und die Aufzucht der Jungen ermöglichen.

Im Falle des angeschossenen Löfflers auf der Bislicher Insel am Niederrhein hat der NABU Kreisverband Wesel wegen Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz bereits vorgestern Anzeige erstattet.

Für Rückfragen:
Helmut Brücher, LFA Naturschutz und Jagd, Tel.: 03372 4424 876
Birgit Beckers, stellvertretende Vorsitzende NABU NRW, mobil: 0175 61 37 780

Mehr Infos zur Beobachtung unter www.vogelmeldung.de und
www.naturgucker.de/bislicher-insel.

Nestraub bei Wildgänsen, Gehätschel von Wildschwein

NABU übt scharfe Kritik an geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes

Graugänse

11. November 2009 - Scharf kritisiert der NABU NRW die geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes sowie etlicher Verordnungen zur Jagd, die zurzeit im Eiltempo im Umweltausschuss behandelt werden sollen. „Seit Jahren beobachten die Naturschutzverbände den schleichenden Ausverkauf, wenn es um die Belange des Artenschutzes geht“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Die nun geplanten Änderungen würden die Situation weiter verschlechtern. Besonders den heimischen Wildgänsen ginge es an den Kragen: Nicht nur die Jagdzeiten auf Gänse sollen ausgedehnt werden, auch den Eierklau will das Land zukünftig erlauben. Wildschweine dagegen werden weiter gehätschelt.

Graugans

So soll die obere Jagdbehörde zukünftig ermächtigt werden, ´sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, das Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen der Gelege von Federwild im Interesse der Volksgesundheit, im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken oder für Zwecke der Aufzucht zu gestatten´. „Das wäre ein Rückfall in Methoden aus dem finstersten Mittelalter, die selbst der Deutsche Jagdverband nicht befürworten dürfe“, sagt Tumbrinck. Obwohl diese Regelung aus tier-, arten- und naturschutzrechtlichen Gründen sehr bedenklich und aus fachlicher Sicht nicht haltbar sei, stünde das Umweltministerium leider hinter der Ausweitung der Eierentnahme im Landesjagdgesetz, so der NABU-Landeschef weiter.

Nilgänse

Doch statt das Arsenal der Bekämpfungsmöglichkeiten immer weiter aufzustocken, käme das Land nicht umhin, sich dauerhaft mit diesen Arten zu arrangieren. Wichtig sei es, zu klären, wie sich dauerhaft ein natürliches Gleichgewicht einpendeln könne. Dazu sei zunächst ein mehrjähriges landesweites Monitoring der „Problemarten“ Kanada-, Grau- und Nilgans erforderlich, das beantworte, wie sich die Bestände entwickeln, welche wirklichen Schäden eintreten und wo natürliche Gegenspieler wie Fuchs oder Seeadler die Population begrenzen. Tumbrinck: „Alle bisher beantragten und teilweise umgesetzten Vorschläge zur Vergrämung und Bestandesregulierung durch Jagd, Eierabsammeln, Vertreibung durch Schussanlagen bringen lediglich mehr Störungen in Landschaft und Schutzgebiete und sind langfristig nicht erfolgreich.“ Es würden nur lokale und zeitlich begrenzte Veränderungen von Gänsebeständen erreicht, die sich anderenorts oder zeitlich verschoben wieder ausglichen.

Der NABU fordert daher eine Kulisse von Duldungsgebieten, zum Beispiel in Form der Natur- und EU-Vogelschutzgebiete. In diesen sollten allgemeine flächenbezogene Ausgleichszahlungen für eine Duldung der Tiere bereitgestellt werden. Zudem müsse in diesen Ruhezonen die Jagd ausgesetzt werden. Auch die geplante Ausdehnung der Jagdzeit außerhalb der Schutzgebiete müsse aus tier- und naturschutzrechtlichen Gründen unterbleiben.

Wildschwein im Schnee

Kritisch sieht der NABU zudem eine weitere Änderung im Landesjagdgesetz: So seien die zukünftigen Einschränkungen bei der Kirrung von Wildschweinen zwar überfällig, angesichts der großen Probleme, die die Massenvermehrung bei Wildschweinen verursacht, sei aber nicht zu begreifen, warum die einzige Chance, auch natürlichen Faktoren bei der Reduzierung der Bestände freien Lauf zu lassen, weiter blockiert bliebe. Denn es sei weiterhin erlaubt, in winterlichen Notzeiten Wildschweine zu füttern. „Da bleibt ein scheunentorgroßes Schlupfloch für die illegale Fütterung bestehen mit allen faulen Ausreden und Möglichkeiten, sich einer Bußgeldfestsetzung zu entziehen“, so Tumbrinck.

Erneut kennzeichne Inkonsequenz das behördliche Handeln beim Thema Jagd. Unliebsame Tierarten wie Kaninchen, Tauben, Rabenkrähen und Kormorane würden selbst während der Vermehrungszeiten abgeschossen, das gleiche Vorgehen beim Wildschwein ließe man aber nicht zu. Tumbrinck: „Das tausendfache qualvolle Verenden von verwaisten Jungtieren auf der einen Seite wird ausgeblendet. Auf der anderen wird Pietät in Notzeiten vorgetäuscht, wenn es um Großwild geht.“

Für Rückfragen:
Bernd Fuhs, Sprecher LFA Naturschutz und Jagd im NABU NRW, Tel. 0 22 26-1 31 01

Sammeln von Gänseeiern rechtswidrig

NABU begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden

Graugans mit Jungen, Foto: NABU NRW

02. April 2009 - Der NABU NRW begrüßt die richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden, die eindeutig feststellt, dass eine Entnahme von Gänseeiern im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Steinhorster Becken rechtswidrig ist. „Wir freuen uns, dass man nun zu Ostern im Steinhorster Becken die ersten Gänseküken beobachten kann. Die Eier zum Verzehr erwirbt man nach wie vor am besten käuflich beim Bauern seines Vertrauens“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Das Sammeln von Gänseeiern wollte der Kreis Paderborn unter fadenscheinigen Gründen als Forschungsvorhaben genehmigen – eine Vorgehensweise wie sie die Japaner beim Walfang praktizieren. Nun sei dieser Versuch, unter dem Deckmantel der Forschung schlicht Gänse in einem Vogelschutzgebiet zu dezimieren und empfindlich im Brutgeschäft zu stören, zur Freude des Naturschutzes eindeutig gescheitert. mehr Mehr

Sinnloses Gänsemorden sofort stoppen

NABU mahnt sachlichen Umgang mit vorgeblichem Gänseproblem an

26. August 2008 - In diesem Sommer sind Gänse, insbesondere Kanadagänse, wenn man Städten und Gemeinden speziell im Rheinischen und im Münsterland Glauben schenken kann, in Nordrhein-Westfalen zur Plage geworden. Zu Hunderten besiedeln sie landauf und landab Badegewässer und stellen ein hygienisches Problem dar, denn der Gänsekot verschmutzt Liege- und Badewiesen. Der Ruf nach einem Abschuss der "lästigen" Gäste wird da schnell laut. Aus Sicht des NABU ist diese Art der Bekämpfung des Problems jedoch stark überzogen, nicht zielführend und zudem aus tier- und naturschutzrechtlichen Gründen bedenklich. mehr Mehr

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