Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Jagd Wasservögel
Wasservögel
Hohe Verwechslungsgefahr bei der Gänsejagd
NABU fordert Gänsearten aus dem Jagdrecht zu entlassen
Viele der bei uns vorkommenden Wasservogelarten unterliegen dem Jagdrecht und nicht dem Naturschutzrecht. Von diesen Arten sind einige ganzjährig geschont. Jagdzeiten haben in Nordrhein-Westfalen Stockenten, Graugänse, Kanadagänse, Nilgänse, Höckerschwäne, Blässhühner, Lach- und Silbermöwen und Kormorane. Die Jagd auf Wasservögel kann zu besonders gravierenden Störungen in einem Ökosystem führen. Denn die durch die Jagd verursachte Beunruhigung an Gewässern betrifft nicht nur jagdbare Arten, sondern auch zahlreiche andere, zum Teil streng geschützte Wasservögel.
Bei der Bejagung von Grau- und Nilgänsen besteht zudem eine große Verwechselungsgefahr mit anderen Gänsearten, da zu den hier geltenden Jagdzeiten der Heimzug der arktischen Gänsearten unter Umständen schon begonnen hat. Der NABU setzt sich deshalb seit vielen Jahren dafür ein, dass alle Gänse- und Entenarten, außer die Stockente, aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen werden. Nach Auffassung des NABU, ist ein jagdlicher Eingriff nur dann gerechtfertigt, wenn das getötete Tier sinnvoll verwertet wird. Dies ist nicht bei allen in NRW bejagten Wasservögeln der Fall. Abschüsse aus sportlicher Motivation sowie aus fadenscheinigen Gründen zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts sind nicht gerechtfertigt.

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