Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Nationalparke Eifel
Bilanz nach 5 Jahren Nationalpark
Eklatante Fehlentscheidungen gefährden Nationalpark
NABU fordert klaren Vorrang für die Natur vor allen anderen Interessen
03. Juni 2009 -
Seit fünf Jahren besteht der erste Nationalpark Nordrhein-Westfalens. Die heute zu erwartende durchweg positive Bilanz des Umweltministeriums und der Nationalparkleitung ist aus Sicht des NABU NRW jedoch nicht nachvollziehbar. „Die fortgesetzte Jagd auf Hirsche und Rehe, die mangelnde Besucherlenkung und Wegekontrolle und die geplante Anlage eines Wisentgeheges im Nationalpark sind nur einige Punkte, die im eklatanten Widerspruch zum Nationalparkgedanken stehen, Natur Natur sein lassen“, übt Dr. Manfred Aletsee, Nationalparkexperte des NABU NRW-Eifelteams, heftig Kritik an der aktuellen Situation. Nach wie vor fehlten klare Vorgaben, die der Natur im Nationalpark absoluten Vorrang vor jeglichen anderen Interessen einräumten.
Das zurzeit geplante Wisentgehege bei Mariawald sei da nur die Krönung einer langen Reihe von Fehlentscheidungen, die im Laufe der letzten fünf Jahre die Entwicklung des Nationalparks Eifel nachhaltig negativ beeinflusst hätten. „Die Einrichtung eines Wisentgeheges im Nationalpark-Waldgebiet bedeutet konkret die Einrichtung einer Waldweide und steht damit im krassen Widerspruch zum erklärten Schutzziel des Parks“, erklärt Aletsee. Dem NABU sei völlig unverständlich, dass die hierdurch entstehenden Beeinträchtigungen an der natürlichen Vegetation plötzlich aus Sicht der Nationalparkverwaltung und des Umweltministeriums hinnehmbar seien. Denn andererseits würden im umgebenden Nationalparkwald frei lebende Rothirsche und Rehe abgeschossen, weil sie angeblich für das Ökosystem eine Gefahr darstellten. Zudem vermittelte ein solches Gehege im Nationalpark den Besuchern ein völlig falsches Bild von der Funktion eines solchen Schutzgebietes. „Ein Nationalpark ist kein Zoo“, so Aletsee.
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Kritik am Brückenbau im Nationalpark
Naturschutzverbände setzen zukünftige Beteiligung durch
10. Dezember 2008 -
NABU, BUND und LNU haben gegen den Bau der so genannten „Urftseequerung" im Nationalpark Eifel mobil gemacht. In einem offenen Brief an die Kreisverwaltung Euskirchen und das Nationalparkforstamt kritisierten sie das Vorgehen der Planer. Die 124 m lange Brücke sei rechtswidrig ohne vorherige Beteiligung der Naturschutzverbände genehmigt worden.
Zur Pressemeldung
Keine Jagd im Nationalpark
Wildbestandsregulierung darf nur im Einklang mit Nationalparkzielen stehen
Kein sicherer Ort...
24.11.2006 Mit dem vorliegenden Verordnungserlass zur Regelung der Jagdausübung im Nationalpark steht der nächste Streitpunkt zwischen Land, Nationalparkverwaltung und Naturschützern an. Der NABU kritisiert insbesondere, dass trotz einer generell für den Nationalpark geltenden Jagdruhe die für die "Wildbestandsregulierung" festgelegten Grenzen und Ausnahmeregelungen in der Realität überall ohne Einschränkung eine Jagd ermöglichen. "Wir fordern klar festgelegte Grenzen für die Jagd im Nationalpark", so Dr. Manfred Aletsee, Sprecher des NABU-Eifelteams. Um die internationale Anerkennung des Nationalparks Eifel nicht zu gefährden, erwarte der NABU NRW zudem die Einrichtung jagdfreier Zonen auf mindestens 70% der Nationalparkfläche.
...für Rehkitz...
Wessen Geistes Kind der vorgelegte Erlass sei mache schon die Wortwahl deutlich. "Im Nationalpark noch von "Verbissschäden" durch Rotwild zu reden, wo eigentlich keine forstwirtschaftlichen Ziele mehr verfolgt würden, sei entlarvend", sagt Aletsee. Dabei könne der NABU dort, wo für den Nationalpark als Schutzziel naturnaher Buchenwald vorgesehen sei, durchaus mit einer räumlich und zeitlich befristeten Wildregulierung leben, wenn es der Entwicklung eines solchen Buchenwaldes diene. Vertretbar sei aus NABU-Sicht bis auf wenige Ausnahmen auch eine Regulierung des Wildbestandes in einem 500 Meter breiten Streifen innerhalb der Nationalpark-Grenzen, um nicht vertretbare Wildschäden außerhalb des Nationalparks zu minimieren. "Aber nur dann, wenn die Schäden nachweislich durch das Ruhen der Jagd im Nationalpark entstanden sind und alle Mittel der ordnungsgemäßen Hege außerhalb des Parks ausgeschöpft sind", erklärt der NABU-Nationalparkexperte weiter. Nichtordnungsgemäße Hege außerhalb des Nationalparks könne dagegen kein Grund für eine Bejagung innerhalb des Nationalparks sein.
...und Feldhase.
Für unerlässlich hält der NABU auch ein im gesamten Nationalparkgebiet durchgeführtes, wissenschaftlich fundiertes Monitoring, um Veränderungen in der Vegetationsstruktur und der Vegetationszusammensetzung zu dokumentieren.
"Wir hoffen, dass die Landesregierung nun wachgerüttelt wurde und sich sowohl bei den Diskussionen um den Wegeplan als auch den Erlassentwurf zur Jagd im Nationalpark von Lobbyinteressen distanziert und sich stattdessen für die Interessen des Nationalparks und damit auch für die Interessen der Bevölkerung in der Region stark macht", erklärt Aletsee. In diesem Zusammenhang sei der NABU auf die Antworten der Landesregierung auf die kleine Anfrage der SPD sehr gespannt.
Nationalpark Eifel ein Papiertiger
NABU NRW bemängelt katastrophale Missstände
Scheu und zurückgezogen: Das Rotwild
29.09.2006 Der NABU NRW bemängelt die katatstrophalen Missstände im Nationalpark Eifel. Seit fast drei Jahren hat Nordrhein-Westfalen einen Nationalpark, der zurzeit aber eher den Eindruck eines Papiertigers machte. Denn einen kompletten Nationalparkplan, der Kernzonen festlegt, in denen der Schutz der Natur absoluten Vorrang hat, gäbe es noch nicht. Die Kommunen und Kreise Aachen, Düren und Euskirchen hätten gegen die Empfehlungen der anerkannten Naturschutzverbände, gegen die naturschutzfachlichen Gutachten der Landesanstalt für Ökologie, sogar gegen einen Erlass des Umweltministeriums einen Wegeplan durchgedrückt, der allen fachliche Bewertungen widerspräche. Und die Bundesforstverwaltung würde weiterhin jährlich 150 Rothirsche mitten in der Kernzone des Nationalparks erlegen.
Zustände, die mit dem ursprünglichen Nationalparkgedanken und den festgelegten Naturschutzzielen nicht vereinbar sind. Denn seit dem 1.1.2005 dürfe der ehemalige Truppenübungsplatz Vogelsang von jedermann betreten werden. Offiziell nur auf Wegen die im Wegeplan dafür festgehalten sind. "Nur daran halten sich längst nicht alle und auf Drängen der Kommunen wurden auch Wege freigegeben, die die Ruhezonen für den Rothirsch zerschneiden", erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende des NABU, Birgit Beckers. Dies führe zu massiven Störungen der Tiere, insbesondere auf den großen Freiflächen rund um die Burg Vogelsang - mit der Folge, dass sich die Rothirsche schon heute kaum noch blicken ließen. Die weiterhin jährlich erfolgende Jagd würde ihren Teil dazu beitragen, dass sich das Rotwild in die Wälder zurückzöge. Beckers: "Dies steht auch im krassen Gegensatz zu den ursprünglichen touristischen Zielen der Region, denn die Möglichkeit auf den großen Freiflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes tagsüber ungestört Rothirsche beobachten zu können, sollte als touristische Attraktion vermarktet werden."
Als ob das alles noch nicht genug wäre, soll nun an der Ostgrenze des Nationalparks Eifel, direkt angrenzend an die Freiflächen des Truppenübungsplatzes, eine Umgehungsstraße für die Ortschaft Dreiborn gebaut werden. "Sollten diese Pläne tatsächlich umgesetzt werden, bleiben Rotwilderlebnis und Naturschutz wohl auf der Strecke", so Beckers. Der NABU NRW warne die Kommunen davor, mit ihren singulären Interessen den Erfolg des Nationalparks und damit den Aufschwung des Tourismus in der Region zu gefährden. "An die Landesregierung appelliert der NABU, diesem Treiben ein Ende zu setzen und den ersten nordrhein-westfälischen Nationalpark zu dem zu machen, was er sein sollte - ein Schutzgebiet für Mensch und Natur."
Nationalpark soll gentechnikfreie Zone werden
NABU sieht potenzielles Risiko durch massive Mais-Kirrung
Anlässlich des verabschiedeten Gentechnik-Gesetzes startete der Naturschutzbund NABU NRW im Juli 2004 gemeinsam mit seinen Kreisverbänden Aachen, Düren und Euskirchen in der Region rund um den Nationalpark Eifel die Initiative "Gentechnikfreie Zone Nationalpark Eifel". Das neue Gentechnik-Gesetz regelt lediglich die Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf Natura 2000 Gebiete: Demnach "unterliegen bestimmte Nutzungen zugelassener GVO und deren Freisetzungen einer Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz". Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete sind vor den Folgen der Gentechnik nicht besonders geschützt. Deshalb forderte der NABU NRW die Eifelgemeinden rund um den Nationalpark in Briefen auf, möglichst noch in diesem Jahr eine gentechnikfreie Nationalparkregion umzusetzen.
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