Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Umweltpolitik FFH- und Vogelschutzrichtlinie
FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Eine fast unendliche Geschichte
Europäische Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen
Die Europäische Union besitzt mit der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie eines der besten und modernsten Naturschutzgesetze der Welt. Wesentliches Instrument der EU-Naturschutzgesetzgebung ist ein Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Beide Richtlinien sowie das Schutzgebietsnetz stellen den wichtigsten Beitrag Europas zur Umsetzung der 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro verabschiedeten Konvention über die biologische Vielfalt dar.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen schon in den 1970er Jahren erste gemeinsame Aktionsprogramme für Natur- und Umweltschutz. Die 1979 beschlossene EG-Vogelschutzrichtlinie wollte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Jagd auf Zugvögel eindämmen und für besonders bedrohte Arten Schutzgebiete einrichten. Leider kam der Prozess der Ausweisung von EG-Vogelschutzgebieten, den sogenannten "Special Protection Areas" (SPAs), nur sehr schleppend in Gang. Mitte der 1980er Jahre reifte die Erkenntnis, dass angesichts des fortschreitenden Artensterbens mehr getan werden müsse. Bundesregierung und Länder haben daher im Bundesrat 1988 die Europäische
Kommission aufgefordert, zum Schutz der biologischen Vielfalt nach dem Vorbild der EG-Vogelschutzrichtlinie auch für andere Arten und gefährdete Lebensräume eine Richtlinie zu entwickeln. 1992 wurde diese Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten der EU und vom Europäischen Parlament verabschiedet. Neben Regelungen zum Artenschutz sieht sie wie die EG-Vogelschutzrichtlinie die Einrichtung eines Netzes von Schutzgebieten (FFH-Gebiete) vor. Gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten sollen diese das zusammenhängende Schutzgebietsnetz "Natura 2000" bilden.
Nach jahrelangen zögerlichen Gebietsmeldungen der Bundesländer ist das Netz der FFH-Gebiete in Deutschland endlich geknüpft. Auch die Meldung der Vogelschutzgebiete (SPAs) steht kurz vor dem Abschluss, nachdem die Europäische Kommission noch im Sommer 2007 eine neuerliche Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angedroht hatte, da etliche der von ornithologischen Fachverbänden festgestellten "Important Bird Areas" immer noch nicht als SPAs ausgewiesen waren. 28 Jahre nach Inkrafttreten der EG-Vogelschutzrichtlinie und 16 Jahre nach Inkrafttreten der FFH-Richtlinie sind etwa 14 Prozent der Fläche Deutschlands als "Natura 2000" ausgewiesen. Nordrhein-Westfalen bildet im bundesweiten Ranking mit gerade einmal 9,9% ausgewiesener "Natura 2000-Fläche" das Schlusslicht sogar nach Stadtstaaten wie Hamburg, Bremen oder Berlin. Viele der Gebiete sind zudem kleinräumig abgegrenzt. Dennoch dürfte "Natura 2000" auch in Deutschland den größten Erfolg der Umweltpolitik der letzten Jahrzehnte darstellen.
Claus Mayr
Gekürzte Fassung des Beitrages "Europäische Schutzgebiete in Deutschland" in "Der Falke" 55, 2008.
Ausführliche Informationen zum Stand der Gebietsmeldungen und der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien finden Sie unter:
Naturschutz-Fachinformationssysteme-NRW/FFH-Berichtspflicht 2007
Bundesamt für Naturschutz - Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Ziel ist die Erhaltung bedrohter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten
Derzeit umfassendstes Naturschutzinstrument der Europäischen Union ist die am 5. Juni 1992 in Kraft getretene "Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (kurz Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie). Vorrangiges Ziel der FFH-Richtlinie ist die Entwicklung, der Schutz und die Wiederherstellung eines EU-weiten zusammenhängenden ("kohärenten") Netzes von Schutzgebieten ("Natura 2000") zur Erhaltung europaweit bedrohter Lebensräume sowie besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, etwa Auwälder und Moore, verschiedene Fledermausarten, Braunbär, Luchs, Hirschkäfer und Alpenbockkäfer. Zu diesem Netz gehören auch die Schutzgebiete (SPAs) gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG. Die Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist damit eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der 1992 in Rio verabschiedeten Konvention über biologische Vielfalt, die sowohl Deutschland als Mitgliedstaat der EU als auch die Europäische Union unterzeichnet haben.
Mehr zum Stand der Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie in NRW
EG-Vogelschutzrichtlinie
Ziel ist der Schutz aller in Europa vorkommenden Vogelarten
Am 19. November 1978 verabschiedete der Umweltministerrat die "Richtlinie des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (79/409/EWG). Die Richtlinie trat am 2. April 1979 in Kraft. Sie sollte der Erkenntnis Rechnung tragen, dass Naturschutz keine Grenzen kennt. Ziel der Richtlinie ist ein besserer Schutz aller in Europa brütenden, rastenden und überwinternden Vogelarten. Dazu wurden strenge artenschutzrechtliche Bestimmungen erlassen, die z.B. die Jagd und den Fang von Vögeln bis auf wenige Ausnahmen verbieten, ebenso bestimmte Jagd- und Fangmethoden. Für besonders bedrohte Arten sowie für die Zugvogelarten schreibt die Richtlinie ein Netz von Schutzgebieten vor, die sogenannten "Special Protection Areas" (SPAs) oder "Besonderen Schutzgebiete" (BSG).
Mehr zum Stand der Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie in NRW

NABU Regional
Service
E-Cards
Podcasts
Ab sofort gibt es den NABU zum Hören. Vogelstimmen, Musik und Interviews machen den Podcast zu einem wahren Vergnügen fürs Ohr.
Desktopmotive
Verbandsnetz
