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Landeswassergesetz
Kein Aus für den Eisvogel
Weitere Verschlechterungen der Landeswassergesetznovelle verhindert
Scharf kritisierten NABU, BUND und LNU die kurzfristig geplante Verabschiedung der Novelle des Landeswassergesetzes Anfang Dezember 2007. Nachträglich eingebrachte Änderungen hätten zusätzliche massive Verschlechterungen für den Gewässerschutz zur Folge gehabt. Besonders dramatisch hätte sich der Vorschlag ausgewirkt, durch Flussdynamik entstandene Uferabbrüche wieder beseitigen zu müssen.
Ohne erneute Stellungnahme von Seiten der Naturschutzverbände oder der betroffenen Kommunen sollten Fakten geschaffen werden, die eine natürliche Gewässerdynamik nicht mehr ermöglicht hätten. Die Novelle hätte damit drastisch gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Die Kritik zeigte jedoch Wirkung: Die Landesregierung hat den vorgeschriebenen Rückbau der Uferabbrüche zurückgezogen. Die von den Umweltverbänden stark kritisierte Landeswassergesetz-Novelle wurde jedoch am 06.12.2007 im Landtag verabschiedet. Damit trat am 1. Januar 2008 das neue Landeswassergesetz in Kraft. Schlimm genug! Aber dennoch ein nicht zu unterschätzender Erfolg für den Eisvogel. Die ausführliche Kritik an den nachträglich eingebrachten Änderungen zur Landeswassergesetznovelle finden Sie in der Pressemitteilung.
Kritik an Landeswassergesetz-Novellierung
Zukunftsweisende Gewässerpolitik sieht anders aus
08.10.2007 In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur erneuten Novellierung des Landeswassergesetzes bewerten BUND, LNU und NABU die beabsichtigten Änderungen kritisch: Der vorliegende Gesetzentwurf zeichnet sich durch eine Vielzahl zweifelhafter Änderungsvorschläge aus, die ausgerechnet dort ansetzen, wo der Gesetzgeber bei der letzten Novelle des Landeswassergesetzes im Jahr 2005 eher gute Regelungen zugunsten einer vorausschauenden Gewässerschutzpolitik getroffen hat.
Für große Bedenken bei den Naturschutzverbänden sorgt die Absicht, die Entwässerungsgräben vom Landeswassergesetz auszunehmen. So kann die Trockenlegung von Feuchtgebieten nur noch erschwert oder gar nicht mehr vermieden werden. Auch der Hochwasserschutz kommt zu kurz: Gleich mehrere Hochwasserschutz-Regelungen werden entschärft und für Ausnahmen geöffnet. So entfällt beispielsweise der Auwaldschutz und Ölheizungen im Überschwemmungsgebiet sollen erst bis Ende 2021 nachgerüstet werden müssen. Besonders kritisch sind zudem die weiterhin unbefriedigende Zweckbestimmung der Gewässerrandstreifen, vor allem angemessene Breiten wären notwendig. Nur so kann eine Verminderung der Schadstoffeinträge, die Sicherung einer naturnahen Entwicklung des Gewässerbettes, die Erhaltung oder Wiederherstellung einer intakten Aue und nicht zuletzt eine Vorsorge gegen Hochwasserschäden erreicht werden.
Mehr zur Landeswassergesetz-Novelle in der Pressemitteilung
Der große Wurf bleibt aus
LNU und NABU sehen weiteren Handlungsbedarf beim Gewässerschutz in NRW
Anlässlich der am 17.01.05 erfolgten Landtagsanhörung zur Novellierung des Landeswassergesetzes in NRW bedauerten die beiden anerkannten Naturschutzverbände LNU und NABU NRW außerordentlich, dass die Vorschläge der Naturschutzverbände keinen Eingang in den vorliegenden Entwurf des Landeswassergesetzes gefunden haben. „Wir sehen hier weiterhin erheblichen Handlungsbedarf, halten es aber ebenso für dringend erforderlich, dass das Landeswassergesetz NRW, dessen Verabschiedung bereits seit einem Jahr überfällig ist, jetzt zügig vorangetrieben wird“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Aus Sicht des Gewässer- und Naturschutzes könne das in der jetzigen Form vorliegende Gesetz allerdings nicht als ein ´großer Wurf´ bezeichnet werden.
Zur Pressemitteilung

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