Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Umweltpolitik Landschaftsgesetz
In NRW droht Chaos im Umweltrecht
Landesregierung produziert Chaos im Umweltrecht
Naturschutzverbände kritisieren schwarz-gelben Gesetzentwurf
27. Januar 2010 -
Auf heftige Kritik der NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU stoßen die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen des Naturschutz- und Wasserrechts. Auf der heutigen Landtagsanhörung warnten die Verbände vor dem Abbau von Umweltstandards. Ausgerechnet im Internationalen Jahr der Biodiversität plane Schwarz-Gelb die weitere Aushöhlung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Natur, Landschaft und Gewässern. Gerade der Schutz der biologischen Vielfalt, der fortschreitende Flächenverbrauch und der Klimawandel erforderten ein starkes Naturschutzrecht. Trotzdem plane die Landesregierung weitere Verschlechterungen. Im Internationalen Jahr der Biodiversität setze die Landesregierung damit ein fatales Zeichen.
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Neues Landschaftsgesetz durchgesetzt
Naturschutzverbände bezeichnen Novelle als nicht zeitgemäß
Trotz der Forderung von NABU und BUND an Umweltminister Eckhard Uhlenberg, die geplante Änderung des Landschaftsgesetzes zu stoppen und den Entwurf zurückzuziehen, wurde die Novelle vom Landtag verabschiedet. Das neue Landschaftsgesetz trat am 05.07.2007 in Kraft. Damit wird der Naturschutz in NRW um 30 Jahre zurückgeworfen, es droht ein "beispielloser umweltrechtlicher Kahlschlag": Mitwirkungsrechte werden massiv beschnitten, Zerstörungen von Natur und Landschaft erleichtert, ehrenamtliches Engagement torpediert. Die Novelle dient lediglich dazu, die Interessen der Landwirtschaft im Landschaftsgesetz zu verankern, sie enthält ausschließlich Verschlechterungen für Natur und Landschaft und wird einer zukunftsweisenden Umweltpolitik ganz und gar nicht gerecht.
Mehr zur Kritik an der vorgelegten Novellierung
Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Landschaftsgesetz 2007
Naturschutz in NRW droht Totalausverkauf
Naturschutzverbände fordern Stopp der Landschaftsgesetz-Novelle
Im aktuellen Landschaftsgesetzentwurf sind Streuobstwiesen nicht mehr generell geschützt.
22.01.2007 Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) wenden sich mit harscher Kritik gegen die geplante Änderung des Landschaftsgesetzes. Damit werde der Naturschutz in NRW um 30 Jahre zurückgeworfen. Heute forderten die Verbände vor Pressevertretern in Düsseldorf den Landtag auf, diesen "rein ideologisch motivierten Totalausverkauf der Natur" zu stoppen. Trotz einiger gegenüber dem ersten Gesetzentwurf eingearbeiteter Verbesserungen drohe ein "beispielloser umweltrechtlicher Kahlschlag": Mitwirkungsrechte würden massiv beschnitten, Zerstörungen von Natur und Landschaft erleichtert, ehrenamtliches Engagement torpediert. Das Parlament beschäftigt sich am kommenden Mittwoch in erster Lesung mit der Novelle des Landschaftsgesetzes.
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NABU-Resolution zum Landschaftsgesetz
Landesverband tagte in Dülmen
23.10.2006 Rund 250 Delegierte aus 52 nordrhein-westfälischen Kreis- und Stadtverbänden des NABU NRW trafen sich in Dülmen zur jährlichen Landesvertreterversammlung. Themenschwerpunkt war die Natur- und Umweltschutzpolitik der nordrhein-westfälischen Landesregierung. In seiner einleitenden Rede würdigte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU Landesverbandes, ausdrücklich das Engagement von Umweltminister Eckhard Uhlenberg zur Sicherung der Biologischen Stationen in NRW, machte aber auch die negativen Aspekte seiner Politik deutlich. Als Gast der Delegiertenversammlung bezog Minister Uhlenberg im Anschluss hierzu ausführlich Stellung und beantwortete die Fragen der Delegierten.
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Die NABU-Resolution zum novellierten Entwurf des Landschaftsgesetzes
Naturschutzpolitischer Offenbarungseid
Verbände überreichen Stellungnahme zur Landschaftsgesetznovelle
06. September 2006 Als "naturschutzpolitischen Offenbarungseid der CDU/FDP-Regierung" werten die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU die Pläne der Landesregierung zur Änderung des Landschaftsgesetzes. Die Verbände befürchten den Abbau von Naturschutzstandards und massive Einschnitte bei den Mitwirkungs- und Klagerechten. In ihrer an Umweltminister Uhlenberg überreichten gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf bemängeln BUND, NABU und LNU zudem, dass etliche der geplanten Änderungen hinter dem bundesdeutschen und europäischen Naturschutzrecht zurückblieben.
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Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Landschaftsgesetzentwurf 2006
Generalangriff auf Natur und Landschaft
NRW- Naturschutzverbände kritisieren Entwurf des Landschaftsgesetzes
Alleen sollen zukünftig nicht zu den geschützten Biotopen zählen.
04.07.2006 Als "Generalangriff auf Natur und Landschaft und Rückschritt auf dem Weg zu einem lebenswerteren Nordrhein-Westfalen" werteten BUND, LNU und NABU den von Umweltminister Eckhard Uhlenberg vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Landschaftsgesetzes. Damit würden die in der Vergangenheit mühsam erzielten, kleinen Fortschritte zum Schutz und der Entwicklung einer intakten Kulturlandschaft in NRW handstreichartig in Frage gestellt. Insofern überträfe der Gesetzentwurf selbst die schlimmsten Befürchtungen. Sehenden Auges nehme die Landesregierung sogar Verstöße gegen höherrangige Rechtsvorschriften wie das EU- und Bundesrecht in Kauf.
Nach einer ersten kursorischen Prüfung des über 100 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs kritisieren BUND, LNU und NABU insbesondere:
- die Aufweichung der bisherigen Verpflichtung zur Einrichtung eines Biotopverbundsystems auf mindestens 10 % der Landesfläche,
- die weitere Entwertung der so genannten Eingriffsregelung, wonach nicht vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden müssen,
- die massive Beschneidung der Mitwirkungs- und Klagerechte der Naturschutzverbände ("Verbandsklage"),
- die Schwächung der Position der zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft verpflichteten Beiräte und
- die Einschränkung des Schutzes seltener Biotoptypen und Einführung des Vorrangs des Baurechts.
Der Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück würde den naturnahen Eltingmühlenbach teilweise zerstören. Hierzu reichte der NABU eine Verbandsklage ein.
Verbändebeteiligung wird diskreditiert
Dabei, so die Naturschutzverbände, argumentiere Minister Uhlenberg rein ideologisch: Anstatt die Standortvorteile einer intakten Kulturlandschaft und die positiven Effekte des Naturschutzes für die Regionalentwicklung zu würdigen, werde dieser als vermeintliches Hemmnis für den Standort NRW diskreditiert. Auch blieben die anerkannten Vorteile einer umfassenden Verbändebeteiligung im Hinblick auf Konfliktminimierung, Akzeptanz und Planungssicherheit unberücksichtigt. Durch die geplanten Änderungen der Verbändebeteiligung werde die eingespielte Rechtspraxis zerschlagen, was letztendlich zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes und längeren Genehmigungsverfahren führe. Die Reduzierung der Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten verstoße dabei schon jetzt erkennbar gegen europäisches Recht und werde damit noch nicht einmal dem selbst gewählten Anspruch einer 1:1-Umsetzung gerecht.
Mit diesem Gesetzentwurf hat sich Uhlenberg von seinem Job als Umwelt- und Naturschutzminister verabschiedet. Nordrhein-Westfalen würde bei Realisierung des Gesetzentwurfs ein Stück weniger lebenswert. Durch die de facto geplante Einführung eines "Rechts auf Bebauung und Betonierung" opfere Uhlenberg die letzten Naturschönheiten Nordrhein-Westfalens.
Der Entwurf des neuen Landschaftsgesetzes
Weichen für zukünftige Naturschutzpolitik gestellt
NABU NRW wertet Novellierung des Landschaftsgesetzes als großen Erfolg
Die am 14.April 2005 im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz verabschiedete Novellierung des Landschaftsgesetzes wertet der NABU NRW als großen Erfolg für den Naturschutz in NRW. "Der Landtag hat hier in guter alter Tradition vor Ende der Legislaturperiode die Weichen für eine Naturschutzpolitik in NRW gestellt, die auch zukünftig eine solide Naturschutzarbeit garantieren", erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Insbesondere begrüße der NABU, dass Alleen und Obstbaumwiesen nun doch als `Geschützte Landschaftsbestandteile` in das neue Landschaftsgesetz aufgenommen worden seien. "Damit sind aus unserer Sicht wichtige Nachbesserungen umgesetzt worden", so Tumbrinck. Die Naturschutzverbände hatten im Zuge der ersten Landtagsanhörung zur Novellierung des Landschaftsgesetzes noch einen ´nicht ausreichenden Schutz von Alleen und Obstwiesen´ beklagt.
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NABU begrüßt Landschaftsgesetznovelle
Landesregierung beweist erneut Handlungsfähigkeit in der Umweltpolitik
Am 8. Dezember 2004 haben sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und SPD auf den Entwurf für ein neues Landschaftsgesetz geeinigt. "Die Regierungskoalition hat bei diesem dringenden Thema erneut Handlungsfähigkeit in der Umweltpolitik bewiesen", begrüßt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, diesen Schritt zur Novellierung des Landschaftsgesetzes. Damit rücke die Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Bundesnaturschutzrechtes in Landesrecht in greifbare Nähe. "NRW bekommt mit der Novellierung ein Landschaftsgesetz, das dem Naturschutz, anders als in anderen Bundesländern, eine solide Arbeitsbasis garantiert", so Tumbrinck weiter.
Weiterführende Informationen:
Eckpunkte der Naturschutzverbände zur Eingriffsregelung
Entwurf der Naturschutzverbände zum Landesnaturschutzgesetz NRW
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