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Flughafen Münster-Osnabrück
Startbahn darf nicht verlängert werden | Großer Erfolg für den Naturschutz und den NABU

Im Juli 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in Sachen Flughafen Münster Osnabrück entschieden, dass das Verfahren erneut vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt werden müsse. Der NABU NRW sieht sich in der vom BVG veröffentlichten Urteilsbegründung in seiner Kritik an der geplanten Verlängerung der Startbahn voll und ganz bestätigt. Das Urteil selbst hatte der NABU bereits als Erfolg für den Naturschutz gewertet, denn das Gericht habe damit klargestellt, dass die Abwägung zwischen öffentlichen und Naturschutzinteressen aufgrund belastbarer Daten und Fakten erfolgen müsse. Nachdem die Flughafenbetreiber Anfang 2010 zur Prognosefrage ein weiteres Parteigutachten an das Institut für Verkehrswissenschaften der Uni Münster vergeben haben, hat der NABU nun seinerseits ein Gutachten beauftragt, mit dem die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit von Interkontinentalverkehr am FMO erneut beurteilt werden soll. Im Urteil vom 31.05.2011 stellte das OVG Münster die Rechtswidrigkeit des bisherigen Planfeststellungsbeschlusses aus 2004 fest und stoppte damit vorerst die Startbahnverlängerung. Ein großer Erfolg für den Naturschutz und den NABU!
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