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NABU begrüßt Qualitätssiegel für den Wald

NABU begrüßt Qualitätssiegel für den Wald in NRW

Erneute FSC-Zertifizierung ist für den NRW-Staatswald ein Zugewinn

Buchenwald im Herbst Foto: F.Grawe

05. Oktober 2011 - Der NABU Nordrhein-Westfalen begrüßt die heute erfolgte Re-Zertifizierung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW nach den anspruchsvollen Kriterien des internationalen Zertifizierungsprogrammes des Forest Stewardship Council® (FSC). Den nordrhein-westfälischen Staatswald flächendeckend mit dem FSC-Siegel zu zertifizieren ist eines der Ziele des rot-grünen Koalitionsvertrags und eine langjährige Forderung der Naturschutzverbände in NRW. „Die Bemühungen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder hier in NRW auf diese Weise zu stärken ist im ´Internationalen Jahr der Wälder´ ein dringend notwendiges Signal für die zukünftige Ausrichtung der nordrhein-westfälischen Waldpolitik“, sagte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck.

Das FSC-Siegel ist aus Sicht des NABU das Beste am Markt verfügbare Instrument zur Sicherung wichtiger Sozial- und Umweltstandards in der Forstwirtschaft. „Sozial- und ökologisch verantwortliches Handeln boomt. Die Nachfrage von Möbelherstellern, Baumärkten und Unternehmen der Papier- und Verpackungsindustrie nach FSC-Holz kann von der heimischen Forstwirtschaft bislang kaum gedeckt werden“, so Tumbrinck weiter. Es sei daher auch ökonomisch höchst sinnvoll, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung des FSC-Qualitätssiegels im Staatswald so zügig und umfassend umzusetzen. Der Staatswald sei zudem der Wald der Bürger. Es sei daher nur folgerichtig, für diesen Wald ein unabhängiges Qualitätsmanagement einzuführen. mehr Mehr

Wälder für Schutz und Erholung

Vorbildfunktion der staatlichen Waldbewirtschaftung muss erhalten bleiben

Totholzwald Davert

13.01.2005 Anders als in Bayern, wo die anstehende Novellierung des Landesforstgesetzes zu einem Volksbegehren führte, wird die Novellierung des nordrhein-westfälischen Forstgesetzes vom NABU im Grundsatz begrüßt. Der vorgesehenen Umwandlung der Landesforstverwaltung in einen Landesbetrieb Forst kann der NABU allerdings nur zustimmen, wenn die Vorbildfunktion der staatlichen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf die ´naturnahe Waldwirtschaft´ erhalten bleibt. Ein Drittel der Landesfläche Nordrhein-Westfalens ist von Wald bedeckt, ein Siebtel (13%) davon wiederum sind Staatswälder, die nach dem Landesforstgesetz bisher in besonderem Maße dem Schutz der Natur und der Erholung der Menschen dienten. Das solte auch zukünftig so bleiben. Holzhacken zur Deckung notwendiger Naturschutzmaßnahmen oder gar allgemeiner Finanzlöcher dürfe es nicht geben.

Holzstapel

Der NABU erwartet daher, dass bei der anstehenden Einrichtung des Landesbetriebes die Chance genutzt wird, die zurzeit bestehende zweifelhafte Verschmelzung von Hoheit, Beratung und Wirtschaftsunternehmen innerhalb eines Hauses (Forstamtes) der Landesforstverwaltung abzustellen. Nur mit einer strikten Trennung dieser Aufgaben sei zukünftig gewährleistet, dass in nordrhein-westfälischen Wäldern der Anspruch der Allgemeinheit nicht hinter privaten Interessen zurücksteht. Als äußerst problematisch beurteilt der NABU, dass ein Forstamtsmitarbeiter, der Waldbesitzer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten berät, diese auch bei Ordnungswidrigkeiten gegen gesetzliche Vorgaben wie die ungenehmigte Anlage von Futter- und Kirrungsplätzen oder die Schädlingsbekämpfung im Holzlagerbereich ´maßregeln´ muss. Zur Stärkung der hoheitlichen Aufgabe wird daher die Benennung regionaler Gebietsinspektoren vorgeschlagen, denen die Hoheitsbeamten der einzelnen Forstämter direkt unterstellt sind.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands erfüllt der Wald nicht nur eine herausragende Funktion als Naherholungsgebiet, besondere Bedeutung hat er zudem als Anschauungsobjekt für Naturerleben und Naturverständnis. Die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit dem Wald und seinen ökologischen Zusammenhängen vertraut zu machen, ist eine wichtige Aufgabe. Der Forst hat sich dieser Aufgabe in der Vergangenheit gestellt. Eine Fortsetzung dieser Arbeit ist dringend erforderlich, kann aber nur in Kooperation mit den anderen nichtstaatlichen waldpädagogischen Einrichtungen geschehen. Im Bereich der Waldpädagogik und Umweltbildung darf es nicht zur Konkurrenz kommen zwischen staatlichen Einrichtungen mit staatlich bezahltem Personal und freien Bildungsträgern, die mit hohem ehrenamtlichen Engagement und Honorarkräften ein gleichfalls qualifiziertes Angebot unterbreiten.

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