NABU gewinnt Klage gegen Putenmastanlage
Gericht verbietet geplante Erweiterung | Wichtiger Sieg für den Naturschutz



19. Juni 2013 - Mit dem Verbot der Erweiterung einer Putenmastanlage im Vogelschutzgebiet ´Unterer Niederrhein´ hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gestern den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt. Damit ist die schleichende Industrialisierung der Landwirtschaft in einem EU-Vogelschutzgebiet in diesem Fall erfolgreich abgewendet worden. Der NABU ist hoch erfreut, dass das VG Düsseldorf die bereits im Februar letzten Jahres zugrunde gelegte Einschätzung, dass eine Erweiterung um weitere 20.000 Tiere nicht mit dem geltenden Naturschutzrecht vereinbar ist, erneut bestätigt hat. Dies ist ein klares Signal mit überregionaler Bedeutung für ähnliche Planungsverfahren. Entscheidend für den weiteren Umgang mit den zunehmenden Flächenansprüchen einer industriellen Landwirtschaft auch in Schutzgebieten ist nun die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung. Absprachen in Hinterzimmern zwischen Genehmigungsbehörden und Interessenverbänden, wie hier im Kreis Kleve bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes geschehen, gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an.
Industrielle Putenmast in Vogelschutzgebiet verhindert
Weiterer Etappensieg für den Naturschutz in der Düffel
18. März 2013 -
Gegen die geplante Erweiterung einer Putenmastanlage mitten in der Düffel und damit auch im EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ konnte der NABU einen weiteren Teilerfolg verbuchen. Im Juli 2012 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Baugenehmigung bereits unbefristet ausgesetzt und zugleich einen vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Die dagegen vom Träger des Vorhabens eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nun am vergangenen Freitag zurück. Der NABU begrüßte diese Entscheidung als wichtigen Sieg für den Naturschutz in der Düffel und geht davon aus, dass das Vorhaben damit nicht mehr umgesetzt werden kann. Die Industrialisierung der Landwirtschaft im EU-Vogelschutzgebiet sei damit erfolgreich verhindert worden.
In seiner Begründung schloss sich das OVG der zuvor bereits vom VG Düsseldorf vertretenen Auslegung des Naturschutzrechtes an, dass eine Erweiterung in das Naturschutzgebiet (NSG) Düffel ´den einschlägigen Schutzbestimmungen widerspricht´. Tumbrinck: „Wir sind hoch erfreut, dass das OVG Münster das bereits durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gesetzte klare Stoppzeichen bestätigt.“ Dem noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Hauptsacheverfahren sehe der NABU nun gelassen entgegen.
Etappensieg gegen Putenmastanlage in der Düffel
Geplante Erweiterung im EU- Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ ist unvereinbar mit dem Schutzgebietszweck
03. Juli 2012 - Gegen die geplante Erweiterung der Putenmastanlage Schlüter mitten im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch im EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ hatte der NABU NRW im Februar dieses Jahres Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. In seinem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht diesem Antrag stattgegeben und damit den Vollzug der Baugenehmigung unbefristet ausgesetzt. „Ein wichtiger Etappensieg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft, denn damit darf das Vorhaben im Naturschutzgebiet Düffel zunächst nicht umgesetzt werden“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes.
In seiner Begründung schloss sich das Verwaltungsgericht dabei auch den Argumenten des Naturschutzes an, dass eine Erweiterung in das Naturschutzgebiet (NSG) Düffel ´den einschlägigen Schutzbestimmungen widerspricht´. Laut NSG-Verordnung seien alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Natur und Landschaft … oder zu einer nachhaltigen Störung führen können´. Zentrales Argument war das Bauverbot in der NSG-Verordnung: Eine Ausnahme davon gelte nur für landwirtschaftliche Gebäude. Der Hof Schlüter betreibe aber keine Landwirtschaft sondern ein Gewerbe, da er seine Tiere überwiegend mit zugekauftem und nicht mit auf eigener Fläche produziertem Futter mäste.
Der NABU begrüßte den Beschluss und zeigte sich hoch erfreut, dass hier endlich ein Stoppzeichen gesetzt wurde, das überregionale Bedeutung habe.
NABU reicht Klage gegen Putenmastanlage ein
Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt | Genehmigungspraxis im Kreis Kleve ist fragwürdig
08. Februar 2012 -
Gegen die geplante Erweiterung der Putenmastanlage Schlüter von derzeit 35.000 Puten auf über 55.000 Tiere mitten im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch mitten im EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ hat der Naturschutzbund NABU NRW nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. „Der Trend zu immer intensiveren Landwirtschaft mit industrieller Massentierhaltung gefährdet die Schutzgebiete fundamental und ist nach unserer Auffassung unvereinbar mit EU-Recht“, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Unter anderen folgende Punkte kritisiert der NABU an der Genehmigung der Anlage durch den Kreis Kleve:
- Es wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
- Es werden Flächen in Anspruch genommen, die in die Kulisse des EU-Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ einbezogen wurden und in Teilen innerhalb des Naturschutzgebietes „Düffel“ liegen
- Es wurde keine vollständige Erfassung der Brut- und Rastvögel durchgeführt, um den Eingriff abzuschätzen und notwendige Ausgleichsmaßnahmen festzulegen
- Die Stickstoffimmissionen und deren Auswirkungen auf nährstoffsensible Lebensräume wurden nur unzureichend berücksichtigt
Bereits die erste Genehmigung dieser Anlage in den 1990er Jahren erfolgte nach Auffassung des NABU rechtswidrig, da der Bereich als faktisches Vogelschutzgebiet nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie einer Veränderungssperre unterlag. Diese Auffassung wurde durch das spätere EU-Vertragsverletzungsverfahren bestätigt. „Nun versuche der Kreis erneut zum Wohle einzelner Inhaber gewerblicher Betriebe EU-Naturschutzrecht und das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt wertvollen Naturerbes zu ignorieren“, so Tumbrinck. Dies werde der NABU mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu verhindern wissen.
Tumbrinck: „Die Industrialisierung der Landwirtschaft am Niederrhein erreicht zurzeit mit einem starken Ausbau der Massentierhaltung und dem Verlust von artenreichem, extensiv genutzten Grünland durch den verstärkten Maisanbau für den Einsatz in Biomasseanlagen einen neuen Höhepunkt. Diese Entwicklung gefährdet unsere Umwelt, schädigt die Natur, reduziert die heimische Artenvielfalt und beeinträchtigt letztendlich auch die Gesundheit der Menschen. Nicht zuletzt verlieren hier auch die bäuerlichen Familienbetriebe mit einer naturverträglichen Wirtschaftsweise ihre Existenz. Hier gilt es endlich ein Stoppzeichen zu setzen, dass auch von überregionaler Bedeutung ist.“
Seit einigen Jahren ist in NRW eine zunehmende Intensivierung der Milchviehhaltung zu beobachten - Kühe kommen nicht mehr auf die Weide, sondern werden ganzjährig in riesigen Boxenlaufställen von bis zu 1.000 Tieren gehalten. Der NABU fordert den Stopp dieser Fehlentwicklung. Mehr →