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Vorlesen

Landesentwicklungsplan

Klassisches Instrument zur Umsetzung von Naturschutzrecht

Die Landesplanung legt die mittel- und langfristigen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen fest. Wichtigstes Instrument ist der Landesentwicklungsplan (LEP). Unter anderem ist hier die Sicherung von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt als Ziel formuliert. Dies wird mit anderen Zielen, die sich durch vielfältigen Nutzungsansprüche an den begrenzten Raum und seine Ressourcen ergeben - wie die Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel, die Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege oder die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen - abgestimmt. Die Festlegungen im LEP sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten. Der LEP spielt daher eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Vorgaben in der Fläche.


News

  • Heide im Nebel - Foto: Dave Lubek

    Senne soll kein Nationalpark mehr werden

    In einer Zeit, in der die biologische Vielfalt rasant abnimmt, sind die Pläne des Landes ein Schlag ins Gesicht künftiger Generationen, so die Umweltverbände. Mehr →

  • Garzweiler II - Foto: Caroline Dormans

    Umweltpolitisches Armutszeugnis

    BUND, LNU und NABU sprechen sich entschieden gegen den aktuellen Entwurf des LEP aus. Die Änderungen gingen sämtlich zu Lasten von Natur und Umwelt. Mehr →

  • Windräder mit Stromleitung bei Düsseldorf - Foto: Stefan Wenzel

    Landesentwicklungsplan ist ein umweltpolitisches Armutszeugnis

    Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Flächenverbrauch angekurbelt, ein Nationalpark in der Senne verhindert und die Windkraft in NRW ausgebremst. Mehr →

Ein weiteres Planwerk zur Regelung der Ziele und Grundsätze der Landesplanung stellte bis 2013 das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) dar. In der 2014 erfolgenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans wurden beide seit 1995 gültigen Planwerke in einem Entwurf zusammengefasst. Die nordrhein-westfälischen Natur- und Umweltschutzverbände hatten zu diesem Entwurf eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der sie nicht mit Kritik sparten: Insgesamt werde das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, deutlich verfehlt. Nach Ansicht der Verbände mangelt es dem Entwurf in vielen Bereichen an Zielgenauigkeit und Regelungsdichte. Nur an wenigen Stellen traf der LEP die notwendigen verbindlichen Vorgaben für die Regionalplanung.


Landesentwicklungsplan Entwurf 2015

Landesentwicklungsplan Entwurf 2015

Aufgrund der großen Zahl eingegangener umfangreicher Stellungnahmen, deren Berücksichtigung zu erheblichen Änderungen am 1. Entwurf des LEPs führten, hatte die Landesregierung bereits im April 2015 beschlossen, den Entwurf des LEP NRW in wesentlichen Teilen zu überarbeiten und ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Entwurfs durchzuführen. In einem Zwischenschritt wurde dem Kabinett ein Paket mit wesentlichen Änderungen vorgelegt, das bereits einen Großteil von Anregungen umsetzte. Das Kabinett hat diese Änderungen im April 2015 gebilligt und die Landesplanungsbehörde aufgefordert, auf dieser Grundlage die Überarbeitung des LEP- Entwurfs fertigzustellen und dabei auch die übrigen Anregungen und Bedenken einzubeziehen.

Aus Sicht des NABU wurden dabei die Möglichkeiten ein auch für den Naturschutz zukunftsweisendes Regelwerk zu erstellen bei Weitem nicht ausgeschöpft. Vielmehr erhärtete sich der Verdacht, dass der Natur- und Umweltschutz wieder einmal zu kurz kommt. So wurde die Umwandlung des "Fünf-Hektar-Ziels" von einer Muss- in eine Soll-Bestimmung besonders kritisch gesehen. Die Befürchtung der Naturschutzverbände, damit bleibe der Freiraumschutz bei der Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen auf kommunaler und regionaler Ebene auf der Strecke. Das Fehlen jeglicher "Tabuzonen" wie Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Wasserschutzzonen beim Rohstoffabbau war fachlich nicht nachzuvollziehen und auch der im Entwurf des LEP festgelegte Biotoverbund blieb lückenhaft. Alle den Naturschutz betreffenden Punkte waren letztendlich kritisch zu bewerten. Positiv war lediglich der Kabinettsbeschluss zur Aufnahme eines Nationalparks Ostwestfalen im LEP.

Wer nun denkt eigentlich geht es nicht mehr schlimmer, wurde mit der erneuten Änderung des LEP im Juli 2018 eines Besseren belehrt: Mit dem Entfesselungspaket II hat die schwarz-gelbe Landesregierung Ende vergangenen Jahres die erneute Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW eingeleitet. Der NABU NRW kritisierte den Beschluss als umweltpolitisches Armutszeugnis und übte deutliche Kritik an den Vorschlägen der Landesregierung. Der vorliegende Entwurf würde den Flächenverbrauch ankurbeln, einen zweiter nordrhein-westfälischen Nationalpark in der Senne verhindern, die Windkraft in NRW ausbremsen und den Kiesraubbau befördern. Eine entsprechende Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 12.07. 2018 erzielte keine Verbesserungen für den Natuschutz. Am 12.07.2019 hat die Landesregierung den umstrittenen Landesentwicklungsplan beschlossen und setzt damit ihren Weg in die ökologische Sackgasse unbeirrt fort.


0.5 MB - Stellungnahme der Naturschutzverbände zum LEP vom 12.07.2018
0.6 MB - Stellungnahme der Naturschutzverbände zum LEP vom 14.01.2016
1.6 MB - Ausführliche Stellungnahme der Naturschutzverbände zum LEP vom 24.08.2014
0.3 MB - Kurzfassung der Stellungnahme der Naturschutzverbände zum LEP vom 24.08.2014
 

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Baustelle - Foto: Helge May
Flächenverbrauch geht ungehindert weiter

Umweltbelange wie Klimaschutz/Klimaanpassung und der Schutz der Biodiversität werden für neue Siedlungsflächen weiterhin zur Seite geschoben. Mehr →

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Kiesabbau am Niederrhein - Foto: EDEN e.V.

Niederrheinappell 2019

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