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  • Geplante Änderung des Landesnaturschutzgesetzes unzureichend
  • Wolfsjagd löst Probleme nicht
Vorlesen

Wolfsjagd löst Probleme nicht

Appell an Bevölkerung für den Wolf aktiv zu werden

Der NABU NRW kritisiert den Entwurf des Bundesjagdgesetzes und fordert das Land auf, die generelle und damit unsinnige Wolfsbejagung in NRW zu verhindern.

Wolf - Foto: Thomas Pusch

Foto: Thomas Pusch

14. Januar 2026 - Anlässlich der ersten Lesung des Bundesjagdgesetzes heute im Bundestag kritisiert der NABU NRW die geplante Bejagung des Wolfes scharf. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine reguläre Jagd auf Wölfe, sogar dann, wenn es wie in NRW kaum Wölfe gibt. So sind die Wolfszahlen in Nordrhein-Westfalen eher rückläufig, das Rudel in Schermbeck existiert nicht mehr und auch die Fähe des Leuscheider Rudels ist tot“, so Thomas Pusch, Wolfsexperte beim NABU NRW. Zudem verstoße die Regelung gegen EU-Recht und verfehle ihr erklärtes Ziel, Nutztierrisse zu reduzieren und Konflikte zu entschärfen.

„Eine generelle Wolfsjagd ist weder wirksam noch rechtssicher“, erklärt auch Wolfgang Kwasnitza, Sprecher des Landesfachausschusses Wolf im NABU NRW. Statt gezielt gegen einzelne problematische Tiere vorzugehen, will die Gesetzesnovelle weitreichende Abschüsse ermöglichen – auch ohne vorherige Schäden und trotz ungünstigem Erhaltungszustand. Dabei erlaubt das Naturschutzrecht bereits heute Maßnahmen gegen auffällige Wölfe. „Eine darüberhinausgehende Bejagung ist völlig unnötig und birgt zudem ökologische Risiken, insbesondere in Regionen mit geringen Wolfsbeständen wie gerade auch in NRW. Durch die reguläre Bejagung könnten kleine Bestände wieder rasch komplett erlöschen”, so Kwasnitza weiter. Entsprechende Praktiken widersprächen aktuell Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.

Zudem lenke die Debatte über die Jagd von wirksamen Lösungen ab. „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse“, so der NABU-Wolfsexperte weiter. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. „Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.”

Über die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht entscheidet zunächst der Bundestag. Aber auch in den Ländern speziell auch in NRW wird über die jeweiligen Landesjagdgesetze schon diskutiert. Der NABU NRW fordert Bund und Länder auf, den Wolf nicht ins Jagdrecht aufzunehmen, sondern vielmehr wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und vollständig zu finanzieren. Gezielte Abschüsse dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen, etwa bei nachgewiesenem Überwinden funktionierenden Herdenschutzes.

Wer für den Wolf aktiv werden möchte, den ruft der NABU dazu auf, die jeweiligen politischen Vertreter*innen per Mail anzusprechen und sie aufzufordern, gegen eine Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht oder entsprechend ins Landesjagdgesetz zu stimmen. Dazu stellt der NABU ein Muster-Anschreiben zur Verfügung. Hier finden sich auch die Kontaktdaten der jeweiligen Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen.


Mehr dazu

Junge Wölfe - Foto: NABU/Michael Hamann
Wölfe gehören nicht ins Jagdrecht

Die Bundesregierung will den Wolf ins Bundesjagdrecht aufnehmen – und damit eine anlasslose Jagd ermöglichen. Der NABU kritisiert dieses Vorhaben aufs Schärfste. Eine Bejagung könnte den Bestand gefährden und verhindert Weidetierrisse nicht. Mehr →

kontakt

Wolfgang Kwasnitza
Landesfachausschuss Wolf w.kwasnitza@nrw-wolf.de 0157 / 71807201

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