NABU lehnt anlasslose Jagd auf Wölfe in NRW ab
Geplante Gesetzesänderung nicht geeignet, Konflikte zwischen Arten- und Herdenschutz zu lösen
26. März 2026 - Der Naturschutzbund (NABU) Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung von NRW in einem offenen Brief auf, eine anlasslose Jagd auf Wölfe zu verhindern und sich im morgen zusammenkommenden Bundesrat gegen die von der Bundesregierung angestrebte Novelle des Bundesjagdgesetzes zu positionieren. Die geplante Gesetzesänderung ist aus Sicht des NABU nicht geeignet, Konflikte rund um die Rückkehr des Wolfes zu lösen. Eine reguläre Bejagung kann wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen und birgt neue rechtliche wie gesellschaftliche Risiken.
„Die pauschale Jagd auf Wölfe ist reine Symbolpolitik und schafft keine Sicherheit für Weidetierhaltende“, erklärt Thomas Pusch, Wolfsexperte des NABU NRW „Wer suggeriert, Abschüsse seien die Patentlösung für einen guten Herdenschutz, weckt Erwartungen, die rechtlich und praktisch nicht erfüllt werden können.“ Denn Abschüsse führen bei Wölfen nicht zu mehr Distanz zu Weidetieren. Standortangepasster Herdenschutz wirke dagegen erwiesenermaßen nachhaltig und ist der einzig verlässliche Weg, Konflikte dauerhaft zu reduzieren. „Getötete Wölfe lernen nichts mehr. Tiere hingegen, die funktionierende Elektrozäune erleben, geben das erlernte Meideverhalten ans Rudel weiter“, so Pusch. Fakt sei: Nicht die Anzahl der Wölfe in einer Region ist maßgeblich für das Rissgeschehen, sondern ob Herdenschutz angewandt wird oder nicht.
Der NABU betont, dass problematische Einzeltiere bereits nach geltendem Recht entnommen werden können. Eine generelle Jagdzeit ohne konkreten Anlass lehnt der Verband jedoch strikt ab. Auch die Ausweisung sogenannter Weidegebiete, in denen Wölfe grundsätzlich geschossen werden, sieht der NABU praktisch als auch rechtlich kritisch. Definitiv unterscheiden sich die Herausforderungen im Herdenschutz je nach Landschaftstyp. Jedoch setzen auch in den Alpen und an Deichen etliche Betriebe bereits heute erfolgreich Herdenschutz um. Sinnvoll wäre es auch hier, bürokratische Hürden zu senken.
Petition gegen die Novelle des Bundesjagdgesetzes
Der NABU NRW unterstützt die Petition „Herdenschutz statt Wolfsjagd – Stoppt die Novelle des Bundesjagdgesetzes“, die derzeit auf weact.campact.de läuft. Bereits über 151.000 Menschen haben die Petition unterzeichnet, um ein klares Zeichen gegen die anlasslose Jagd auf Wölfe in Deutschland zu setzen.
„Die Länder dürfen jetzt nicht den Fehler machen, dem Bund blind zu folgen“, erklärt Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. „Wir erwarten, dass sich die Landesregierung sowohl im Bundesrat klar gegen die Novelle des Bundesjagdgesetzes stellt als auch auf Landesebene im Landesjagdgesetz keine anlasslose Jagdzeit für Wölfe einführt.“ Der NABU setzt dabei auf Dialog und erwartet von der Landesregierung diesen Austausch zwischen allen beteiligten Gruppen weiterhin zu koordinieren, um gemeinsam nachhaltige Lösungen für den Wolf zu entwickeln. Die zentralen Pfeiler des Wolfsmanagements, Monitoring und Herdenschutz, bleiben unverzichtbar, selbst wenn die Debatte um die Jagd weitergeht. Ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring ist zudem rechtlich vorgeschrieben und bleibt Pflicht, unabhängig davon ob der Wolf künftig ins Jagdrecht aufgenommen wird.
„Statt Symbolpolitik braucht es jetzt eine konsequente Umsetzung des geltenden Naturschutzrechts, die strikte Einhaltung der EU-Vorgaben sowie eine vollständige und unbürokratische Förderung des Herdenschutzes. „Nur mit wissenschaftsbasierten Lösungen gelingt ein dauerhaft tragfähiges Miteinander von Menschen, Weidetieren und Wölfen in unserem Land“, so Naderer.
