Nationaler Wiederherstellungsplan: Wichtiger Schritt für Schutz und Regeneration der Natur
Erheblicher Nachbesserungsbedarf beim Beitrag NRWs zum Wiederherstellungsplan notwendig
27. April 2026 - Der NABU NRW begrüßt den von Bund und Ländern vorgelegten nationalen Wiederherstellungsplan als wichtigen Schritt für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur, sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Zustand der Natur in NRW erfordert stärkere Anstrengungen als sie der aktuelle Entwurf erkennen lässt.
„Es ist gut, dass der nationale Wiederherstellungsplan jetzt vorliegt. Er zeigt, dass die Bundes- und Landesregierungen den Handlungsbedarf erkannt haben. Entscheidend ist aber, ob die Maßnahmen vor Ort ausreichen und konsequent umgesetzt werden – hier sehen wir für unser Bundesland noch deutlichen Verbesserungsbedarf“, erklärte NABU-Landesvorsitzende, Dr. Heide Naderer, heute in Düsseldorf. Die Lebensraumqualität in Wäldern, Agrarlandschaften, Siedlung und Gewässern nehme in NRW seit Jahren ab. Der vorgelegte Plan reiche deshalb in seiner jetzigen Form nicht aus, um diese Probleme wirksam zu lösen.
Um den Plan erfolgreich zu gestalten, müssen entsprechende Flächenkulissen, Maßnahmen, Zeitpläne und Finanzierungsansätze festgelegt werden. Naderer: „Der aktuelle Entwurf ist erst einmal eine Bestandsaufnahme. In zentralen Punkten bleibt er noch zu vage und unverbindlich.“ Hier muss NRW nachlegen.
NABU-Forderungen an die Landesregierung NRW
Für eine wirksame Umsetzung im Bundesland sind aus Sicht des NABU NRW daher folgende Nachbesserungen erforderlich:
- Die Wiederherstellung der Natur ist eine Investition in unsere Daseinsvorsorge. Die bisher bereitgestellten Mittel spiegeln das nicht wider. In den Haushalten der EU, des Bund und in NRW müssen daher weitere Mittel für eine stringente und zielgerichtete Finanzierung bereitgestellt werden und entsprechend die bestehenden Förderprogramme darauf ausgerichtet werden.
- Die neue Waldstrategie des Landes berücksichtigt die Veränderungen durch die Klimakrise, muss aber nun auch Wege für die Wiederherstellung der Natur wie in der WVO vorgesehen abbilden.
- Städte und Kommunen müssen stärker unterstützt werden, um Maßnahmen wie Biotopvernetzung, die Renaturierung von Kleingewässern und Bächen, naturbelassenen Kommunalwäldern und mehr Grünflächen umzusetzen.
- Die Natur wieder herzustellen ist zudem eine Generationenaufgabe. Die Landesregierung NRW sollte daher Akteure aus Wissenschaft, von Nutzergruppen und Naturschutzverbänden aktiv in den Prozess einbinden, um Maßnahmen transparent und fundiert festzulegen und umzusetzen.
Der jetzt vorliegende Wiederherstellungsplan ist eine große Chance für Natur und Klima und eine gute Basis, die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern.
Hintergrund:
Der Plan ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Die seit 2024 geltende Verordnung legt für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme fest. Unter anderem sollen so bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen und eine Trendwende beim Naturverlust eingeleitet werden.
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung startet Europa in die größte Renaturierungsoffensive seiner Geschichte. Auch NRW steht in der Pflicht, Natur wiederherzustellen – für gesunde Ökosysteme, mehr Artenvielfalt und wirksamen Klimaschutz. Mehr →
