Das Ende des Artenschutzes beim Ausbau der Windenergie in NRW?
10. April 2026 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat kürzlich ein digitales Instrument zur Prüfung der Artenschutzbelange im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen innerhalb der sogenannten „Beschleunigungsgebiete“ veröffentlicht und verbindlich für die behördliche Anwendung vorgeschrieben. Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU kritisieren das „Artenschutzfachbeitrags-Tool“ (AFB-Tool) scharf: Fachliche Mängel bei den Ergebnissen aufgrund lückenhafter und veralteter Datenbestände und fehlender räumlicher Zuordnung führten zu rechtlichen Unsicherheiten und zum Abbau des ohnehin schon drastisch verschlechterten Artenschutzstandards bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Besonders gravierend – den unteren Naturschutzbehörden werde jeglicher Handlungsspielraum zur artenschutzkonformen Beurteilung und Genehmigung eines Antrags genommen.
Auf Grundlage der behördlichen Datengrundlage soll – so die Logik des Instruments – der erforderliche Artenschutzfachbeitrag inklusive der notwendigen Minderungsmaßnahmen für potenziell von der Windenergie beinträchtige Arten komplett automatisiert „per Mausklick“ generiert werden. Ob die Arten an Ort und Stelle überhaupt vorkommen, spielt keine Rolle mehr. „Digitalisierung und standardisierte Verfahren sind zwar wichtige Bausteine für den benötigten beschleunigten Ausbau der Windenergie. Doch ohne robuste Datengrundlage und ohne die Möglichkeit für Behörden, wirksame Minderungsmaßnahmen nach eigenem Ermessen auf Grundlage aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnislage anzuordnen kommt dieses Instrument faktisch der Abschaffung des Artenschutzes und der Herabstufung zentraler behördlicher Kompetenzen in den Beschleunigungsgebieten gleich“, so Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen.
Bereits während der Planung von Windenergiegebieten in den mittlerweile größtenteils abgeschlossenen Regionalplanverfahren hatten die Naturschutzverbände auf Defizite bei der Auswahl der Gebiete hingewiesen. „Diese Entwicklung setzt die Landesregierung nun durch die Einführung des automatisierten AFB-Tools fort und räumt per Erlass jegliche Abweichungen zugunsten des Artenschutzes im Einzelfall aus. Das ist skandalös und steht auch rechtlich auf wackeligen Beinen“, sagt der Vorsitzende des BUND in NRW, Holger Sticht. Das Abwägen zwischen den Interessen, die erneuerbaren Energien auszubauen und dem Biodiversitätsverlust Einhalt zu gebieten, gerate so immer mehr in Schieflage.
So kritisieren die Naturschutzverbände unter anderem die Qualität der Minderungsmaßnahmen. Sie würden nicht sicherstellen, dass durch die Anlagen keine erheblichen Nachteile für betroffene Arten entstehen. Einerseits gibt es völlig unzureichende Mindestabstände zwischen Mast und Horstbaum sowie Bauzeitenbeschränkungen bei Bautätigkeiten. Andererseits ist davon auszugehen, dass im Regelfall bei Auswahlmöglichkeiten die wirklich wirksamen, aber aufwändigeren Maßnahmen selten gewählt werden. Groß ist zudem die Befürchtung von BUND, LNU und NABU, dass dieses Tool zukünftig auch auf andere Planverfahren Anwendung finden wird.
Und Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU ergänzt: „Seit Jahren weisen die Naturschutzverbände auf die landesweit schlechte Datengrundlage hin. Wir brauchen eine Datenaufbereitungs-Offensive des Landes, bei der systematisch sämtliche an unterschiedlichen Stellen vorhandene Daten abgefragt und zusammengeführt werden. Denn klar ist: Das Land steht in der Pflicht, eine fundierte Datengrundlage zum Vorkommen windenergiesensibler Arten sicherzustellen.“ Die Aktualität der Datengrundlage sei nicht Aufgabe des ehrenamtlichen Naturschutzes.
