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Artenschutzrecht in NRW

An der konsequenten Umsetzung mangelt es oftmals

Der Erhalt der Artenvielfalt ist kein Luxus, den wir uns je nach Lust und Laune leisten oder eben nicht. Vielmehr ist er eine Notwendigkeit wollen wir dauerhaft unser eigenes Überleben gewährleisten. Diese Einsicht hat sowohl auf europäischer Ebene sowie bundes- wie landesweit zu einer Vielzahl an Gesetzen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Strategien geführt, die den Artenschutz mehr oder weniger erfolgreich voranbringen.

Den bedeutendsten Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten dabei die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) der Europäischen Union (EU). Ziel dieser Richtlinien ist es die FFH-Arten und die europäischen Vogelarten in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten und die Bestände langfristig zu sichern. Dazu werden einmal über das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 die Lebensräume dieser Arten geschützt. Zusätzlich greift das Artenschutzregime beider Richtlinien, das den flächendeckenden Schutz der Arten der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie - dort wo sie über das Natura 2000-Netzwerk hinaus vorkommen - sicherstellen soll.

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2007 und 2009 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. In Nordrhein-Westfalen erfolgte die Übertragung ins Landesrecht mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, das am 15. November 2016 in Kraft getreten ist. Zudem sorgen zahlreiche Vorschriften für die entsprechende Umsetzung auf Landesebene. Die konsequente Anwendung bei Planungs- und Zulassungsverfahren vor Ort lässt jedoch oftmals zu wünschen übrig.


Kammmolch - Foto: Frank Grawe

Natura 2000 in NRW

Rund 540 Schutzgebiete von europäischem Rang

Mit der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutz-Richtlinie besitzt die Europäische Union eines der besten Naturschutzgesetze der Welt. Wesentliches Instrument ist das so genannte Schutzgebietsnetz Natura 2000. In NRW gibt es rund 540 dieser Natura-2000-Gebiete. Mehr →

NSG-Schild - Foto: Helge May

Naturschutzgesetz für NRW

NABU begrüßt Novelle als akzeptablen Kompromiss

Das alte nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz wurde novelliert. Für das neue Naturschutzgesetz hatten die Naturschutzverbände eigene Vorschläge vorgelegt. Zukünftig gibt es mehr Naturschutz in NRW. Der NABU hätte sich jedoch eine mutigere Novelle gewünscht. Mehr →

Ackerrittersporn - Foto: Helge May

Biodiversitätsstrategie für NRW

Verbesserungen für den Naturschutz in Sicht?

Sieben Jahre nach Beschluss der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt liegt nun endlich eine Biodiversitätsstrategie für NRW vor. Naturschützer atmen auf und erwarten nun die dringend erforderlichen Verbesserungen für den Naturschutz! Mehr →

Mehr dazu

Halde Oberscholven mit WKA - Foto: Birgit Königs
Naturschutz und Landesplanung

Das Naturschutzrecht und die Landesplanung für Nordrhein-Westfalen sind die Basis für einen erfolgreichen Natur- und Artenschutz in NRW. Sowohl das Landesnaturschutzgesetz als auch der Landesentwicklungsplan werden aktuell überarbeitet. Mehr →

Landesentwicklungsplan Entwurf 2015
Landesentwicklungsplan

Die Landesplanung beschäftigt sich mit der räumlichen Entwicklung des Landes NRW. Wichtigstes Instrument ist der Landesentwicklungsplan. Unter anderem ist hier die Sicherung von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt als Ziel formuliert. Mehr →

Fachinformationssystem des Landes NRW

Eisvogel - Foto: Frank Derer

Vorschriften zum Artenschutz

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Mehr ARtenschutz

Junger Fuchs - Foto: Frank Derer

Jagdgesetz für NRW

Das Jagdgesetz der rot-grünen Landesregierung setzte bundesweit ethische und ökologische Maßstäbe. Die jetzige Novellierung dreht das Rad zurück.

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Rotmilan - Foto: Hans Glader

Greifvogelverfolgung in NRW

Trotz der seit über 10 Jahren existierenden ´Düsseldorfer Erklärung´ ist die Verfolgung von Greifvögeln nach wie vor ein Problem.

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Der NABU vor Ort

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