WVO-Umfrage
86 % der Menschen in NRW befürworten die EU-Wiederherstellungsverordnung und fordern mehr Einsatz für die Wiederherstellung der Natur. Mehr →
Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen - Foto: Hartmut Mletzko
Im Juni 2024 wurde auf europäischer Ebene ein Meilenstein beschlossen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) – im Englischen Nature Restoration Law (NRL).
Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und natürliche Lebensgrundlagen zu sichern.
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Wälder, Moore, Flüsse, Auen, Agrarlandschaften und Stadtnatur müssen gezielt aufgewertet und vernetzt werden. Nur so kann das Land seinen Beitrag zur Erholung der Natur und zur Anpassung an die Klimakrise leisten.
Rund 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in schlechtem Zustand. Auch in NRW geht es vielen Arten und Lebensräumen schlecht:
Die Wiederherstellungsverordnung soll diese Entwicklung umkehren – für mehr Artenvielfalt, widerstandsfähigere Ökosysteme und ein stabiles Klima.
Die WVO deckt alle wichtigen Ökosystemtypen ab:
Damit ergänzt die WVO bestehende EU-Naturschutzrichtlinien wie die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, indem es konkrete, zeitgebundene und flächenspezifische Ziele für die Verbesserung und Neuschaffung seltener und besonderer Lebensräume an Land und im Meer setzt.
In Deutschland erstellt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) den nationalen Wiederherstellungsplan, der der EU-Kommission 2026 vorgelegt wird.
Die Bundesländer – also auch Nordrhein-Westfalen – liefern dafür die fachlichen Grundlagen.
Damit wird jetzt auch in NRW die entscheidende Phase eingeleitet: Wo und wie kann Natur wiederhergestellt werden?
Damit die Wiederherstellung der Natur in Nordrhein-Westfalen gelingt, braucht es entschlossenes Handeln. Rund 25 Prozent der bundesweiten FFH-Eichenwälder liegen in NRW, viele davon in schlechtem Zustand. Auch mehr als die Hälfte der Lebensraumtypen im Tiefland gelten als unzureichend erhalten. Besonders betroffen sind Gewässer, Moore und Agrarflächen – hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Der NABU NRW fordert deshalb:
86 % der Menschen in NRW befürworten die EU-Wiederherstellungsverordnung und fordern mehr Einsatz für die Wiederherstellung der Natur. Mehr →
Der NABU NRW fordert von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes. Mehr →
Die W-VO ist eine echte Chance für die Natur und uns Menschen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Pläne vorlegen und umsetzen. Mehr →