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Wiederherstellung der Natur – Chancen für NRW

Ein EU-Gesetz für mehr Natur, Klima- und Artenschutz

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung startet Europa in die größte Renaturierungsoffensive seiner Geschichte. Auch NRW steht in der Pflicht, Natur wiederherzustellen – für gesunde Ökosysteme, mehr Artenvielfalt und wirksamen Klimaschutz.

Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen - Foto: Hartmut Mletzko

Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen - Foto: Hartmut Mletzko

Im Juni 2024 wurde auf europäischer Ebene ein Meilenstein beschlossen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) – im Englischen Nature Restoration Law (NRL).
Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und natürliche Lebensgrundlagen zu sichern.

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Wälder, Moore, Flüsse, Auen, Agrarlandschaften und Stadtnatur müssen gezielt aufgewertet und vernetzt werden. Nur so kann das Land seinen Beitrag zur Erholung der Natur und zur Anpassung an die Klimakrise leisten.


Warum die Wiederherstellungsverordnung wichtig ist

Rund 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in schlechtem Zustand. Auch in NRW geht es vielen Arten und Lebensräumen schlecht:

  • Über 50 Prozent der Brutvogelarten in NRW sind gefährdet oder bereits verschwunden.
  • Besonders betroffen sind Arten der Agrarlandschaft und Feuchtgebiete – etwa Wiesenbrüter, Insekten und Amphibien.
  • Viele Flüsse und Moore sind stark degradiert, Böden verlieren ihre Fruchtbarkeit, Wälder leiden unter Trockenheit und Monokultur.

Die Wiederherstellungsverordnung soll diese Entwicklung umkehren – für mehr Artenvielfalt, widerstandsfähigere Ökosysteme und ein stabiles Klima.


Was regelt die WVO konkret?

Die WVO deckt alle wichtigen Ökosystemtypen ab:

  • Land- und Wasserökosysteme: Moore, Wälder, Flüsse, Seen, Feuchtgebiete, Auen.
  • Agrarlandschaften: Förderung von Bestäubern, Hecken, Blühstreifen, Extensivwiesen.
  • Stadtnatur: mehr Grünflächen, Entsiegelung, Schutz von Bäumen und urbanen Lebensräumen.
  • Meeresökosysteme: Wiederherstellung von Seegraswiesen und Muschelbänken.

Damit ergänzt die WVO bestehende EU-Naturschutzrichtlinien wie die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, indem es konkrete, zeitgebundene und flächenspezifische Ziele für die Verbesserung und Neuschaffung seltener und besonderer Lebensräume an Land und im Meer setzt.

Gut zu wissen

  • Ziel der WVO: Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in der EU.
  • Bis 2030 sollen auf 20 % der geschädigten Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung ergriffen werden.
  • Bis 2050 müssen diese Maßnahmen auf alle Ökosysteme ausgeweitet werden, (oder) die in keinem guten Zustand sind.
  • Das Gesetz gilt direkt in allen EU-Staaten, auch in NRW.
  • In Deutschland wird aktuell der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) vorbereitet, zu dem die Bundesländer ihre Daten und Maßnahmen liefern.

Die Umsetzung in Deutschland und NRW

In Deutschland erstellt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) den nationalen Wiederherstellungsplan, der der EU-Kommission 2026 vorgelegt wird.
Die Bundesländer – also auch Nordrhein-Westfalen – liefern dafür die fachlichen Grundlagen.

  • Bis 1. September 2026 müssen sie:
    • geeignete Flächen und Ökosysteme benennen,
    • mögliche Maßnahmen vorschlagen,
    • Kosten, Zuständigkeiten und Zeitrahmen konkretisieren.
  • Bis März 2027: EU-Kommission prüft und begutachtet den Plan
  • Bis September 2027: Finalisierung der Wiederherstellungspläne durch die EU-Mitgliedstaaten
  • Nach September 2027 folgt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer 
  • In 2032 wird der Plan das erste Mal aktualisiert 
     

Damit wird jetzt auch in NRW die entscheidende Phase eingeleitet: Wo und wie kann Natur wiederhergestellt werden?


NRW in der Verantwortung

Damit die Wiederherstellung der Natur in Nordrhein-Westfalen gelingt, braucht es entschlossenes Handeln. Rund 25 Prozent der bundesweiten FFH-Eichenwälder liegen in NRW, viele davon in schlechtem Zustand. Auch mehr als die Hälfte der Lebensraumtypen im Tiefland gelten als unzureichend erhalten. Besonders betroffen sind Gewässer, Moore und Agrarflächen – hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Der NABU NRW fordert deshalb:

  • einen verbindlichen Plan, welche Flächen sich für Renaturierungsmaßnahmen eignen,
  • Transparenz und Beteiligung von Kommunen, Landnutzer*innen und Verbänden,
  • eine gesicherte Finanzierung und klare Zuständigkeiten,
  • sowie verbindliche Ziele und ein wirksames Monitoring, um Fortschritte messbar zu machen.

d0wnloads und weiterführende Informationen

  • Civey Umfrage im Auftrag des NABU vom 4.9. bis 7.9.2025 (NRW)

    WVO-Umfrage

    86 % der Menschen in NRW befürworten die EU-Wiederherstellungsverordnung und fordern mehr Einsatz für die Wiederherstellung der Natur. Mehr →

  • Aussichtsturm im Großen Torfmoor - Foto: Thorsten Wiegers

    Blockade gefährdet Artenvielfalt und Landwirtschaft

    Der NABU NRW fordert von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes. Mehr →

  • Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen. - Foto: Hartmut Mletzko

    Deutschlands Weg zur Wiederherstellung der Natur

    Die W-VO ist eine echte Chance für die Natur und uns Menschen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Pläne vorlegen und umsetzen. Mehr →

Ansprechpartner

Fabian Fischer - Foto: Elisabeth Stanzl
Fabian Fischer
Teamleiter Natur und Umwelt E-Mail schreiben 0211 - 15 92 51 - 48

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