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Wiederherstellung der Natur – Chancen für NRW

Ein EU-Gesetz für gesunde Ökosysteme und mehr Lebensqualität

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung startet Europa in die größte Renaturierungsoffensive seiner Geschichte. Auch NRW steht in der Pflicht, Natur wiederherzustellen – für gesunde Ökosysteme, mehr Artenvielfalt und wirksamen Klimaschutz.

Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen - Foto: Hartmut Mletzko

Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen - Foto: Hartmut Mletzko

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung startet Europa die größte Renaturierungsinitiative seiner Geschichte. Auch NRW steht in der Pflicht, Natur wiederherzustellen – für gesunde Ökosysteme, mehr Artenvielfalt und Anpassung an den Klimawandel.

Im Juni 2024 wurde auf europäischer Ebene ein Meilenstein beschlossen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) – im Englischen Nature Restoration Law (NRL).

Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Damit ergänzt die W-VO bestehende EU-Naturschutzrichtlinien wie die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie und verleiht deren Umsetzung mit konkreten und schrittweisen und Zielen sowie wissenschaftsbasierten, messbaren Indikatoren neuen Schub. Die Ziele der W-VO decken sämtliche Ökosysteme an Land und zu Wasser ab und umfassen sowohl gezielte Maßnahmen für europarechtlich geschützte Lebensräume (FFH-Gebiete) als auch Maßnahmen für Ökosysteme außerhalb von Schutzkategorien.

In Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Wälder, Agrarlandschaften, Moore, Flüsse, Auen und Stadtnatur sollen gezielt aufgewertet und wiederhergestellt werden. Doch was genau bedeutet „Wiederherstellung“ eigentlich? Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen sind so vielfältig wie unsere Landschaften selbst. Dazu gehören u.a.

  • Maßnahmen, um besondere Lebensräume und Biotope (FFH-Lebensraumtypen) schrittweise in einen guten Zustand zu versetzen
  • Höhere Anteile an Totholz, breitere Altersstruktur und mehr Vielfalt der Baumarten in Waldökosystemen.
  • Maßnahmen zur Förderung von Bestäuberpopulationen (z.B. artenreiche Blühstreifen) und Feldvogelpopulationen (z.B. Bodenbrüterschutz) sowie allgemein Extensivierung, Habitatvernetzung und mehr Landschaftselemente wie z.B. Hecken in den Agrarlandschaften
  • Wiedervernässung degradierter Moorböden
  • Beseitigung künstlicher Hindernisse in Flüssen und Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Funktionen von Auen
  • Mehr Grünflächen und Stadtbäume in Städten

Warum die Wiederherstellungsverordnung notwendig ist

Die Natur ist unsere stärkste Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel und sichert unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Intakte Ökosysteme bieten nicht nur Lebensraum, Nahrung und Schutz für zahlreiche Arten und zentraler Schlüssel für den Erhalt der Artenvielfalt. Funktionale Ökosysteme bilden auch die Grundlage für unsere Ernährungssicherheit und Trinkwasserversorgung, menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, attraktive Lebens- und Erholungsräume sowie für die Resilienz unserer Regionen, Städte und Gemeinden gegenüber Extremwetterereignissen. Denn

  • gesunde Ökosysteme federn Extremwetterereignisse wie Dürre, Starkregen und Hitzewellen ab
  • Moore, Wälder und Grünland speichern große Mengen CO2 und unterstützen somit unseren Kampf gegen den Klimawandel
  • naturnahe Räume sind als Erholungsräume wichtig für die physische und mentale Gesundheit und steigern das menschliche Wohlbefinden
  • die Lebensmittelproduktion sowie unzählige weitere Wirtschaftsbereiche hängen unmittelbar von intakten Ökosystemen und funktionalen Stoffkreisläufen ab

Doch rund 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in schlechtem Zustand. Auch in NRW geht es vielen Arten und Lebensräumen schlecht. Besonders gefährdet sind viele Arten der Agrarlandschaft und Feuchtgebiete – etwa Wiesenbrüter, Insekten und Amphibien. Die Lebensraumqualität in allen Hauptökosystemen – Wald, Agrar, Gewässer und Siedlung – hat sich in NRW in den letzten 20 Jahren verschlechtert. Viele Flüsse und Moore sind stark degradiert, Böden verlieren ihre Fruchtbarkeit, Wälder leiden unter Trockenheit und Monokultur. Über 50 Prozent der Brutvogelarten in NRW sind gefährdet oder bereits verschwunden. Die Wiederherstellungsverordnung soll diese Entwicklung umkehren – für mehr Artenvielfalt und resiliente Ökosysteme in Zeiten des Klimawandels.


NRW in der Verantwortung

Damit die Wiederherstellung der Natur in Nordrhein-Westfalen gelingt, braucht es entschlossenes und kooperatives Handeln. Der NABU NRW fordert deshalb von der Landesregierung


Ein klares Bekenntnis zur Wiederherstellungsverordnung und Gesamtverantwortung aller Ressorts

Die Landesregierung muss die Umsetzung der W-VO als zentrale Zukunftsaufgabe anerkennen und die Arbeit der beteiligten Ministerien durch eine in der Staatskanzlei verortete Leitung voranbringen.

Eine ambitionierte und kooperative Umsetzung in NRW

Ziele und Maßnahmen sollen transparent, wissenschaftlich fundiert und unter Einbindung aller relevanten Akteure geplant und umgesetzt werden. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Landnutzung sollten kooperative Ansätze und naturverträgliche Bewirtschaftungssysteme, welche messbare Leistungen im Sinne der W-VO-Zielerfüllung erbringen, identifiziert, weiterentwickelt und zentral gefördert werden.

Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen und Flächensparsamkeit in die Landesplanung integrieren

Renaturierungsziele und konkrete Vorgaben zur Flächensparsamkeit müssen in der Landesplanung explizit verankert werden, um eine systematische Benachteiligung des Freiraums zu verhindern, notwendige Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz zu sichern und Zielkonflikte frühzeitig aufzulösen.

Den Einsatz für eine stringente und zielgerichtete Finanzierung

Die Förderprogramme auf Landesebene müssen so gestärkt und ausgeweitet werden, dass sie den Zielen der W-VO dienen und ihre Umsetzung unterstützen. So sollte etwa die Stärkung und Wiederherstellung blau-grüner Infrastruktur explizit durch den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur adressiert werden. Finanzierungslücken müssen geschlossen werden. Alle Förderprogramme müssen auf Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, umweltschädliche Subventionen und Fehlanreize überprüft sowie gegebenenfalls schrittweise und sozialverträglich umgewidmet werden.

Von erfolgreichen Praxisbeispielen lernen und jetzt ins Handeln kommen

Die Erkenntnisse aus den guten Beispielen für nachweislich wirksame Renaturierungen in NRW (z.B. Flussumbau von Emscher und Lippe sowie Wiedervernässung Großes Torfmoor) sollten bestmöglich genutzt werden. Grundsätzlich sollen bereits bestehende funktionierende Maßnahmen, Kooperationen und Förderansätze skaliert werden und parallel zu den aktuell laufenden Planungs- und Beteiligungsprozessen zur Umsetzung beitragen.

Die W-VO kurz und knapp

  • Ziel der W-VO: Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in der EU.
  • Bis 2030 sollen auf 20 % der geschädigten Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung ergriffen werden.
  • Bis 2050 müssen diese Maßnahmen auf alle Ökosysteme ausgeweitet werden, die in keinem guten Zustand sind.
  • Die Verordnung ist direkt rechtsverbindlich in allen EU-Staaten, gilt also auch für NRW.
  • In Deutschland wird aktuell der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) vorbereitet, zu dem die Bundesländer ihre Daten und Maßnahmen liefern.

Die Umsetzung in Deutschland und NRW

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans zuständig.  

Die Bundesländer – also auch Nordrhein-Westfalen – liefern dafür die fachlichen Grundlagen.

  • Bis zum 22. Oktober 2025mussten sie:
    • geeignete Flächen und Ökosysteme benennen,
    • mögliche Maßnahmen vorschlagen,
    • Kosten, Zuständigkeiten und Zeitrahmen konkretisieren.
  • Bis März 2026: Der erste Rohentwurf geht an die Bundesländer​
  • Frühjahr 2026: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bundesebene
  • September: 2026: Übermittlung des Entwurfs an die EU-Kommission
  • Binnen 6 Monate: Bewertung des Entwurfs durch die EU-Kommission
  • Bis September 2027: Finalisierung der Wiederherstellungspläne durch die EU-Mitgliedstaaten
  • Nach September 2027 folgt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer
  • In 2032 wird der Plan das erste Mal aktualisiert

d0wnloads und weiterführende Informationen

  • Civey Umfrage im Auftrag des NABU vom 4.9. bis 7.9.2025 (NRW)

    WVO-Umfrage

    86 % der Menschen in NRW befürworten die EU-Wiederherstellungsverordnung und fordern mehr Einsatz für die Wiederherstellung der Natur. Mehr →

  • Aussichtsturm im Großen Torfmoor - Foto: Thorsten Wiegers

    Blockade gefährdet Artenvielfalt und Landwirtschaft

    Der NABU NRW fordert von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes. Mehr →

  • Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen. - Foto: Hartmut Mletzko

    Deutschlands Weg zur Wiederherstellung der Natur

    Die W-VO ist eine echte Chance für die Natur und uns Menschen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Pläne vorlegen und umsetzen. Mehr →

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Buchenwald - Foto: Helge May
Waldzustandsbericht NRW 2025

Der neue Waldzustandsbericht zeigt nur eine leichte Entspannung, doch viele Wälder in NRW bleiben stark geschädigt. Der NABU NRW mahnt: Für klimastabile, naturnahe Wälder braucht es verbindlichen politischen Willen. Mehr →

kontakt

Dr. Heide Naderer - Foto: Alexandra Kowitzke
Dr. Heide Naderer
NABU-Landesvorsitzende 0211-15 92 51-41
Hannes Eggert - Foto: Paul Meixner
Hannes Eggert
Referent Klima und Energie Hannes.Eggert@NABU-NRW.de 0211 - 15 92 51 - 46

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Kurzpapier zur W-VO (2026) PDF (0.9 MB) NABU-NRW-Hintergrundpapier: Umsetzung der W-VO in NRW (2026) PDF (3.4 MB)

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