WVO-Umfrage
86 % der Menschen in NRW befürworten die EU-Wiederherstellungsverordnung und fordern mehr Einsatz für die Wiederherstellung der Natur. Mehr →
Arten wie der Große Brachvogel sind auf die Wiederherstellung ihrer Lebensräume angewiesen - Foto: Hartmut Mletzko
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung startet Europa die größte Renaturierungsinitiative seiner Geschichte. Auch NRW steht in der Pflicht, Natur wiederherzustellen – für gesunde Ökosysteme, mehr Artenvielfalt und Anpassung an den Klimawandel.
Im Juni 2024 wurde auf europäischer Ebene ein Meilenstein beschlossen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) – im Englischen Nature Restoration Law (NRL).
Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Damit ergänzt die W-VO bestehende EU-Naturschutzrichtlinien wie die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie und verleiht deren Umsetzung mit konkreten und schrittweisen und Zielen sowie wissenschaftsbasierten, messbaren Indikatoren neuen Schub. Die Ziele der W-VO decken sämtliche Ökosysteme an Land und zu Wasser ab und umfassen sowohl gezielte Maßnahmen für europarechtlich geschützte Lebensräume (FFH-Gebiete) als auch Maßnahmen für Ökosysteme außerhalb von Schutzkategorien.
In Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Wälder, Agrarlandschaften, Moore, Flüsse, Auen und Stadtnatur sollen gezielt aufgewertet und wiederhergestellt werden. Doch was genau bedeutet „Wiederherstellung“ eigentlich? Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen sind so vielfältig wie unsere Landschaften selbst. Dazu gehören u.a.
Die Natur ist unsere stärkste Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel und sichert unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Intakte Ökosysteme bieten nicht nur Lebensraum, Nahrung und Schutz für zahlreiche Arten und zentraler Schlüssel für den Erhalt der Artenvielfalt. Funktionale Ökosysteme bilden auch die Grundlage für unsere Ernährungssicherheit und Trinkwasserversorgung, menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, attraktive Lebens- und Erholungsräume sowie für die Resilienz unserer Regionen, Städte und Gemeinden gegenüber Extremwetterereignissen. Denn
Doch rund 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in schlechtem Zustand. Auch in NRW geht es vielen Arten und Lebensräumen schlecht. Besonders gefährdet sind viele Arten der Agrarlandschaft und Feuchtgebiete – etwa Wiesenbrüter, Insekten und Amphibien. Die Lebensraumqualität in allen Hauptökosystemen – Wald, Agrar, Gewässer und Siedlung – hat sich in NRW in den letzten 20 Jahren verschlechtert. Viele Flüsse und Moore sind stark degradiert, Böden verlieren ihre Fruchtbarkeit, Wälder leiden unter Trockenheit und Monokultur. Über 50 Prozent der Brutvogelarten in NRW sind gefährdet oder bereits verschwunden. Die Wiederherstellungsverordnung soll diese Entwicklung umkehren – für mehr Artenvielfalt und resiliente Ökosysteme in Zeiten des Klimawandels.
Damit die Wiederherstellung der Natur in Nordrhein-Westfalen gelingt, braucht es entschlossenes und kooperatives Handeln. Der NABU NRW fordert deshalb von der Landesregierung
Die Landesregierung muss die Umsetzung der W-VO als zentrale Zukunftsaufgabe anerkennen und die Arbeit der beteiligten Ministerien durch eine in der Staatskanzlei verortete Leitung voranbringen.
Ziele und Maßnahmen sollen transparent, wissenschaftlich fundiert und unter Einbindung aller relevanten Akteure geplant und umgesetzt werden. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Landnutzung sollten kooperative Ansätze und naturverträgliche Bewirtschaftungssysteme, welche messbare Leistungen im Sinne der W-VO-Zielerfüllung erbringen, identifiziert, weiterentwickelt und zentral gefördert werden.
Renaturierungsziele und konkrete Vorgaben zur Flächensparsamkeit müssen in der Landesplanung explizit verankert werden, um eine systematische Benachteiligung des Freiraums zu verhindern, notwendige Entwicklungsmöglichkeiten für den Naturschutz zu sichern und Zielkonflikte frühzeitig aufzulösen.
Die Förderprogramme auf Landesebene müssen so gestärkt und ausgeweitet werden, dass sie den Zielen der W-VO dienen und ihre Umsetzung unterstützen. So sollte etwa die Stärkung und Wiederherstellung blau-grüner Infrastruktur explizit durch den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur adressiert werden. Finanzierungslücken müssen geschlossen werden. Alle Förderprogramme müssen auf Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, umweltschädliche Subventionen und Fehlanreize überprüft sowie gegebenenfalls schrittweise und sozialverträglich umgewidmet werden.
Die Erkenntnisse aus den guten Beispielen für nachweislich wirksame Renaturierungen in NRW (z.B. Flussumbau von Emscher und Lippe sowie Wiedervernässung Großes Torfmoor) sollten bestmöglich genutzt werden. Grundsätzlich sollen bereits bestehende funktionierende Maßnahmen, Kooperationen und Förderansätze skaliert werden und parallel zu den aktuell laufenden Planungs- und Beteiligungsprozessen zur Umsetzung beitragen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans zuständig.
Die Bundesländer – also auch Nordrhein-Westfalen – liefern dafür die fachlichen Grundlagen.
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