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Klares Bekenntnis zum EU-Renaturierungsgesetz

Blockade der Renaturierung gefährdet Artenvielfalt und Landwirtschaft

Mit dem EU-Renaturierungsgesetz sollen zerstörte Ökosysteme wiederhergestellt werden, um die Artenvielfalt zu schützen und die Landwirtschaft widerstandsfähiger zu machen. Der NABU NRW fordert von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Umsetzung.

Moore wie hier in Minden-Lübbecke speichern CO₂ und bieten Lebensraum für bedrohte Arten. - Foto: Hermann Nagel

Moore wie hier in Minden-Lübbecke speichern CO₂ und bieten Lebensraum für bedrohte Arten. - Foto: Hermann Nagel

In zwei Schreiben an die EU-Kommission sowie an die Bundesminister für Landwirtschaft und Umwelt fordern mehrere CDU-geführte Landesagrarministerien – darunter auch NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen – die vollständige Aufhebung des EU-Renaturierungsgesetzes („Nature Restoration Law“). Mit dem Gesetz sollen zerstörte Ökosysteme europaweit wiederhergestellt werden, um die Artenvielfalt zu schützen und die Landwirtschaft widerstandsfähiger zu machen. Der NABU NRW weist die Forderung entschieden zurück und fordert von der Minsterin und der schwarz-grünen Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des Gesetzes.

„Ohne Bestäuber keine stabilen Ernten. Ohne gesunde Böden kein Schutz vor Dürren und Starkregen. Ohne intakte Ökosysteme keine zukunftsfähige Landwirtschaft. Gerade in einem Agrarland wie NRW muss Ministerin Gorißen Verantwortung übernehmen und sich aktiv für die Umsetzung des Nature Restoration Law einsetzen“, erklärt Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende des NABU NRW. „Das Gesetz sichert langfristig auch die Existenzgrundlage der Landwirtschaft und eröffnet den Landwirtinnen und Landwirten neue Perspektiven, zum Beispiel durch die Honorierung von Naturschutzleistungen.“


Der Kiebitz steht symbolisch für den dramatischen Rückgang vieler typischer Arten der Agrarlandschaft.  - Foto: Frank Derer

Der Kiebitz steht symbolisch für den dramatischen Rückgang vieler typischer Arten der Agrarlandschaft. - Foto: Frank Derer

Der NABU NRW erinnert daran, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten bewusst Spielräume bei der Umsetzung einräumt. Die Verordnung wurde mehrfach angepasst und ist demokratisch legitimiert. Nun liegt es an den Bundesländern, diese Chancen konstruktiv zu nutzen. Wie dringend das nötig ist, zeigt sich auch in Nordrhein-Westfalen, wo beispielsweise der Bestand des Kiebitzes in den vergangenen Jahren um 80 Prozent zurückgegangen ist. Auch bei Feldlerche und Rebhuhn nimmt der Rückgang stark bedrohter Arten weiter dramatisch zu. Der Biodiversitätsbericht des Landes NRW dokumentiert seit Jahren den massiven Schwund vieler typischer Arten der Agrarlandschaft.

Gleichzeitig zeigt der NABU NRW Verständnis für den Ruf nach Planungssicherheit und Finanzierung: „Es ist nachvollziehbar, dass Ministerin Gorißen eine verlässliche Finanzierung einfordert. Der Bund muss hier liefern und wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ausreichend Mittel für Naturschutz und Klimaanpassung bereitstellen. Doch auch die Landesregierung ist in der Verantwortung, bei der Umsetzung ambitionierter Landesprogramme wie etwa dem ‚Aktionsprogramm Insektenschutz NRW‘ endlich Tempo zu machen“, so Naderer.

„Es bleibt abzuwarten, wie die Grünen in NRW als Koalitionspartner mit dieser öffentlichen Positionierung der Landwirtschaftsministerin umgehen werden. Wer den Schutz der biologischen Vielfalt ernst nimmt, darf nicht tatenlos zusehen, wie auf Bundes- und EU-Ebene erkämpfte Fortschritte in der eigenen Landesregierung torpediert werden. Hier erwarten wir ein klares Bekenntnis zu den Zielen des Nature Restoration Law und der eigenen Biodiversitätsstrategie NRW“, betont Naderer.


Hintergrund

Das „Nature Restoration Law“ verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis 2050 wesentliche Anteile zerstörter Ökosysteme wiederherzustellen, darunter Moore, Flüsse, Agrarflächen, Wälder und Meeresgebiete. Ziel ist es, den dramatischen Verlust an Biodiversität umzukehren und die Anpassungsfähigkeit an die Klimakrise zu stärken. Das Gesetz wurde im Juni 2024 nach intensiven Verhandlungen auf EU-Ebene beschlossen.

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