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NABU NRW stellt Jahresbilanz 2024 vor

Mehr als 130.000 Mitglieder – Freiräume sichern, Arten schützen

Die Bilanz 2024 fällt positiv aus: Der NABU NRW konnte seine erfolgreiche Arbeit für den Natur- und Artenschutz weiter ausbauen, gestützt von einer starken ehrenamtlichen Basis und einer stabilen finanziellen Grundlage.

Flussregenpfeifer - Foto: MikeLane45/iStock

Flussregenpfeifer - Foto: MikeLane45/iStock

2. September 2025 - Auf seiner Landespressekonferenz hat der NABU Nordrhein-Westfalen heute den Jahresbericht 2024 vorgestellt und einen Ausblick auf zentrale landespolitische Aufgaben gegeben.

„Mit über 130.000 Mitgliedern haben wir 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Das kontinuierliche Wachstum zeigt, wie sehr die Menschen in NRW den Natur- und Umweltschutz unterstützen und sich mit unseren Zielen und Aktivitäten identifizieren“, erklärte Jonas Krause-Heiber, Geschäftsführer des NABU NRW.

Die Bilanz 2024 fällt positiv aus: Der NABU NRW konnte seine erfolgreiche Arbeit für den Natur- und Artenschutz weiter ausbauen, gestützt von einer starken ehrenamtlichen Basis und einer stabilen finanziellen Grundlage. „Unsere Mitglieder und Ehrenamtlichen tragen den Verband. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Naturschutz eine unabhängige und überparteiliche Stimme behält“, so Krause-Heiber.

Artenschutz braucht Flächenschutz – Flussregenpfeifer wie andere Arten unter Druck
Eindrücklich zeigt sich die Bedeutung von Flächen für den Artenschutz am Beispiel des Flussregenpfeifers, der auch den NABU Jahresbericht 2024 anführt: Der Verlust und die Entwertung von ursprünglichen Lebensräumen in NRW haben den Bestand deutlich reduziert. Er wird auf der Roten Liste in NRW als „stark gefährdet“ geführt. Wie ihm geht es vielen anderen Arten in NRW – von Vögeln bis Amphibien – sehr schlecht.


 „Der Flussregenpfeifer steht stellvertretend für viele Arten, deren Überleben davon abhängt, dass wir ihre Lebensräume erhalten und wiederherstellen“, betonte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW.

„Renaturierung verbessert die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen und steigert gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen vor Ort, sei es durch bessere Klimaanpassung, mehr Naherholung oder geringere Hochwasserrisiken.“

Forderungen an die Landespolitik
Ein zentrales Instrument dafür ist die sogenannte „EU-Wiederherstellungsverordnung“ (WVO), die im letzten Sommer – auch mit dem Votum Deutschlands – final beschlossen wurde. Die EU-Mitgliedsstaaten haben damit gemeinsame Ziele vereinbart, um zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern. Aktuell erarbeitet die NRW-Landesregierung einen Bericht zur geplanten Umsetzung in NRW, der bis zum 1. Oktober an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übermittelt werden muss.

Damit diese positiven Entwicklungen in der Fläche Wirkung entfalten, fordert der NABU NRW von der Landesregierung:

  • Klares Bekenntnis zur WVO: Die WVO ist das Resultat eines jahrelangen intensiven Verhandlungsprozesses und wurde auch mit dem Votum Deutschlands verabschiedet. Von Beginn an wurden verschiedene Verbände aus Naturschutz und Landnutzung in den Prozess eingebunden. Diesen demokratisch erzielten Kompromiss muss auch die Landesregierung respektieren und konstruktiv umsetzen – statt wie jüngst im gemeinsamen Brief von NRW-Landwirtschaftsministerin Gorißen und weiteren CDU-Agrarminister*innen seine Abschaffung zu fordern.
     
  • Ambitionierte Umsetzung in NRW: Transparente Erarbeitung eines ambitionierten Umsetzungskonzepts mit Erfassung des Renaturierungsbedarfs und -potentials sowie Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten und weiterer Instrumente zur Umsetzung als Beitrag zum nationalen Wiederherstellungsplan.
     
  • Integration in die Landesplanung: Die Umsetzung der WVO findet in den Bundesländern statt und erfordert daher eine Verankerung in der Landesplanung (3. LEP-Änderung) sowie Verknüpfung mit bestehenden und geplanten Strategien zum Schutz der Biodiversität, des Klimas und zur Klimaanpassung.

Insbesondere die fehlende Integration in die aktuell laufende 3. LEP-Änderung, welche eigentlich das Ziel der „nachhaltigeren Flächenentwicklung“ verfolgt, bereitet dem NABU NRW große Sorgen. Statt Renaturierungspotenziale planerisch festzuhalten, entzieht der Entwurf durch umfangreiche Flexibilisierungen und Deregulierungen im Bereich der Siedlungsentwicklung langfristig Flächen - und erleichtert obendrein die Inanspruchnahme wertvoller Naturflächen für Infrastrukturprojekte.

„Die Landesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Flächen für die Renaturierung in der aktuellen Landesplanung berücksichtigt werden – für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen, in dem Natur, Klima und Menschen gleichermaßen profitieren“, so Naderer.


DOWNLOAD

13.8 MB - Jahresbericht 2024 (NABU NRW)
 

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