Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Jagd Rabenvögel
Die Rabenkrähe
Steckbrief Rabenkrähe
Corvus corone
Schutzstatus
International
Die Rabenkrähe unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seit einer Änderung 1994 ist sie allerdings in Anhang II/2 als eine der Arten gelistet, die in Deutschland bejagt werden dürfen.
National
Nach BNatschG § 10 und § 42 besonders geschützte Art.
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Bundesgesetzgeber hat von der Aufnahme in Anhang II/2 der EU-Vogelschutzrichtlinie - nicht zuletzt dank der massiven Proteste des NABU und anderer Naturschutzverbände - bislang keinen Gebrauch gemacht; die Rabenkrähe ist daher nicht in § 2 als jagdbare Art gelistet, unterliegt also nicht dem Jagdrecht. Die Länder können aber nach § 2 Abs. 2 BJagdG "weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen", soweit dies mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist. Davon hat NRW jetzt deutlicher als bisher Gebrauch gemacht.
Landesjagdzeitenverordnung
Laut der Fassung vom 28.11.2006 unterliegen Rabenkrähen nun dem Jagdrecht und dürfen damit außerhalb der Brutzeit, diese ist vom 20. Februar bis zum 31. Juli, gejagt werden. Die bis dahin geltende Rabenvogelverordnung, die den Abschuss von Rabenkrähe und Elster ebenfalls schon pauschal regelte wurde aufgehoben.
Jagdstrecke NRW
Rabenkrähen werden bei der Jagdstrecke zu den Aaskrähen gezählt, die Jagdstrecke der Aaskrähen in NRW sah in den letzten Jahren wie folgt aus:
2001/ 2002: 79.671 (davon Fallwild: 469)
2002/ 2003: 77.008 (davon Fallwild: 493)
2003/ 2004: 86.217 (davon Fallwild: 508)
2004/ 2005: 88.423 (davon Fallwild: 703)
2005/ 2006: 96.761 (davon Fallwild: 793)
2006/ 2007: 96.310 (davon Fallwild: 739)
2007/ 2008: 107.691 (davon Fallwild: 578)
Brutvogelbestand in NRW
Circa 65.000 Brutpaare in NRW (mdl. Mitteilung LÖBF/NWO 2005).
NABU-Position zur geänderten LJ-VO
Nebelkrähe und Rabenkrähe werden, obwohl zwischenzeitlich in der zoologischen Systematik als getrennte Arten geführt und in der Begründung zur Verordnung auch explizit erwähnt, als eine Art - der Aaskrähe - zusammengefasst. Die Aaskrähe soll geschossen werden, weil sie erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursachen soll. Dem NABU sind solche Schäden nicht bekannt. Wir erwarten, dass das Umweltministerium nachgeprüfte Übersichten erstellt, in welchem Umfang wo welche Kulturen geschädigt worden sind.
Auch wird nicht begründet, für welche heimischen Tierarten die Rabenvögel eine Gefahr darstellen sollen. Sollten im Einzelfall Abschüsse zur Vermeidung nachgewiesener "erheblicher Schäden an Kulturen" etc. erforderlich sein, stehen hierfür die Ausnahmeregelungen des Art. 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie zur Verfügung!
Auch aus Gründen des Schutzes seltener und leicht zu verwechselnder Arten (Kolkrabe, Saatkrähe) der Roten Liste wäre dringend ein völliger Jagd- und Tötungsverzicht für Raben-/Aaskrähen erforderlich. Zudem ist die vorgesehene Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar EU-rechtswidrig, da sie Teile der Brut- und Aufzuchtszeit umfasst.
Kurzporträt
Beschreibung
Das Gefieder der Rabenkrähe ist vollkommen schwarz, nur bei guter Beleuchtung glänzend. Mit etwa 47 cm Größe ist sie deutlich kleiner als der Kolkrabe. Die Rabenkrähe verfügt im Gegensatz zu der Saatkrähe, mit der sie verwechselt werden kann, nicht über ein nacktes Gesicht und hat einen kräftigen, schwarzen Schnabel. Sie tritt gewöhnlich einzeln oder paarweise auf und ist nur am Schlafplatz auch gesellig.
Die Nebelkrähe mit grauem Rücken und grauem Unterkörper, tritt bei uns nur noch selten in Erscheinung. Lediglich während des Winters lassen sich vereinzelte Wintergäste beobachten.
Verbreitung und Lebensraum
Die Rabenkrähe gehört zu den am weitesten verbreiteten Vogelarten und ist in NRW in fast allen Lebensräumen anzutreffen. Ihre Nahrung sucht sie großteils auf dem Boden auf Grünländern, an Wegen und Säumen.
Nahrung
Krähen sind Allesfresser, sie ernähren sich von Insekten, Würmern, Schnecken, Mäusen, Fröschen, Eiern anderer Vogelarten und jungen Hasen. Sie fressen aber auch menschlichen Abfall und tote Tiere jeder Größe.
Einfluss auf andere Arten
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass das Vorkommen anderer (Vogel)-Arten nicht durch Rabenvögel gefährdet sind. Neue Arbeiten zeigen auf, dass etwa die Gelege von Wiesenvögeln zum großen Teil nachts verloren gehen, also wahrscheinlich vor allem Greifsäugern wie Fuchs und Wiesel zum Opfer fallen.
Quellen
M. Wink, Ch. Dietzen, B. Gießing: Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein) - Ein Atlas der Brut- und Winterverbreitung 1990 bis 2000,
NWO: Die Vögel Westfalens - Ein Atlas der Brutvögel 1989 bis 1994
Stand: Dezember 2008

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