Rückenwind von der EU für NABU-Klage gegen Windkraftanlage
Deutschland muss Arten in Schutzgebieten besser schützen - mit dieser Forderung unterstreicht die EU die NABU-Klage gegen eine Windkraftanlage. Mehr →
Der NABU NRW setzt sich auf allen Ebenen für einen Wechsel hin zu erneuerbaren Energien ein, beobachtet aber seit Jahren, dass insbesondere beim Ausbau der Windenergie die Belange des Arten- und Naturschutzes nicht immer die Berücksichtigung finden, die ihnen aufgrund der Biodiversitätskrise zukommen müssen. Die Energiewende muss mit dem Artenschutz vereinbar sein. Für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie braucht es somit keine Schwächung des Artenschutzes, sondern eine bessere Planung. Mit Vorranggebieten für die Windenergie, in denen schneller gebaut werden kann, und gleichzeitig Tabuzonen, in denen bedrohte Vogel- und Fledermausarten Vorrang haben und gezielt gefördert werden, kann es gelingen, den Zielkonflikt zwischen Windkraft und Artenschutz aufzulösen.
Eine übersichtliche Darstellung über abgeschlossene und laufende Klageverfahren gegen Windenergieprojekte finden Sie hier: https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz-nrw/aktivitaeten/klagen/windkraftanlagen.html
Das OVG Münster, welches seit Ende 2020 NRW-weit in erster Instanz für alle neuen Klageverfahren rund um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern zuständig ist, hat Anfang März diesen Jahres in einer Pressemitteilung die Größenverhältnisse bei Windenergieklagen umrissen. Demnach kämen jährlich rund 100 neue Klagen hinzu, wovon allein die Hälfte von Anlagenbetreibern stamme, die gegen die Ablehnung von Genehmigungen oder gegen einschränkende Nebenstimmungen des Genehmigungsbescheids klagten. Naturschutzverbände stellen demnach neben Anwohner*innen und Kommunen nur eine weitere klagende Akteursgruppe dar. Ähnlich ergeben bundesweite Befragungen regelmäßig, dass der Arten- und Naturschutz nicht zu den wesentlichen Klagegründen bei Windenergievorhaben zählt: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2022/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=10 (S. 47f.)
Der NABU vertritt bundesweit dieselbe Position und zwar, dass der Windenergieausbau naturverträglich erfolgen muss. Geringe Unterscheidungen zur Bewertung einzelner Kategorien können darauf basieren, dass Bundesländer unterschiedliche naturräumliche Gegebenheiten (z.B. Waldanteil in BaWü: ca. 38 Prozent) und Entwicklungen beim Flächennutzungsdruck bzw. beim Flächenverbrauch haben. Zudem bedingen politische Konstellationen auch den politischen Willen von Seitens der Landespolitik, einen konstruktiven Austausch zwischen den beteiligten Akteuren zu unterstützen und zu begleiten. Nichtsdestotrotz hat es diese konstruktiven Gespräche zwischen dem NABU und dem LEE auf Eigeninitiative beider Verbände gegeben. Dass NABU und LEE nicht zueinander finden konnten und die Gespräche nun ergebnislos eingestellt wurden liegt an dem schwindelerregenden Tempo, mit dem Bundes- und Landespolitik den Windenergieausbau zu Lasten des Natur- und Artenschutzes ausbauen möchten - ohne jeglichen Anspruch, die Klima- und Biodiversitätskrise gemeinsam lösen zu wollen.
Das Ausbauziel von 1000 Windrädern bis 2027 ist sicherlich ambitioniert, doch für den dringenden Windenergieausbau als zentraler Pfeiler der Energiewende notwendig. Der Ausbau muss jedoch naturverträglich gestaltet werden, d.h. dass ökologisch sensible Flächen freigehalten werden und vorrangig vorbelastete Bereiche berücksichtigt werden. Gleichzeitig müssen jetzt - entsprechend des Beschlusses der Weltnaturschutzkonferenz in Montreal, 30 Prozent in der Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen - die landes- und regionalplanerischen Vorranggebiete für den Naturschutz deutlich erweitert werden.
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Angesichts der vielfältigen Belastungen durch das Zusammenwirken des Klimawandels und intensiver Bewirtschaftung sei der Ausbauschwerpunkt der Windenergie im Wald ein Schritt in die falsche Richtung. Mehr →
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Die Entscheidung bietet die Chance, das Anforderungsprofil arten- und habitatschutzrechtlicher Vorschriften zu schärfen. Mehr →
Immer wieder muss der Artenschutz gegen die Interessen der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft und der Klimaschutzpolitik verteidigt werden. Mehr →
Der NABU NRW hat eine Stellungnahme zum Ausbau der Windenergie eingereicht, denn bei den aktuellen Plänen bleibt der Artenschutz auf der Strecke. Mehr →
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Der NABU NRW kritisiert die Planungen des Landes, beim Windkraftausbau in NRW verstärkt auf „Windkraft im Wald“ zu setzen. Mehr →
Wenn die Vorschläge des NABU NRW umgesetzt werden, wird der Ausbau erheblich beschleunigt, ohne den Natur- und Artenschutz zu vernachlässigen. Mehr →
Die Energiewende muss mit dem Artenschutz vereinbar sein. Für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie braucht es eine bessere Planung. Mehr →
Die Windenergie ist die bedeutendste und wirtschaftlichste erneuerbare Energiequelle im Strombereich. Allerdings ist auf eine naturverträgliche Standortwahl und auf die Minimierung von Beeinträchtigungen bei Bau und Betrieb zu achten. Mehr →
Für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie müssen Planung und Qualitätsmanagement besser werden. So wird der Bestand „windenergiesensibler“ Arten gesichert und gleichzeitig eine höhere Planungs-und Rechtssicherheit für die Vorhabenträger gewährleistet. Mehr →
Das Michael-Otto-Institut im NABU hat eine Studie zu den Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse herausgegeben. Besonders gefährdet sind demnach Greifvögel wie Seeadler und Rotmilan. Mehr →