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Jagdbare Arten in NRW

Zukünftig darf wieder mehr geschossen werden

03. September 2018 - In den vergangenen 13 Jahren wurde das Landesjagdgesetz sowie die Landesjagdzeitenverordnung mehrfach geändert. Zumeist führte das aus Naturschutzsicht zur Verschlechterungen. So waren Wildgänse und Rabenvögel zwischenzeitlich massiv von einer Ausweitung der Jagd auf sie betroffen. Die Liste der jagdbaren Arten in NRW wurde, trotz energischer Bemühungen des NABU zumindest Greifvögel oder andere gefährdete Arten zu streichen, oft unverändert beibehalten. Die Chance auf eine Neuorientierung der Jagd hin zu einem zukunftsweisenden, ökologischen Jagdgesetz wurde dabei jedesmal konsequent vertan. Mit In-Kraft-Treten des unter der rot-grünen Landesregierung novellierten Landesjagdgesetzes am 28. Mai 2015 wurden aus Sicht des Natur- und Artenschutzes erstmals deutliche Verbesserungen hin zu einem ökologischen Jagdgesetz umgesetzt. Zurzeit wickelt die schwarz-gelbe Landesregierung wie im Koalitionsvertrag angekündigt die Errungenschaften der Vorgängerregierung ab. Der aktuelle Entwurf des Landesjagdgesetzes ist eine Liste der Grausamkeiten und ein Rückschritt auf der ganzen Linie, werden neueste wildbiologische Erkenntnisse und artenschutzrechtliche Notwendigkeiten doch wieder einmal konsequent ignoriert.


Wildschwein im Schnee

Reh - Foto: Frank Derer

So wurde die Liste der jagdbaren Arten wieder deutlich erweitert - ein besonderer Erfolg der Lobbyarbeit der Jäger. Zukünftig werden Greifvögel wieder als jagdbar geführt, wenn auch mit ganzjähriger Schonzeit. Auch die meisten Wasservögel dürfen wieder gejagt werden, darunter der Höckerschwan, die Lachmöwe und die Blässralle. Ein absolutes No-Go aus Sicht des NABU ist die Wiederaufnahme gefährdeter Arten wie Wildkatze, Fischotter oder Waldschnepfe ins Jagdrecht. Das neue Jagdgesetz passierte in diesen Tagen das Kabinett ohne das in größerem Umfang Forderungen von Seiten des Naturschutzes berücksichtigt worden sind. Mit dem nun veröffentlichten Jagquartett hofft der NABU, vor allem die Landtagsabgeordneten davon überzeugen zu können, dieser reinen Symbolpolitik auf dem Rücken der Artenvielfalt eine Absage zu erteilen. Ein Gesetz, dass geschützte Arten wieder dem Jagdrecht unterstellt, um den Forderungen der Jägerschaft zu genügen, ist ökologisch unsinnig, schon lange nicht mehr zeitgemäß und wird dauerhaft keinen Bestand haben.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zurzeit noch die Steckbriefe aller Arten die in Nordrhein-Westfalen seit dem 28. Mai 2015 von der Jagd betroffen waren. Hierzu zählen neben den bejagbaren Arten nach der Bundesjagdzeiten-Verordnung (BJagdZ-VO) von 1977 (zuletzt geändert im April 2002) des weiteren alle Arten, die in der nordrhein-westfälischen Jagdstrecke 13/14 gelistet wurden. Da dies mit den jeweiligen Fallwildzahlen auch für Habichte, Sperber, Falken und Mäusebussarde gilt, obwohl diese laut BJagdZ-VO von 1977 ganzjährige Schonzeit genießen und auch nach EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VSchRL) nicht bejagt werden dürfen, und zudem durch illegale Verfolgung bevorzugt durch Jäger und Taubenzüchter immer wieder Greife getötet werden, finden Sie alle bisher vorhandenen Greifvogelporträts zunächst auch weiterhin auf diesen Seiten. Zurzeit aber noch unter der Rubrik "bisher jagdbaren Arten in NRW". Dies wird mit der geplanten Novellierung dann wieder rückgängig gemacht.

Die meisten Porträts zeigen zudem noch den aktuell geltenden Stand. Die Änderungen im Rahmen der Landesjagdgesetznovelle 2018 werden auf den Folgeseiten sukzessive ergänzt.


Jagdbare ARten in NRW

Stockente - Foto: Frank Derer

Wasservögel

Kollateralschäden bei der Jagd auf Gänse und Enten

Stockente, Höckerschwan sowie Grau-, Kanada- und Nilgans dürfen nach der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2015 weiter in NRW gejagt werden. Alle anderen Wasservogelarten unterliegen zukünftig aber nicht mehr dem Jagdrecht - ein großer Erfolg für den NABU.
Mehr →

Rabenkrähe - Foto: Frank Derer

Rabenvögel in der Schusslinie

Zu Unrecht gefürchtet und gejagt

Ob Ängste, Vorurteile, Tierliebe oder Jagdfieber, Emotionen und selten Sachargumente bestimmen die Debatten über die intelligentesten heimischen Vögel. Speziell die Frage, ob Rabenartige geschossen werden müssen oder nicht, sorgt immer wieder für Uneinigkeit. Mehr →

Ringeltaube - Foto: Frank Derer

Weitere Vogelarten

Keine Schonzeit für Ringeltauben

Seit Mai 2015 werden Türkentauben, Haselhuhn und Wachtel nicht mehr als jagdbare Arten in NRW gelistet, Waldschnepfe und Rebhuhn dagegen schon, wenn auch mit ganzjähriger Schonzeit. Der Ringeltaube wurde diese aber nicht einmal während der Brutzeit gewährt. Mehr →

Wildkatze Foto: Hans-Martin-Kochanek

Wichtige Bestandteile unserer Ökosysteme

NABU fordert mehr Akzeptanz für Beutegreifer

Mit In-Kraft-Treten des ökologischen Jagdgesetzes am 28. Mai 2015 sind unter anderem Wildkatze, Luchs, Baummarder und Fischotter auf Landesebene nicht mehr im Jagdgesetz verortet. Sie unterliegen damit dem Naturschutzrecht. Ein großer Erfolg für den NABU. Mehr →

Feldhase - Foto: Frank Derer

Weitere Säugetiere

Wildtierfütterung ist nicht im Sinne des Naturschutzes

Der NABU fordert in seinem jagdpolitischen Grundsatzpapier die Jagd auf insgesamt 12 Arten zu beschränken. Bis auf Nutria und Bisamratte gehören alle Tiere dieser Gruppe zu den auch vom NABU vorgeschlagenen jagdbaren Arten. Mehr →

Bisher jagdbare ARten in NRW

Rotmilan - Foto: Frank Grawe

Greifvögel

Illegale Verfolgung gefährdet Populationen

Obwohl Greifvögel in Deutschland ganzjährige Schonzeit genießen, werden ihre Bestände durch illegale Greifvogelverfolgung deutlich beeinträchtigt. Vergiftungen, Abschüsse, Aushorstungen oder Fallenfänge gehören immer noch nicht der Vergangenheit an. Mehr →



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NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9
40219 Düsseldorf

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Telefon 0211-15 92 51-0 | Fax - 15
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