Klimaschutz nicht ohne Natur- und Artenschutz
Ziele von Energieversorgung und nachhaltiger wie naturverträglicher Energiewende in Einklang bringen
Die Abkehr von der fossilen Energiegewinnung ist eine dringend notwendige gesellschaftliche Transformation, um die Klimaschutzziele in NRW wie in Deutschland zu erreichen und somit zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen. Dafür muss der Ausbau der Wind- und Solarenergie in NRW als tragende Säulen der Energiewende vorangetrieben werden. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) wurde auf Bundesebene das Ziel gesetzlich festgeschrieben, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 bundesweit auf 80 Prozent zu steigern. Dieses Ziel liegt in NRW aktuell jedoch noch in weiter Ferne: 2022 waren lediglich 21 Prozent des erzeugten Bruttostroms aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen. Fast drei Viertel des EE-Strom stammte dabei aus Windenergie (ca. 47 Prozent) und Photovoltaik (ca. 26 Prozent).
Der NABU NRW setzt sich dafür ein, dass die Klima- und Biodiversitätskrise als gleichrangig und zusammenhängend betrachtet werden und dementsprechend die dringend gebotene Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Einklang mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes erfolgt. Dazu gehört es, durch eine kluge räumliche Steuerung unter der Maßgabe der Naturverträglichkeit naturschutzfachlich sensible und besonders konfliktreiche Gebiete bei der Flächenauswahl auszuschließen und vorranging vorbelastete Flächen zu berücksichtigen.
Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien muss die verbesserte Ausschöpfung jeglicher Energieeffizienz- und Einsparpotenziale eine stärke Rolle einnehmen. Denn auch die Gewinnung erneuerbarer Energien im Freiraum stellt immer einen Eingriff in die Natur dar, geht mit Ressourcenverbrauch einher und kann Beeinträchtigungen für Ökosysteme und Arten bedeuten. Daher ist Suffizienz als ein Leitprinzip der Nachhaltigkeit in allen klima- und energiepolitischen Maßnahmen zu verankern.