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Windenergieausbau nicht ohne Artenschutz

NABU NRW veröffentlicht neue Windkraftposition

Die Energiewende muss sich in Bahnen vollziehen, die mit dem Artenschutz vereinbar ist. Für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie braucht es somit keine Schwächung des Artenschutzes, sondern eine bessere Planung.

Energielandschaft mit Stromtrasse und Windrädern - Foto: Helge May

Energielandschaft mit Stromtrasse und Windrädern - Foto: Helge May

28. Mai 2021 - Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Überarbeitung des Bundesklimaschutzgesetzes unterstreicht, wie wichtig ein schneller und konsequenter Umstieg in ein Energieversorgungssystem auf der Basis erneuerbarer Energiequellen ist. Der Naturschutzbund (NABU) in Nordrhein-Westfalen setzt sich auf allen Ebenen für diesen Wechsel ein, beobachtet aber ebenfalls seit Jahren, dass insbesondere beim Ausbau der Windenergie die Belange des Arten- und Naturschutzes nicht immer die Berücksichtigung finden, die ihnen aufgrund der Biodiversitätskrise zukommen müssen. Nun hat der NABU NRW ein Positionspapier „Artenschutz und Windenergie“ verabschiedet.

Kern des Papiers: Der Klimaschutz ist kein Selbstzweck, sondern dient, wie der Arten- und Naturschutz, dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen unseres Planeten. Die Energiewende muss sich daher in Bahnen vollziehen, die mit dem Artenschutz vereinbar ist. „Für einen beschleunigten, naturverträglichen Ausbau der Windenergie braucht es somit keine Schwächung des Artenschutzes, sondern als Basis eine bessere Planung, die das derzeitige, dysfunktionale Modell der räumlichen Steuerung überprüft und bis dahin Vorranggebiete in den Regionalplänen ausweist“, erklärte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, heute in Düsseldorf. So spricht sich der NABU für die deutliche Verringerung bzw. den Wegfall von Mindestabständen von Windenergieanalgen zur Wohnbebauung aus, wie sie derzeit von der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgesehen sind.

Insbesondere Versuchen, die bestehenden rechtlichen Vorgaben zum Schutz gefährdeter Arten auf europäischer oder nationaler Ebene aufzuweichen, erklärt der NABU NRW eine klare Absage. „Das Tötungs- und Verletzungsverbot muss alle geschützten Arten umfassen und individuenbezogen bleiben“, so Naderer weiter. Der NABU NRW fordere dabei die konsequente Berücksichtigung und Fortschreibung der im sogenannten „Helgoländer Papier“ der Vogelschutzwarten aufgeführten Liste der windkraftsensiblen Vogelarten sowie einen noch fehlenden, angemessenen Schutz von Fledermäusen beim Bau von Windenergieanlagen.

„Wir dürfen die Klimakrise nicht gegen die Biodiversitätskrise ausspielen, und erwarten von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine entsprechende, den Natur- und Artenschutz berücksichtigende Umsetzung“, sagte Naderer.


1.6 MB - Positionspapier Artenschutz und Windenergie (April 2021)
 

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