25. April 2024 / Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat den Fall zur Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen, um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans erneut zu prüfen. Der langanhaltende Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für die Erweiterung des Sportparks wird somit fortgesetzt und erneut in Münster verhandelt. Das BVG hat aber bestätigt, dass Umweltverbände berechtigt sind, solche Anträge zu stellen, auch wenn über den [...] mehr →