Wanderfalke in Bocholt erschossen
Der NABU Bocholt hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung des Schützen führen. Mehr →
Illegale Greifvogelverfolgung stellt auch in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ein gravierendes Problem da. Obwohl es seit 10 Jahren eine von Naturschützern, Behörden und Jägern unterzeichnete Erklärung zum Schutz der Greife vor Verfolgung gibt und die Stabsstelle Umweltkriminalität alle ihr bekannt werdenden Fälle weiter verfolgt, kommt es immer wieder vor, dass Greifvögel geschossen, gefangen, vergiftet, ausgehorstet, Bruten gestört oder gar Brutplätze beseitigt werden. In den letzten Jahren wurde durch das Umweltministerium sogar eine kontinuierliche Zunahme der gemeldeten Fälle von Greifvogelverfolgung festgestellt. Sicherlich auch ein Umstand, der zumindest teilweise der zunehmenden Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung geschuldet ist und der deutlich macht wie hoch die Dunkelziffer vermutlich ist. So wurden in den Jahren 2005 bis 2013 allein in NRW mehr als 400 Fälle dokumentiert, bei denen insgesamt 700 Greifvögel und Eulen gefangen, verletzt oder getötet wurden. Trauriger Rekordhalter ist der Mäusebussard mit 467 getöteten Individuen, gefolgt vom Habicht mit 74 Opfern illegaler Verfolgung. Der Handlungsbedarf ist also weiterhin hoch.
Der NABU Bocholt hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung des Schützen führen. Mehr →
Wanderfalken sind streng geschützt. Doch Taubenzüchterverbände rufen zu illegalen Handlungen auf und Verdachtsfälle von Greifvogelverfolgung nehmen zu. Mehr →
Im Oktober 2014 hatte der NABU mit anderen Verbänden bundesweit dazu aufgerufen, Fälle von illegaler Verfolgung von Greifvögeln zu melden - Zeit für eine Bilanz! Mehr →
In einem Jagdrevier bei Albersloh im Münsterland hat das Komitee gegen den Vogelmord unter anderem eine aktive Lebendfalle für Habichte sicherstellen lassen. Mehr →
Bleivergiftungen durch Jagdmunition sind häufige Todesursache für Greifvögel, ebenso wie das veterinärmedizinische Medikament Diclofenac. Mehr →
Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland unter Schutz stehen, wurden in den letzten zehn Jahren über 1.130 getötete Greifvögel dokumentiert. Mehr →
Der Habicht polarisiert Menschen seit Jahrhunderten. NABU und LBV haben ihn zum Vogel des Jahres 2015 gekürt. Mehr →
Im Fall des vergifteten Wanderfalken im Siegerland ist eine hohe Belohnung zur Klärung der Tat ausgesetzt worden. Mehr →
Eine Abfrage der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) bei einzelnen Vogelkundlern aus dem mittel- und ostwestfälischen Raum zu Beginn des Jahres 2004 erbrachte Meldungen von mehr als 100 nachgewiesenen oder begründeten Verdachtsfällen illegaler Greifvogelverfolgung. Diese Meldungen aus sieben Kreisen und drei kreisfreien Städten betrafen zehn Greifvogelarten mit mindestens 250 Individuen. Auch die Mitarbeiter der AG Greifvögel der NWO stellten bei ihren alljährlichen Bestandserhebungen in allen Teilen des Landes illegale Aktivitäten fest. Allein beim Habicht wurden im Zeitraum 1986 bis 2003 insgesamt 176 Fälle von illegaler Verfolgung festgestellt. Für den Kreis Soest wertete Arne Hegemann die bekannt gewordenen Fälle illegaler Verfolgung aus. Von 1992 bis 2003 wurden dort allein 70 Fälle mit mindestens 224 betroffenen Individuen festgestellt, verteilt auf zehn Greifvogel- und zwei Eulenarten. Besonders der Rotmilan, für dessen Schutz Deutschland und auch NRW eine große Verantwortung tragen, erlitt durch die illegalen Verfolgungen nicht nur im Kreis Soest Bestandseinbrüche, die eine ernsthafte Gefährdung bedeuteten. So konnte und sollte es in Zukunft nicht weitergehen.
Die NWO ergriff deshalb die Initiative und bat die damalige Umweltministerin Bärbel Höhn um ein Gespräch zu diesem Thema. Im Oktober 2004 trafen sich dann auf Einladung des Umweltministeriums Vertreter der Obersten Jagdbehörde (MUNLV), des NABU NRW, des Landesjagdverbandes (LJV), der Veterinärämter, der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung NRW und der Vogelschutzwarte (beides Abteilungen der damaligen LÖBF) sowie der NWO, um Lösungsansätze zu erörtern. Als ein Ergebnis des konstruktiven Gespräches erarbeitete das Ministerium einen Erlass, der allen Landschaftsbehörden, Jagdbehörden, der LÖBF und den vier staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern zugeleitet wurde (Erlass "illegale Greifvogelverfolgung"). In diesem Erlass wurd nochmals die Rechtslage verdeutlicht sowie die behördliche Zuständigkeit und die Verfahrensabwicklung geregelt. Danach stellt illegale Greifvogelverfolgung eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit dar und fällt somit in den Aufgabenbereich von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Aufnahme eines toten Greifvogels durch Privatpersonen ist wegen der Verletzung des Jagdausübungsrechtes problematisch. Bei Verdacht auf illegale Verfolgung sollten deshalb lediglich Fotos angefertigt, Fundortprotokolle erstellt und die Polizei hinzugezogen werden. Bei Verdacht auf Vergiftung oder Beschuss veranlasst die Polizei entsprechende Untersuchungen bei den staatlichen Untersuchungsämtern, die in Amtshilfe tätig werden. Werden tote Greifvögel - ausnahmsweise - von Privatpersonen direkt zur Untersuchung übergeben, entstehen den Findern keine Kosten. Die Finanzierung erfolgt dann aus Mitteln der Jagdabgabe.
Die Gesprächsteilnehmer einigten sich zudem darauf, eine Resolution sowie ein Faltblatt zum Thema auf den Weg zu bringen. Die Resolution "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW" wurde von den Vorsitzenden der drei anerkannten Naturschutzverbänden (NABU, BUND, LNU), dem Vorsitzenden der NWO, dem Präsidenten des LJV-NRW und dem damaligen Umweltminister in NRW, Eckhard Uhlenberg, unterzeichnet. Dies war ein außerordentlich wichtiger Schritt, da sich auf Landesebene erstmals Naturschützer und Jäger, unterstützt durch das Umweltministerium, in einer gemeinsamen Initiative gegen illegale Greifvogelverfolgung ausgesprochen und verschiedene Aktivitäten zur Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben haben.
Auch die im Umweltministerium eingerichtete Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität aus den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern des Umweltschutzes engagiert sich seitdem bei der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Zu den Aufgaben der Stabsstelle zählt u. a. eine intensive Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden. Außerdem sammelt sie Informationen zu bekannt gewordenen Fällen zwecks landesweiter Dokumentation. Dies Engagement der Landesregierung setzte sich auch erfreulicherweise nach dem durch die Landtagswahl erfolgten politischen Machtwechsel fort.
Bei Hinweisen auf illegale Greifvogelverfolgung sollte die Polizei herbeigerufen und eine Anzeige erstattet werden. Zusätzlich ist die zuständige Stelle im Umweltministerium, Juergen Hintzmann, Tel. 0211/4566-473 oder E-Mail: Juergen.Hintzmann@mulnv.nrw.de zu informieren. Weiter Informationen dazu finden Sie in unserem Leitfaden :
Greifvogelverfolgung ist eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden. Um Bürgern, Ermittlungsbeamten und Behörden eine Hilfe an die Hand zu geben, haben das Komitee gegen den Vogelmord, die NWO und der NABU einen Leitfaden für NRW veröffentlicht.
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Obwohl Greifvögel in Deutschland ganzjährige Schonzeit genießen, werden ihre Bestände durch illegale Greifvogelverfolgung deutlich beeinträchtigt. Vergiftungen, Abschüsse, Aushorstungen oder Fallenfänge gehören immer noch nicht der Vergangenheit an. Mehr →