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Vogelschützer setzen Belohnung aus
Bisher keine Hinweise im Fall des vergifteten Siegener Wanderfalken | Bevölkerung erneut zur Mithilfe aufgerufen
11.06.2014 Im Fall des mit Carbofuran vergifteten Siegener Wanderfalken rufen die AG Wanderfalkenschutz (AGW), das Komitee gegen den Vogelmord, der NABU NRW und der NABU Siegen-Wittgenstein die Bevölkerung erneut zur Mithilfe auf, denn bisher konnte die Tat nicht aufgeklärt werden. Deshalb setzen die Vogelschützer nun gemeinsam eine Belohnung von 2500 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Wer etwas Verdächtiges beobachtet habe, wird gebeten, sich an die AGW (02732-3344), das Komitee gegen den Vogelmord (0172-2191542) oder die Kriminalpolizei in Siegen (0271-70990) zu wenden.
Wanderfalke wurde gezielt vergiftet
Kriminalpolizei ermittelt | Täter drohen 5 Jahre Haft | Bevölkerung um Mithilfe gebeten
16. April 2014 -
Vogelschützer sind sehr betroffen. Ein unbekannter Täter hat im Siegerland einen streng geschützten Wanderfalken mit einem hochgefährlichen Insektizid vergiftet. Das jetzt vorliegende Ergebnis der toxikologischen Untersuchung beim Chemischen Veterinäruntersuchungsamt in Münster bestätigte den Anfangsverdacht – der Wanderfalke wurde mit Carbofuran vergiftet. Die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU NRW hat daraufhin Anzeige erstattet. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Tierquälerei und Verstößen gegen das Naturschutz- und Chemikaliengesetz.
"Wir erwarten, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung dieses Umweltverbrechens ausgeschöpft werden, denn illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt", so Alfred Raab, von der AGW Siegen. Um einen Wanderfalken zu vergiften bedürfe es hoher krimineller Energie. Denn die Täter nähmen dabei billigend in Kauf, dass auch Menschen oder Haustiere zu Schaden kommen, handele es sich bei Carbofuran doch um ein schnell wirkendes, hochgefährliches Kontaktgift. Anwendung, Besitz und Verkauf von Carbofuran seien deshalb seit dem Jahr 2008 in Deutschland verboten.
Wanderfalken jagen ihre Beute in der Regel im Flug und ernähren sich im Gegensatz zu anderen Greifvögeln nicht von Aas. Das Bonner Komitee gegen den Vogelmord vermutet deshalb, dass die Täter als Köder eine lebende Brieftaube verwendeten, deren Gefieder mit Gift präpariert war. Ähnliche Fälle seien bereits aus Baden-Württemberg und Hessen bekannt geworden. "Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen Tauben- oder Hühnerhalter handelt, der in den Falken Geflügelschädlinge sieht und sie deshalb loswerden möchte", so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Wie das Komitee weiter mitteilt, treten Taubenzüchter immer wieder bei der illegalen Verfolgung von Greifvögeln als Täter in Erscheinung. Erst im letzten Jahr wurde in Berlin der Vorsitzende eines Taubenzüchterclubs verurteilt, weil er im Internet dazu aufgerufen hatte, Wanderfalken und Habichte zu töten.
Das Nachstellen und Vergiften von Greifvögeln sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 und 71) Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Trotz dieses hohen Strafrahmens werden auch in NRW immer wieder Greifvögel Opfer illegaler Verfolgungen. Nach Angaben des Umweltministeriums wurden in den letzten 9 Jahren in NRW mehr als 400 Fälle mit rund 700 Opfern bei hoher Dunkelziffer festgestellt.
Wanderfalken gehörten jahrelang zu den Sorgenkindern des Artenschutzes und waren in den 1970iger Jahren in weiten Teilen Deutschlands ausgestorben. Durch den Einsatz vieler ehrenamtlichen Wanderfalkenschützer gelang es in weiten Teilen Deutschlands diesem bemerkenswerten Vogel wieder zum Aufwind zu verhelfen. Zurzeit brüten 189 Wanderfalkenpaare in NRW. "Ein solcher Giftanschlag gefährdet die Schutzbemühungen vieler Jahre", bedauert NABU Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Die AGW, der NABU NRW und das Komitee rufen deshalb die Bevölkerung zur Mithilfe auf. Wer etwas Verdächtiges beobachtet hat, wird gebeten, sich an die AGW (0214-45936 und 02732-3344), das Komitee gegen den Vogelmord (0172-2191542) oder die Kriminalpolizei in Siegen (0271-70990) zu wenden.
Für Rückfragen:
Alfred Raab, AGW Siegen, Tel.: 02732-3344, mobil: 0178 9705 147
Axel Hirschfeld, Sprecher des Komitee gegen den Vogelmord, Tel.: 0228 665521
Greifvogelverfolgung ist eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden. Um Bürgern, Ermittlungsbeamten und Behörden eine Hilfe an die Hand zu geben, haben das Komitee gegen den Vogelmord, die NWO und der NABU einen Leitfaden für NRW veröffentlicht.
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Den Wanderfalken in NRW geht es richtig gut. Mit 189 Brutpaaren und 339 ausgeflogenen Jungfalken wurde erneut ein vorläufiger Höchststand erreicht. Passend zum 25-jährigen Jubiläum der AGW gab es hier erstmals sogar mehr Wanderfalken als in Baden-Württemberg. Mehr →