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Vorlesen

Erkennen, Bekämpfen, Verhindern

Vogelschützer stellen Leitfaden mit Tipps für Bürger*innen, Polizei und Behörden vor

Greifvogelverfolgung ist eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden. Damit dies geschehen kann müssen solche Delikte überhaupt zur Anzeige gebracht werden. Doch wie macht man das richtig? Der vorliegende überarbeitete Leitfaden ist eine Handreichung für Bürger*innen, Polizei und Behörden, Fälle von Greifvogelverfolgung aufzuklären und zu ahnden.

Vergifteter Rotmilan - Foto: Hermann Knüwer

Vergifteter Rotmilan - Foto: Hermann Knüwer

Viele Greifvogelarten sind im Bestand bedroht und stehen seit Jahren auf den Roten Listen der in Deutschland gefährdeten Tierarten. Ein Grund dafür sind die Auswirkungen illegaler Verfolgungen durch den Menschen, die das Überleben vieler Arten bei uns nachhaltig gefährden. Um die durch illegale Vergiftungsaktionen, Fang und Abschuss verursachten Verluste effektiv zu bekämpfen, ist eine konsequente Aufklärung und Ahndung dieser Straftaten von entscheidender Bedeutung. Die vom Komitee gegen den Vogelmord und dem NABU mit Unterstützung des Landesumweltministeriums herausgegebene Broschüre richtet sich einerseits als eine Art „Erkennungshandbuch“ an Vogelschützer und Zeugen von Greifvogelverfolgungen. Anderseits soll sie als Leitfaden für Ermittlungsbehörden dienen, die mit der Aufklärung derartiger Fälle beauftragt sind.

Als Konkurrenten um Jagdbeute und angebliche Gefahr für Haus und Nutztiere, insbesondere Tauben und Geflügel, werden Greifvögel und Eulen seit Jahrhunderten von Menschen verfolgt. Noch bis in die 1960er Jahre war der Abschuss von Bussarden, Habichten, Weihen und Eulen weit verbreitet. So weist die offizielle Jagdstatistik zwischen 1935 und 1939 fast 550.000 geschossene Greifvögel und Eulen aus. Auf Druck der Vogelschutzverbände wurde die Jagd auf Greifvögel in Deutschland in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zuerst eingeschränkt und angesichts dramatisch zurückgehender Bestände 1970 schließlich bundesweit ganz verboten. Heute haben sich die Bestände einiger Arten wie Wanderfalke und Sperber dank der Einführung einer ganzjährigen Schonzeit, dem Verbot von DDT und anderen gefährlichen Pestiziden sowie wirksamer Schutzmaßnahmen in den Brutgebieten wieder erholt. Andere Arten wie Schreiadler, Wespenbussard und Rotmilan sind weiterhin akut gefährdet und stehen auf der Roten Liste der in Deutschland gefährdeten Tierarten.


Situation in NRW

Geschossene Kornweihe - Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Geschossene Kornweihe - Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Obwohl alle Greifvogelarten seit den 70er Jahren unter strengem Schutz stehen, werden alljährlich zahlreiche Fälle von illegaler Verfolgung bekannt. In den Jahren 2005 bis 2020 sind allein in NRW mehr als 600 Fälle dokumentiert, bei denen insgesamt über 900 Greifvögel und Eulen gefangen, verletzt oder getötet wurden. Trauriger Rekordhalter ist der Mäusebussard mit 579 getöteten Individuen, gefolgt vom Habicht mit 92 Opfern illegaler Verfolgung. Betroffen waren mehr als 45 Kreise und kreisfreie Städte in NRW, wobei mehr als drei Viertel der Tatorte im weitgehend landwirtschaftlich geprägten Tiefland liegen. Trotz strenger Schutzvorschriften ist die illegale Greifvogelverfolgung über Nordrhein-Westfalen hinaus ein anhaltendes gravierendes Problem. So wurden nach Angaben der bundesweiten Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR – siehe Seite 40) in den Jahren 2005 bis 2021 1.653 Taten mit 2.238 Opfern dokumentiert.


Mäusebussard im Tellereisen - Foto: Zopf

Mäusebussard im Tellereisen - Foto: Zopf

Dank des engagierten Einsatzes ehrenamtlicher Vogelschützer können unter anderem in Nordrhein-Westfalen, immer wieder Einzelerfolge gegen die illegale Greifvogelverfolgung erzielt werden. Aufgrund des hohen Dunkelfeldes ist landes- wie bundesweit jedoch von einem Vielfachen an tatsächlich begangenen Taten auszugehen. „Als Täter treten dabei immer wieder Taubenzüchter, Geflügelhalter und Jagdscheininhaber in Erscheinung“, berichtet Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord. Greifvögel würden von einem Teil dieser Interessengruppen immer noch als Hühnerdiebe und Niederwildschädlinge betrachtet und deshalb mit allen Mitteln verfolgt.

Dabei sei die ökologische Bedeutung der heimischen Greifvögel als Spitzen verschiedener Nahrungsketten, als 'Gesundheitspolizisten' und Aasfresser unbestritten und ein wesentlicher Grund für ihren Schutz, aber auch leider Anlass für jahrhundertelange gnadenlose Verfolgung und Dezimierung. Die heutige Form der Nachstellung im Verborgenen mache den vielen ehrenamtlichen Ornithologen dabei besonders zu schaffen: So konnte im Fall einer tot aufgefundenen kompletten Rotmilan-Familie mit zwei Jungtieren im Sommer 2010 im Kreis Lippe nur durch schnelles Handeln als Ursache Vergiftung nachgewiesen werden. Das dies heute noch geschehe sei ein Skandal, zumal 60 Prozent des Rotmilan-Weltbestandes in Deutschland brüte, das damit für diese Art eine besondere Verantwortung habe.


Was ist zu tun?

Die Feststellung von Greifvogelverfolgung in der freien Landschaft führt alleine leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:

  • Die Auffindesituation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden.
  • Auch wenn die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht sollte auf jeden Fall alles umfassend fotografisch oder mit einer Videokamera dokumentiert werden. Fallen, Köder oder Tiere sollten dabei möglichst nicht berührt werden.
  • Danach sollte zunächst so schnell wie möglich die zuständige Polizeidienststelle informiert und um Entsendung eines Streifenwagens gebeten werden (Notrufnummer 110). Die Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen aber unter Umständen unterstützen.
  • Erklären Sie kurz und sachlich, was vorgefallen ist. Beschreiben Sie die genaue Lage des Tatortes und machen Sie möglichst einen Treffpunkt mit der Polizei in der Nähe aus.
  • Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten zum ersten Mal mit Greifvogelverfolgung zu tun haben, oder dass keine Bereitschaft besteht, zum Auffindeort zu kommen, weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln und Eulen um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss. Die Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet die Polizei zu unverzüglichen Maßnahmen.
  • Gibt es möglicherweise weitere Zeugen, die im Zusammenhang mit der von Ihnen festgestellten Tat Angaben machen können? Falls ja, weisen Sie die Polizei darauf hin.
  • Fangeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere sind für den Nachweis der Straftat wichtige Beweismittel, die daher auf jeden Fall von den Behörden sicherzustellen sind und untersucht werden sollten.
  • Verletzte Greifvögel sollten umgehend tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden. Eine Liste geeigneter Pflegestationen in NRW finden Sie in der Broschüre.
  • Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten, der Dienststelle und die Tagebuchnummer.
  • Unabhängig von der polizeilichen Anzeigeerstattung, welche u. a. aufgrund der unmittelbaren Sicherung von Beweisen an erster Stelle stehen sollte, kann bei diesen Fällen zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft Dortmund – Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK) eingeschaltet und – am besten unter Angabe des Aktenzeichens bzw. der Tagebuchnummer der Polizei – über den Vorgang informiert werden (Tel.: 0231 5415-707 oder zeuk@sta-dortmund.nrw.de). Die ZeUK beobachtet Kriminalitätsphänomene und kann ggf. überregionale Zusammenhänge und Strukturen erkennen.
  • Falls Sie nur einen vagen Verdacht haben und sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt, stehen Ihnen stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten mit Rat und Tat zur Seite. Tel. 0228/665521 oder EDGAR@komitee.de
  • Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Vögel möglichst schnell dem zuständigen Veterinäruntersuchungsamt überstellt werden. Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Achtung! Bei Kontakt mit vergifteten Tieren und Ködern immer Handschuhe verwenden.
  • Oft wird behauptet, tote Greifvögel dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf Greifvogelverfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht.

Hier können Sie Ihre Beobachtung melden:

Staatsanwaltschaft Dortmund – Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK)
Artenschutzdelikte/Greifvogelschutzdelikte
Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund
Tel.: 0231 5415-707 oder zeuk@sta-dortmund.nrw.de

Verbände:
Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Projekt EDGAR

An der Ziegelei 8, 53127 Bonn
Tel. +49 228 66 55 21 oder edgar@komitee.de

NABU-Landesverband NRW
Helmholtzstraße 19
40215 Düsseldorf
Tel. 02 11-15 92 51-10 oder Info@NABU-NRW.de

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4.6 MB - Leitfaden Illegale Greifvogelverfolgung, 5. Auflage

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Leitfaden Illegale Greifvogelverfolgung (2023)
Leitfaden Illegale Greifvogelverfolgung, 5. Auflage PDF (4.6 MB)

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Rotmilan - Foto: Karl Sandmann

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