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Vorlesen

Greifvogelschutz in NRW

Verfolgungsdruck auf anhaltend hohem Niveau

05. Februar 2015 - Seit der Novelle BJagdZ-VO 1977 genießen alle Greifvögel ganzjährige Schonzeit, damals ein großer Erfolg der Naturschutzverbände! Sie unterliegen jedoch nach wie vor dem Jagdrecht, zugleich aber auch dem Naturschutzrecht (BNatSchG, EU-Artenschutzverordnung, CITES). Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie darf in Deutschland ebenfalls keine Art bejagt werden! Dennoch weist die nordrhein-westfälische Jagdstrecke jährlich hunderte Habichte, Sperber, Mäusebussarde und Falken als Fallwild aus. Hierzu zählen Tiere, die durch Verkehrsunfälle, Krankheit oder illegale Verfolgung verendet sind und somit bereits tot im Revier aufgefunden werden.


Rotmilan - Foto: Hans Glader

Rotmilan - Foto: Hans Glader

Hinzu kommen die jährlich durch illegale Verfolgung getöteten Greifvogelarten. Obwohl Greifvögel in Deutschland ganzjährige Schonzeit genießen, werden ihre Bestände durch illegale Greifvogelverfolgung im In- und Ausland deutlich beeinträchtigt. Vergiftungen, Abschüsse, Aushorstungen oder Fallenfänge gehören immer noch nicht der Vergangenheit an. Mit der "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung" haben das Umweltministerium in NRW, die nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft, der Landesjagdverband NRW, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt sowie der BUND und der NABU NRW Ende August 2005 bereits deutlich Position bezogen und eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Greifvögeln unterzeichnet. Darin sprechen sich alle Beteiligten geschlossen gegen das illegale Töten aus und wollen den Greifvogelschutz intensivieren. Zahlreiche Fälle illegaler Verfolgung in den Jahren 2005-2013 zeigen aber, dass weitere Bemühungen dringend erforderlich sind, denn der Verfolgunsgdruck ist nach wie vor anhaltend hoch. Doch es gibt auch Lichtblicke, dass illegale Greifvogelverfolgung nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt wird: Im Zeitraum 2012-2013 ergingen neun Urteile bzw. Strafbefehle gegen Personen, die Greifvögel gefangen, verletzt oder getötet haben. Dabei handelt es sich ausschließlich um Jäger und Geflügel- bzw. Taubenzüchter. Die Höhe der verhängten Geldstrafen lag zwischen 800 und 3600 Euro. Bei Jägern wurde zudem in den meisten Fällen zusätzlich der Jagdschein entzogen.

Wie so viele Vogelarten, leiden Greifvögel aber auch unter dem andauernden Verlust geeigneter Lebensräume. Die durch die Intensivierung der Landwirtschaft verursachte Strukturarmut und die Versiegelung von Flächen lässt diese knapp werden. Auch Unfälle an Strommasten und Windkraftanlagen sowie durch Landmaschinen und Straßenverkehr führen zu erheblichen Verlusten. Doch es gibt auch Erfolgsgeschichten im Greifvogelschutz: Dank den Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz, gibt es heute wieder fast 200 brütende Wanderfalkenpaare in NRW. Im Jahre 1970 war der Wanderfalke als Brutvogel in NRW bereits ausgestorben.


Artporträts

Sperber - Foto: Ingo Ludwichowski
Der Sperber

Sperber sind habichtartige Greifvögel mit eher längeren Flügeln und einem langen, oft ungefächerten Schwanz. Das Weibchen des Sperbers ist deutlich größer als das Männchen, es erreicht Turmfalkengröße. Mehr →

Mäusebussard - Foto: Frank Derer
Der Mäusebussard

Der Mäusebussard ist der in Mitteleuropa am weitesten verbreitete Greifvogel. Seit der Einführung der ganzjährigen Schonzeit (1970) ist eine deutliche Zunahme der Population festzustellen. Idealen Lebensraum bieten dem Mäusebussard Waldränder und Feldgehölze. Mehr →

Wanderfalke - AGW/Bernd Zoller
Der Wanderfalke in NRW

Der Wanderfalke kommt als Brutvogel in NRW wieder in allen Landesteilen vor, ist aber weiterhin auf Schutzmaßnahmen angewiesen. Zuvor waren die Bestände in den 1960er Jahre aufgrund von Pestizidbelastung, Bejagung und illegaler Verfolgung dramatisch eingebrochen. Mehr →

Turmfalke landet - Foto: Hans-Martin Kochanek
Der Turmfalke in NRW

Der Turmfalke genießt in NRW seit 1970 eine ganzjährige Schonzeit. Viele Turmfalken fallen dem Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie gelegentlich auch Scheibenanflügen zum Opfer. In Einzelfällen ist der Turmfalke von illegalen Greifvogelverfolgungen betroffen. Mehr →

Rotmilan - Foto: Frank Grawe
Der Rotmilan

Der rötlichbraun wirkende Vogel hat lange, schmale Flügel, die an ihren Enden dunkel sind, und einen tief gegabelten, ebenfalls langen Schwanz. Sein Schnabel ist an der Basis gelb und am Schnabelhaken dunkel, die kurzen Beine sind gelb und die Krallen schwarz. Mehr →

Habichtmännchen im Winter - Foto: NABU/Thomas Krumenacker
Der Habicht

Von der Größe her ist der Habicht leicht mit einem Bussard zu verwechseln, er hat aber kürzere abgerundete Flügel und einen längeren Schwanz. Die Oberseite ist bei Altvögeln graubraun, wobei der Schwanz vier dunkle breite Bänder aufweist. Mehr →

Mitmachen

Aktion zur Greifvogelpetion - Foto: NABU/Philip Scholl

Danke für Ihre Unterstützung!

Rund 47.000 Menschen haben unsere Petition gegen die illegale Greifvogelverfolgung unterschrieben. Wir sagen DANKE!

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Was ist zu tun?

Geschossene Kornweihe - Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Erkennen, Bekämpfen, Verhindern

Greifvogelverfolgung ist eine Straftat. Unser Leitfaden für NRW erklärt Bürgern und Behörden, was im Falle illegaler Verfolgung zu tun ist.

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Adresse & Kontakt

NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9
40219 Düsseldorf

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 0211-15 92 51-0 | Fax - 15
INFO@NABU-NRW.de

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