Der Habicht
Accipiter gentilis
Schutzstatus
International
Der Habicht unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Zudem ist der Handel mit Habichten nach der EU-VO 338/97 verboten, hier wird er als streng geschützte Art gelistet.
Er ist außerdem in Anhang II der Berner Konventionen (1979) als streng geschützte Tierart aufgeführt. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten, "streng geschützte" Arten des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten. Brut- und Raststätte dieser Tiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit ihnen getrieben werden.
Die Bonner Konvention trat ebenfalls 1979 in Kraft und dient dem Schutz wandernder Arten. Der Habicht wird hier in Anhang II aufgeführt. Darin werden Arten gelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder von erheblichem Nutzen wären.
National
Der Habicht gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG. Gleichzeitig unterliegt er aber nach §2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zugleich dem Jagdrecht.
Rote Liste BRD (2015): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2016): gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Seit der Novelle der BJagdZ-VO 1977 genießen alle Greifvögel ganzjährige Schonzeit, damals ein großer Erfolg der Naturschutzverbände! Sie unterliegen jedoch nach wie vor als jagdbare Art dem Bundesjagdgesetz. Die Bundesländer können aber davon abweichen, indem sie eigene Listen jagdbarer Arten erstellen, so dass die Bundesregelung ins Leere läuft.
Landesjagdgesetz
Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 wurden alle Greifvögel aus dem Jagdrecht gestrichen und damit eine langjährige Forderung des NABU erfüllt. Greifvögel, insbesondere auch Habichte, werden jedoch immer wieder Opfer illegaler Verfolgung.
Mit der erneuten Novellierung Landesjagdgesetzes in 2018 dreht die schwarz-gelbe Landesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Errungenschaften des ökologischen Jagdgesetzes komplett zurück. Seit 13. März 2019 ist das neue Jagdgesetz für NRW in Kraft. Damit unterliegen alle Greifvögel in NRW wieder dem Jagdrecht. Der NABU hatte sich entschieden gegen die Wiederaufnahme von Greifvögeln in die Liste der jagdbaren Arten ausgesprochen, selbst wenn für Greifvogelarten eine Schonzeit gilt, da sie nach EU-Vogelschutzrichtlinie nicht bejagt werden dürfen. Entsprechend widersinnig findet der NABU die erstmalige Aufnahme von Wespenbussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Schwarzmilan und Baumfalke in die Liste der jagdbaren Arten.
Jagdstrecke NRW (Fallwild)
2001/2002: 56
2002/2003: 77
2003/2004: 88
2004/2005: 89
2005/2006: 88
2006/2007: 74
2007/2008: 68
2008/2009: 85
2009/2010: 82
2010/2011: 66
2011/2012: 61
2012/2013: 68
2013/2014: 60
2014/2015: 69
Brutvogelbestand in NRW
Der Habicht ist landesweit verbreitet. Dabei sind die waldreichen Mittelgebirge insgesamt dichter besiedelt als das Tiefland. In der Roten Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens von 2008 wird der Brutbestand des Habichts auf nur noch ca. 1600 Paare geschätzt. In den letzten Jahren lässt sich insbesondere ein Bestandesrückgang im Tiefland feststellen. Hierfür kann man in erster Linie die anhaltende illgeale Verfolgung verantwortlich machen, die vorrangig im Tiefland erfolgt, sowie den Verlust geeigneter Horstbäume durch die Holznutzung.
NABU-Position zur Greifvogelverfolgung
Die nordrhein-westfälische Jagdstrecke 2013/ 2014 weist 687 Habichte, Sperber und Mäusebussarde sowie 73 Falken und andere Greifvögel als Fallwild aus. Gerade der Habicht ist neben dem Mäusebussard die Art, der illegale Greifvogelverfolgungen hauptsächlich gelten. Das Landesumweltministerium, die nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft, der Landesjagdverband NRW, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt sowie die Umweltschutzverbände BUND und NABU haben bereits im August 2005 eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Greifvögeln unterzeichnet. Obwohl heimische Greifvögel das ganze Jahr unter Schutz stehen, werden sie nach wie vor illegal geschossen, vergiftet, in Fallen gefangen oder ihre Nester werden zerstört. Bei einigen Arten, insbesondere beim Habicht und Rotmilan, drohen Bestandsrückgänge oder sind bereits gebietsweise festgestellt worden. Mit der "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW" sprechen sich alle Beteiligten geschlossen gegen dieses illegale Töten aus und wollen den Greifvogelschutz intensivieren.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Habicht ist ein weit verbreiteter Brutvogel in Europa, Asien und Nordamerika. In Deutschland fehlt der Habicht als Brutvogel nur an der Nordseeküste bzw. erreicht dort und im Voralpengebiet nur eine geringe Dichte, während er in NRW gemeinsam mit Niedersachsen bundesweit die höchsten Siedlungsdichten erreicht. Habichte brüten vorzugsweise in größeren Wäldern. Er besiedelt aber auch die abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Feldgehölzen, kleinen Wäldern und offenen Grünlandflächen. Sobald sich in den Bördeflächen kleine Gehölzstrukturen finden, stellt sich auch dort der Habicht ein. Gerade hier wird er aber stark verfolgt. In den letzten Jahren hat der Habicht zusätzlich den städtischen Ballungsraum für sich entdeckt. Neben Köln - hier brütet er bereits seit 1989 im Stadtgebiet - wurde der Ballungsraum Rhein-Ruhr mittlerweile weitgehend von ihm besiedelt.
Beschreibung
Von der Größe her ist der Habicht leicht mit einem Bussard zu verwechseln, er hat aber kürzere abgerundete Flügel und einen längeren Schwanz. Im Geradeausflug wechseln Gleitphasen mit 4 bis 5 Flügelschlägen ab. Die Oberseite ist bei Altvögeln graubraun, wobei der Schwanz vier dunkle breite Bänder aufweist. Die Unterseite beider Geschlechter ist weiß mit schmaler schwärzlicher engen Querstreifung versehen. Jungvögel tragen oberseits ein braunes Gefieder, unterseits ist es rostgelb und weist dunkelbraune Längsflecken auf. Im Gegensatz zum Mäusebussard haben Habichte eine gelbe, mitunter gelborange Iris. Nicht selten werden Habichte auch mit dem Wespenbussard verwechselt. Mit knapp 700 Gramm erreicht das kleinere Männchen nur etwa zwei Drittel des Körpergewichts des Weibchens, welches rund 1100 Gramm wiegt.
Nahrung
Durch die Körpergröße bedingt, bevorzugt das Männchen kleinere Beutetiere von Amsel- bis maximal Taubengröße, das Weibchen dagegen ist in der Lage, Beutetiere bis zur Hühnergröße zu schlagen. Wegen seiner opportunistischen Jagdweise erbeutet er vor allem Arten, die häufig vorkommen und leicht zu fangen sind. Die Zusammensetzung der Beute richtet sich also nach dem örtlichen Angebot. In Mitteleuropa ist die häufigste Beute die Ringeltaube, es folgen Eichelhäher, verschiedene Drosselarten, Rabenkrähen und Stare. Sofern vorhanden, gehören auch Kaninchen zur Hauptbeute. Gelegentlich versucht das Weibchen, auch einen Hasen oder ein Huhn zu erbeuten.
Quellen:
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung Juni 2016
A.Hirschfeld (2013): Illegale Greifvogelverfolgung in NRW 2012-2013, Charadrius 49, Heft 3/4
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Fachdokumentation Natura 2000 / Vogelarten
EU-Vogelschutzrichtlinie 2009
Stand: März 2019
Mehr dazu
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →