Der Rotmilan
Milvus milvus
Schutzstatus
International
Der Rotmilan unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, für ihn müssen folglich besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist außerdem in Anhang II der Berner Konventionen als streng geschützte Tierart aufgeführt und in Anhang II der Bonner Konventionen, womit er als eine Art mit ungünstigen Erhaltungssituationen gilt.
National
Der Rotmilan gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG und ist darüber hinaus von der VSRL in Anhang I gelistet, womit er gemäß BNatSchG als streng geschützt eingestuft wird.
Rote Liste BRD: Aufgrund positiver Bestandesentwicklung wurde der Rotmilan aus der Roten Liste "entlassen".
Rote Liste NRW: gefährdet (Die Rückstufung des Rotmilan in eine niedrigere Gefährdungskategorie gegenüber der Roten Liste von 1999 ist dabei auf ein geändertes Kriteriensystem und nicht auf eine Verbesserung der Bestandessituation zurückzuführen.) Regional, insbesondere im Niederrheinischen Tiefland und in der Eifel drohen die Bestände zu erlöschen, in der niederrheinischen Bucht und im Weserbergland ist der Rotmilan stark gefährdet.
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Seit der Novelle der BJagdZ-VO 1977 genießen alle Greifvögel ganzjährige Schonzeit, damals ein großer Erfolg der Naturschutzverbände! Sie unterliegen jedoch nach wie vor als jagdbare Art dem Bundesjagdgesetz. Die Bundesländer können aber davon abweichen, indem sie eigene Listen jagdbarer Arten erstellen, so dass die Bundesregelung ins Leere läuft.
Landesjagdgesetz
Der Rotmilan unterliegt wie alle Greifvögel einer ganzjährigen Schonzeit ist jedoch stark von illegaler Verfolgung betroffen. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Greifvögel aus dem Jagdrecht gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht die Streichung aller Greifvögel und somit auch des Rotmilans aus der Liste der jagdbaren Arten vor.
Jagdstrecke in NRW (Fallwild)
Der Rotmilan wird in der Jagdstrecke nicht einzeln gelistet und fällt unter die Kategorie "übrige Greifvögel". Die Jagdstrecke der übrigen Greifvögel in NRW sah in den letzten Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 20
2002/2003: 5
2003/2004: 15
2004/2005: 4
2005/2006: 16
2006/2007: 10
2007/2008: 14
2008/2009: 19
2009/2010: 25
2010/2011: 26
2011/2012: 15
2012/2013: 14
2013/2014: 17
Brutvogelbestand in NRW
Die Populationsdichte des Rotmilans ist in erster Linie abhängig vom Habitats- und Nahrungsangebot. Aktuell gibt es 700 - 900 Reviere in NRW. Der langfristige Trend ist jedoch eher schwankend, wahrscheinlich abnehmend. Zukünftig werden die Intensivierung der Landwirtschaft und die zunehmende Windenergienutzung die Bestandesentwicklung vermutlich weiter belasten. Leider fallen in NRW zudem viele Rotmilane Vergiftungen zum Opfer.
NABU-Position zur Greifvogelverordnung
Die nordrhein-westfälische Jagdstrecke 2013/ 2014 weist fast 687 Habichte, Sperber und Mäusebussarde sowie 73 Falken und andere Greifvögel als Fallwild aus. Das Landesumweltministerium, die nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft, der Landesjagdverband NRW, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt sowie die Umweltschutzverbände BUND und NABU haben Ende August 2005 eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Greifvögeln unterzeichnet. Obwohl heimische Greifvögel das ganze Jahr unter Schutz stehen, werden sie illegal geschossen, vergiftet, in Fallen gefangen oder ihre Nester werden zerstört. Bei einigen Arten, insbesondere beim Habicht und Rotmilan, drohen Bestandsrückgänge oder sind bereits gebietsweise festgestellt worden. Mit der "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW" sprechen sich alle Beteiligten geschlossen gegen dieses illegale Töten aus und wollen den Greifvogelschutz intensivieren.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Rotmilan brütet fast überall in Europa, meist im Tiefland und im Mittelgebirge. Außerdem gibt es kleine Populationen in Marokko. Über 50% des weltweiten Bestandes brütet jedoch in Deutschland, womit Deutschland eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art hat. In NRW liegen die Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans in der Steinheimer Börde, der Medebacher Bucht und im Haarstrang. Seit den 1980er Jahren sind deutliche Veränderungen in der Verbreitung des Rotmilans in NRW zu erkennen. Einem Rückgang im Tiefland stehen lokale Zunahmen im Mittelgebirgsraum gegenüber. Mitverantwortlich für die Rückgänge im Tiefland ist vermutlich die gerade dort erfolgende massive illlegale Verfolgung des Rotmilans. Insgesamt wurden zwischen 2005 und 2013 47 Fälle illegaler Verfolgungen beim Rotmilan bekannt - die meisten davon im Tiefland.
Beschreibung
Der Rotmilan erreicht eine Größe von ca. 60 cm und ein Gewicht von 750 bis 1300 Gramm, wobei die Weibchen meist etwas schwerer sind als die Männchen.
Der rötlichbraun wirkende Vogel hat lange, schmale Flügel, die an ihren Enden dunkel sind, und einen tief gegabelten, ebenfalls langen Schwanz. Sein Schnabel ist an der Basis gelb und am Schnabelhaken dunkel, die kurzen Beine sind gelb und die Krallen schwarz. Bei der Jagd sucht der Rotmilan sein Revier im langsamen Gleit- und Segelflug nach Nahrung ab. Hat er ein Beutetier erspäht, nimmt er es im Darüberfliegen vom Boden auf, ohne zu landen.
Nahrung
Tote oder kranke Fische, Kleinsäuger, Regenwürmer, Aas, Abfälle, Wildaufbrüche. Ab und zu schreitet er auch den Boden auf der Suche nach Regenwürmern und Insekten ab.
Quellen
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
A.Hirschfeld (2013): Illegale Greifvogelverfolgung in NRW 2012-2013, Charadrius 49, Heft 3/4
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:
Fachdokumentation Natura 2000 / Vogelarten
Stand: November 2014