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Vorlesen

Der Wanderfalke

Falco peregrinus

Der Wanderfalke kommt als Brutvogel in NRW wieder in allen Landesteilen vor, ist aber weiterhin auf Schutzmaßnahmen angewiesen. Zuvor waren die Bestände in den 1960er Jahre aufgrund von Pestizidbelastung, Bejagung und illegaler Verfolgung dramatisch eingebrochen.

Wanderfalke - AGW/Bernd Zoller

Wanderfalke - AGW/Bernd Zoller


Schutzstatus
International
Der Wanderfalke unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, für ihn müssen folglich besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist außerdem in Anhang II der Berner Konventionen als streng geschützte Tierart aufgeführt und in Anhang II der Bonner Konventionen, womit er als eine Art mit ungünstigen Erhaltungssituationen gilt.

National
Der Wanderfalke gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den besonders geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG Arten und ist darüber hinaus in der VSRL in Anhang I gelistet, womit er gemäß BNatSchG als streng geschützt eingestuft wird.

Rote Liste BRD (2015): ungefährdet, aber weiter von Schutzmaßnahmen abhängig; der Wanderfalke wurde aufgrund der positiven Bestandsentwicklung 2009 auch aus der bundesweiten Roten Liste entlassen.

Rote Liste NRW (2016): ungefährdet, aber weiter von Schutzmaßnahmen abhängig; aufgrund der positiven Bestandsentwicklung wurde der Wanderfalke bereits 2008 aus der Roten Liste NRW entlassen.

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Seit der Novelle der BJagdZ-VO 1977 genießen alle Greifvögel ganzjährige Schonzeit, damals ein großer Erfolg der Naturschutzverbände! Sie unterliegen jedoch nach wie vor als jagdbare Art dem Bundesjagdgesetz. Die Bundesländer können aber davon abweichen, indem sie eigene Listen jagdbarer Arten erstellen, so dass die Bundesregelung ins Leere läuft.

Landesjagdgesetz
Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 wurden alle Greifvögel aus dem Jagdrecht gestrichen und damit eine langjährige Forderung des NABU erfüllt. Greifvögel, insbesondere auch Wanderfalken, werden jedoch immer wieder Opfer illegaler Verfolgung.
Mit der erneuten Novellierung Landesjagdgesetzes in 2018 dreht die schwarz-gelbe Landesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Errungenschaften des ökologischen Jagdgesetzes komplett zurück. Am 13. März 2019 tritt das neue Jagdgesetz für NRW in Kraft. Dann unterliegen alle Greifvögel in NRW wieder dem Jagdrecht. Der NABU hatte sich entschieden gegen die Wiederaufnahme von Greifvögeln in die Liste der jagdbaren Arten ausgesprochen, selbst wenn für Greifvogelarten eine Schonzeit gilt, da sie nach EU-Vogelschutzrichtlinie nicht bejagt werden dürfen. Entsprechend widersinnig findet der NABU die erstmalige Aufnahme von Wespenbussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Schwarzmilan und Baumfalke in die Liste der jagdbaren Arten.


Wanderfalke mit Nachwuchs - Foto: Stephanie Krüßmann

Wanderfalke mit Nachwuchs - Foto: Stephanie Krüßmann

Jagdstrecke in NRW (Fallwild)
Wanderfalken werden bei der Jagdstrecke zu den Falken gezählt. Die Jagdstrecke der Falken in NRW sah bis 2014 wie folgt aus:
2001/2002: 65
2002/2003: 58
2003/2004: 52
2004/2005: 59
2005/2006: 81
2006/2007: 48
2007/2008: 41
2008/2009: 55
2009/2010: 35
2010/2011: 33
2011/2012: 47
2012/2013: 71
2013/2014: 56
2014/2015: 55

Ob in diesen Zahlen auch Wanderfalken enthalten sind bleibt offen. Falls doch, sollten die meisten als "Fallwild" eingestuften Wanderfalken beringt gewesen sein. Die Ringe wären zu melden. Es liegen jedoch keinerlei Meldebögen solcher Falken bei der Vogelwarte Helgoland vor.

Brutvogelbestand in NRW
Der Wanderfalke kommt als Brutvogel in Nordrhein-Westfalen wieder in allen Landesteilen vor. Bis in die 1960er Jahre war ein dramatischer Bestandsrückgang zu verzeichnen, der auf Schadstoffbelastungen durch Pestizide, Bejagung und illegale Verfolgung speziell durch Taubenhalter zurückgeführt werden kann. In Nordrhein-Westfalen war der Wanderfalke im Jahre 1970 als Brutvogel ausgestorben. Durch Rückbesiedlungen aus Süddeutschland und anfangs unterstützt durch einzelne Auswilderungsprojekte sowie gezielte Schutzmaßnahmen stieg die Brutpaarzahl seit 1986, dem Jahr der ersten erfolgreichen Brut in NRW seit 1969, wieder deutlich an. Der Stand der Revierpaare in 2013 lag bei 189, davon brüteten 125 Paare erfolgreich und zogen über 339 Jungtiere groß. 2018 brüteten von 231 Revierpaaren 157 erfolgreich und zogen 403 Jungtiere groß.

NABU-Position zur Greifvogelverordnung:
Die nordrhein-westfälische Jagdstrecke 2013/ 2014 weist fast 687 Habichte, Sperber und Mäusebussarde sowie 73 Falken und andere Greifvögel als Fallwild aus. Das Landesumweltministerium, die nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft, der Landesjagdverband NRW, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt sowie die Umweltschutzverbände BUND und NABU haben Ende August 2005 eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Greifvögeln unterzeichnet. Obwohl heimische Greifvögel das ganze Jahr unter Schutz stehen, werden sie illegal geschossen, vergiftet, in Fallen gefangen oder ihre Nester werden zerstört. Bei einigen Arten, insbesondere beim Habicht und Rotmilan, drohen Bestandsrückgänge oder sind bereits gebietsweise festgestellt worden. Mit der "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW" sprechen sich alle Beteiligten geschlossen gegen dieses illegale Töten aus und wollen den Greifvogelschutz intensivieren.

Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Wanderfalke war ursprünglich weitgehend auf der ganzen Welt verbreitet (außer in Wüsten, Urwaldgebieten, Australien, vielen pazifischen Inseln sowie der Antarktis).

Die aktuelle Verbreitung in Nordrhein-Westfalen umfasst Brutplätze an Felsen und Steinbrüchen von der Nordeifel bis zum Weserbergland mit Schwerpunkt im Hochsauerland. In diesen arttypischen Habitaten brüten jedoch nur ca. 7 % des Bestands. Das Gros der Population (mehr als 90 %) nistet gegenwärtig an Gebäuden, an denen nach Befliegen durch Falken entsprechende Brutmöglichkeiten installiert wurden. Relativ dichte Besiedlungen finden sich am Rhein und im Ruhrgebiet (Kladny 2010)

Beschreibung
Der Wanderfalke ist zwischen 40 und 50 cm groß und erreicht bei Weibchen ein Gewicht von 1000 bis 1200 Gramm. Die Weibchen sind schwerer und größer als die Männchen. Auf der gesamten Oberseite ist der adulte Wanderfalke dunkelgrau gefärbt, die Unterseite ist auf weißem Grund dunkel gebändert. Augenring und Beine sind gelb. Die Jagdweise des Wanderfalken ist typisch falkenartig. Er kreist meist in großer Höhe und wartet auf Vögel, die unter ihm fliegen. Hat er sein Opfer gesichtet, legt er die Flügel an, geht in den Sturzflug über und ergreift die Beute mit den Füßen.

Nahrung
Der Wanderfalke ernährt sich fast ausschließlich von Vögeln, die Art variiert je nach Region, in Mitteleuropa z.B. hauptsächlich Straßentaube, Stare und Drosseln, sowie alle möglichen Sperlingsvögel bis zur Größe von Rabenvögeln und Möwen.

Quellen
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung Juni 2016
A.Hirschfeld (2013): Illegale Greifvogelverfolgung in NRW 2012-2013, Charadrius 49, Heft 3/4
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Fachdokumentation Natura 2000 / Vogelarten
EU-Vogelschutzrichtlinie 2009

Stand: März 2019


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