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Vorlesen

Der Mäusebussard

Buteo buteo

Der Mäusebussard ist der in Mitteleuropa am weitesten verbreitete Greifvogel. Seit der Einführung der ganzjährigen Schonzeit (1970) ist eine deutliche Zunahme der Population festzustellen. Idealen Lebensraum bieten dem Mäusebussard Waldränder und Feldgehölze.

Mäusebussard - Foto: Frank Derer

Mäusebussard - Foto: Frank Derer


Schutzstatus
International
Der Mäusebussard fällt unter Anhang zwei der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten, die "streng geschützten" Tiere des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten. Brut- und Raststätte dieser Tiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit diesen Tieren getrieben werden. Die Bonner Konvention trat ebenfalls 1979 in Kraft und dient dem Schutz wandernder Arten. Der Mäusebussard wird in Anhang II aufgeführt, in diesem werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.

Zudem unterliegt der Mäusebussard wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Handel mit Mäusebussarden ist nach der EU-VO 338/97 verboten, hier wird er als streng geschützte Art gelistet.

National
Der Mäusebussard gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG. Gleichzeitig unterliegt er aber nach §2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zugleich dem Jagdrecht.

Rote Liste BRD: ungefährdet
Rote Liste NRW: ungefährdet

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Seit der Novelle der BJagdZ-VO 1977 genießen alle Greifvögel ganzjährige Schonzeit, damals ein großer Erfolg der Naturschutzverbände! Sie unterliegen jedoch nach wie vor als jagdbare Art dem Bundesjagdgesetz. Die Bundesländer können aber davon abweichen, indem sie eigene Listen jagdbarer Arten erstellen, so dass die Bundesregelung ins Leere läuft.

Landesjagdgesetz
Der Mäusebussard genießt in NRW seit 1970 eine ganzjährige Schonzeit. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Greifvögel aus dem Jagdrecht gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht die Streichung aller Greifvögel und somit auch des Mäusebussards aus der Liste der jagdbaren Arten vor.


Mäusebussard - Foto: Frank Derer

Mäusebussard - Foto: Frank Derer

Jagdstrecke NRW (Fallwild)
2001/2002: 584
2002/2003: 642
2003/2004: 610
2004/2005: 650
2005/2006: 958
2006/2007: 756
2007/2008: 739
2008/2009: 962
2009/2010: 770
2010/2011: 879
2011/2012: 709
2012/2013: 812
2013/2014: 598

Brutvogelbestand in NRW
Schätzungen zufolge nisten in NRW derzeit rund 9.000 -14.000 Brutpaare. Viele Mäusebussarde fallen aber dem Straßen- oder Eisenbahnverkehr, forstlichen Maßnahmen zur Brutzeit sowie illegalen Greifvogelverfolgungen zum Opfer. Die Hauptverlustursache ist jedoch Nahrungsmangel während längerer Kälteperioden im Winter, wenn Kleinnager oder Regenwürmer nicht erreichbar oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sind.

NABU-Position zur Greifvogelverordnung
Die nordrhein-westfälische Jagdstrecke 2013/ 2014 weist fast 687 Habichte, Sperber und Mäusebussarde sowie 73 Falken und andere Greifvögel als Fallwild aus. Gerade der Mäusebussard ist neben dem Habicht die Art, der illegale Greifvogelverfolgungen hauptsächlich gelten. Das Landesumweltministerium, die nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft, der Landesjagdverband NRW, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt sowie die Umweltschutzverbände BUND und NABU haben Ende August 2005 eine gemeinsame Erklärung zum Schutz von Greifvögeln unterzeichnet. Obwohl heimische Greifvögel das ganze Jahr unter Schutz stehen, werden sie illegal geschossen, vergiftet, in Fallen gefangen oder ihre Nester werden zerstört. Bei einigen Arten, insbesondere beim Habicht und Rotmilan, drohen Bestandsrückgänge oder sind bereits gebietsweise festgestellt worden. Mit der "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW" sprechen sich alle Beteiligten geschlossen gegen dieses illegale Töten aus und wollen den Greifvogelschutz intensivieren.

Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Mäusebussard ist der in Mitteleuropa am weitesten verbreitete Greifvogel. Auch in NRW ist er nahezu flächendeckend verbreitet. Dank der Einführung der ganzjährigen Schonzeit im Jahre 1970 ist in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Zunahme der Population festzustellen. Idealen Lebensraum bieten dem Mäusebussard Waldränder und Feldgehölze. Aus groben Ästen, Gräsern, Laub und Moos baut das Mäusebussardpaar einen großen Horst von 60 bis 80 cm Durchmesser, den es jedes Jahr aufs Neue aufsucht und ausbessert. Mäusebussarde bevorzugen zum Nisten große Bäume innerhalb von Wäldern, hier bevorzugt in Nähe des Waldrandes, und in Feldgehölzen, zunehmend werden aber auch freistehende Bäume genutzt.

Ein mehr oder weniger großer Teil des Mäusebussardbestandes verlässt im Herbst die Brutgebiete. In seinem europäischen Verbreitungsgebiet sind es vor allem nordische Länder, in denen das Zugverhalten besonders stark ausgeprägt ist. Ein Großteil der skandinavischen Populationen überwintern in Mittel- und Südwesteuropa. Aber auch viele Brutvögel NRWs ziehen. Besonders Jungvögel der heimischen Vorkommen fliegen im Herbst in westliche Richtungen, bei ausgeprägten Schneelagen verlassen auch Altvögel das Brutgebiet. Wie Ringfunde belegen, rasten und überwintern Mäusebussarde aus Nordeuropa, aber auch aus Ostdeutschland in NRW. An einem schönen Oktober- oder Märztag kann man an geeigneter Stelle durchaus mehrere Dutzend Mäusebussarde innerhalb weniger Stunden durchziehen sehen.

Beschreibung
Der Mäusebussard zählt mit 51 bis 56 cm Länge und einer Flügelspannweite von 117 bis 137 cm zu den mittelgroßen Greifvögeln. Das Weibchen ist etwas größer als das Männchen, was bei Greifvögeln nicht ungewöhnlich ist. So wiegen die Männchen 700 bis 800 Gramm und die Weibchen 880 bis 1200 Gramm. Der Mäusebussard zeichnet sich durch seine miauenden Laute aus. Das Gefieder des Mäusebussards kann sowohl von fast weiß bis dunkel braun alle Übergänge zeigen und ist sehr variabel. Zwischen Ende März und Mitte April legt das Weibchen zwischen 2 bis 4 Eier, die fast immer vom Weibchen selbst 33-35 Tage lang ausgebrütet werden. Gibt es wenige Mäuse, setzen sie oft ein Jahr mit der Brut aus oder ziehen nur ein Junges groß. Die Jungen schlüpfen in einem weißen Dunenkleid und bekommen nach ca. 12 Tagen ein graues, wolliges Dunengefieder, bevor das endgültige Federkleid heranwächst. Nach 42 bis 49 Tagen können die Kleinen das Nest verlassen.

Nahrung
Der Mäusebussard ernährt sich, seinem Namen entsprechend, hauptsächlich von Mäusen und anderen kleinen Nagetieren. Jedoch können auch Insekten und Frösche, sowie verletzte oder geschwächte Hasen, Kaninchen und Vögel dem Greifvogel zum Opfer fallen. Regenwürmer ergänzen den Speisezettel. Auch Aas, besonders auf Straßen getötete Tiere, werden gerne vom Mäusebussard gefressen.


Quellen
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:
Fachdokumentation Natura 2000 / Vogelarten

Stand: November 2014




Adresse & Kontakt

NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9
40219 Düsseldorf

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 0211-15 92 51-0 | Fax - 15
INFO@NABU-NRW.de

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