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Artenschutz und Windenergie im Konflikt

Nachbesserungen zum Schutz der Artenvielfalt gefordert

Die aktuelle Windenergieplanung gefährdet den Artenschutz, da wesentliche Prüfungen in sensiblen Gebieten entfallen. Notwendig sind Nachbesserungen und die Einhaltung von EU-Vorgaben, um Biodiversitätsverluste zu verhindern und den Windenergieausbau rechtssicher zu gestalten.

Windräder - Foto: Kranidi/Adobe Stock

Windräder - Foto: Kranidi/Adobe Stock

27. September – Der Ausbau der Windenergie spielt für die Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele unbestritten eine zentrale Rolle. Trotz ihres grundsätzlichen Bekenntnisses zum Ausbau der erneuerbaren Energien erhebt der Naturschutzbund (NABU) Nordrhein-Westfalen erhebliche Vorwürfe gegen die Art und Weise, wie die Landesregierung den Ausbau der Windenergie vorantreibt. Die aktuelle Planung bremst den Artenschutz für die Zukunft komplett aus. Zudem gefährdet sie durch die Nichtbeachtung von EU-Recht bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten die Rechts- und Planungssicherheit und somit die dringend benötigte Beschleunigung beim Ausbau"

Die aktuellen Regionalplanentwürfe sehen vor, dass Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete vielfach in für den Artenschutz bedeutsamen Bereichen ausgewiesen werden sollen. Besonders dramatisch daran: Durch die Beschleunigungsgesetzgebung auf EU- und Bundesebene fallen in diesen Gebieten zukünftig in den Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen wesentliche umweltrechtliche Prüfungen und insbesondere die Artenschutzprüfung weg.


Eine Bewertung und ernsthafte Bewältigung von Auswirkungen auf die Artenvielfalt und weiteren Umweltfolgen findet damit nicht mehr statt. Umso wichtiger ist es deshalb, spätestens jetzt dafür zu sorgen, dass bei der Ausweisung die sensiblen Bereiche sicher vermieden werden.

Dr. Heide Naderer

Landesvorsitzende

Hierzu müssten zwingend sämtliche zu den Vorkommen windenergiesensibler Arten vorliegende Daten ausgewertet und bei der Ausweisung aller Gebiete ernsthaft und nachvollziehbar berücksichtigt werden. Dazu gehörten mindestens die vom Land ermittelten Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Vogelarten, aber auch weitere Daten. Außerdem müsse dem aktuellen Wildwuchs der Windkraftanlagen außerhalb der regionalplanerischen Entwurfsflächen – oftmals ebenfalls in naturschutzfachlich sensiblen Bereichen - dringend Einhalt geboten werden. Ansonsten drohe der Verlust wertvollster Bereiche für die Artenvielfalt.

Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung einschreitet und ihrem Ansatz gerecht wird, die Anforderungen des Klimaschutzes und den Erhalt der biologischen Vielfalt gemeinsam anzugehen und die Windenergie nicht gegen den Artenschutz auszuspielen. Die vermeidbaren Biodiversitätsverluste müssen jetzt gestoppt werden.

Es stehen auch ohne die wertvollsten Gebiete zu belasten ausreichend Flächen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um das festgelegte Flächenziel von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu erreichen.

Ein Bestreben der Landesregierung, die Windenergie in weitgehend unbedenkliche Bereiche zu steuern sei in den bisherigen Planungen zur Ausweisung von Windenergiebereichen aber nicht zu erkennen – obwohl seitens der Naturschutzverbände seit Jahren konstruktive Vorschläge dazu vorliegen. Dem Artenschutz werde hier bei weitem nicht ausreichend Rechnung getragen, wie der mangelnde Schutz besonders kollisionsgefährdeter Vogelarten wie dem Rot- und Schwarzmilan deutlich zeige. Außer in besonders ausgewiesenen Vogelschutzgebieten wie der Hellwegbörde im Kreis Soest gebe es praktisch keinen angemessenen Schutz und das trotz weltweiter Verantwortung für den Schutz dieser Art in NRW. Und nun soll ausgerechnet in den Kernzonen des Rotmilans, nämlich in den Mittelgebirgen in den Kreisen Höxter, Paderborn und dem Hochsauerlandkreis sowie der Eifel, eine besonders große Anzahl von Windenergieanlagen errichtet werden.


Die Landesregierung ist bisher offensichtlich nicht gewillt, die EU-Vorgaben zur Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten zu beachten. Dabei sehen diese genau das vor, was die Naturschutzverbände fordern: Die Identifikation und Ausweisung besonders konfliktarmer Bereiche zur Umsetzung der Energiewende ohne erhebliche Umweltauswirkungen.

Doch das Gegenteil sei bisher der Fall, wie der kürzlich beschlossene Entwurf für die Windenergieplanung in OWL deutlich zeigt. Nahezu die gesamte Kulisse der Windenergiebereiche (99 %), darunter auch viele im Hinblick auf den Artenschutz bedeutsame Bereiche, sollen hier dauerhaft zu Beschleunigungsgebieten erklärt werden.


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