Wasservögel
Kollateralschäden bei der Jagd auf Gänse und Enten
Stockente, Höckerschwan sowie Grau-, Kanada- und Nilgans dürfen nach der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2015 weiter in NRW gejagt werden. Alle anderen Wasservogelarten unterliegen zukünftig aber nicht mehr dem Jagdrecht - ein großer Erfolg für den NABU.
Mehr →