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Beschleunigung ohne Naturverträglichkeit

Biodiversitätsschutz fehlt im Landesentwicklungsplan

Der NABU NRW sieht den Gesetzesentwurf zur Streichung der 1.000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung grundsätzlich positiv, zieht allerdings zum gesamten Entwurf zur Teiländerung im Landesentwicklungsplan eine durchwachsene Bilanz.

Windräder - Foto: Helge May

Windräder - Foto: Helge May

07. Juni 2023 - Mit der Veröffentlichung des Entwurfs zur Teiländerung des Landesentwicklungsplans (LEP) durch die Landesregierung und dem durch die Regierungfraktionen im Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf zur Streichung der 1.000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung war gestern ein wichtiger Tag für die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in NRW.

NABU-Landesvorsitzende Heide Naderer zieht ein durchwachsenes Resumée: „Wir begrüßen den absehbaren Wegfall der 1.000-Meter-Abstandsregelung als längst überfälligen Schritt, um dem dringend benötigten Ausbau der Windenergie Auftrieb zu verleihen. Leider müssen wir jedoch feststellen, dass die Landesregierung den Landesentwicklungsplan als wichtigstes Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung des Landes nicht nutzt, um den Energieinfrastrukturausbau in naturverträgliche Bahnen zu lenken.“

Insgesamt sind zwar positive Ansätze und Entwicklungen zu erkennen, darunter die geplante Erleichterung für den Ausbau von Windenergie und Freiflächenphotovoltaik in Gewerbe-/Industriegebieten. „Insgesamt macht der Entwurf aber deutlich, dass es auf landesplanerischer Ebene – entgegen der politisch formulierten Zielsetzungen – nicht den Umsetzungsanspruch zu geben scheint, die Biodiversitätskrise als zweite große ökologische Krise zu begreifen und dementsprechend wichtige ökologisch sensiblen Bereiche konsequent von der Windenergie- und Freiflächenphotovoltaiknutzung freizuhalten“, so Naderer weiter. Dies zeigt sich bereits in der Vorgehensweise der „Flächenanalyse Windenergie Nordrhein-Westfalen“ des LANUV, welche ebenfalls gestern veröffentlicht wurde und die Grundlage zur Verteilung der Windenenergieausbauziele auf die einzelnen Planungsregionen darstellt: Der Schutz windenergiesensibler Arten wird im Großen und Ganzen auf den extrem wichtigen Ausschluss von Vogelschutzgebieten reduziert, während die Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten auch außerhalb der Vogelschutzgebiete gar nicht berücksichtigt werden. Das ist fachlich mehr als unzureichend.“


Im LEP-Entwurf ist der Ausschluss von Laub- und Laubmischwald von der Windenergienutzung inklusive der dort vorkommenden Schadholzflächen auf dem ersten Blick ein Erfolg für den Biotopschutz und die vom NABU immer wieder deutlich vorgebrachten Einwände gegen eine massive Störung des Waldökosystems. Leider zeigt sich jedoch bei genauerer Betrachtung, dass Wälder bereits ab einem Nadelwaldanteil von 51 Prozent als Nadelwald klassifiziert würden und somit auch Mischwälder (gemäß Definition der Bundeswaldinventur) zukünftig regelmäßig für die Windenergienutzung freigegeben werden können. Als ebenso kritisch bewertet die NABU-Landesvorsitzende, dass junge Laub- und Mischwälder, welche ab dem Jahr 2007 auf Kalamitätsflächen gewachsen sind, für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen sollen. „Allein durch den Orkran Kyrill wurden 2007 ca. 50.000 ha Waldfläche geschädigt. Vielerorts entstehen seitdem auf solchen Windwurfflächen die klimaresilienten Mischwälder der Zukunft. Es ist ökologisch nicht vertretbar und energiepolitisch nicht notwendig, diese durch Windenergieanlagen zu fragmentieren und belasten“, erklärte Naderer. Wenig überraschend und dennoch enttäuschend sei es, dass der Planungsentwurf keine ökologischen Differenzierung für die Windenergienutzung von Nadelforstflächen vorsieht, um beispielsweise Vorbelastungen, etwa durch die Nähe zu bereits bestehender Infrastruktur, bei der Steuerung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist es es unverständlich, warum nicht fachrechtlich geschützte Bereiche zum Schutz der Natur („BSN-Flächen“) künftig explizit für die Windenergienutzung in Betracht kommen sollen, obwohl diese eigentlich für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen.

Auch beim Thema Freiflächenphotovoltaik enthält der LEP-Entwurf nicht die nötigen Vorgaben, um den Ausbau auf vorbelastete Standorte zu lenken. Stattdessen wird auch hier die Flächenkulisse im Freiraum ohne die nötige Rücksicht auf Natur- und Artenschutz erweitert: Naderer: „Es ist bedauernswert, dass der LEP-Enturf keine Ansätze enthält, um das durchaus gegebene Synergiepotenzial von Klima- und Naturschutz zu nutzen, welches beispielsweise bei der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage auf einer zuvor landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche besteht. Stattdessen soll der Ausbau insbesondere auch auf die sogenannten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“ gelenkt werden – obwohl diese oft von höchster ökologischer Bedeutung sind.“


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