NABU NRW zum Landesentwicklungsplan
Grundlegende Nachbesserungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nötig
29. August 2023 - Goldgräberstimmung bei Windkraftanlagen-Projektierern und Waldbauern. Die 1000m-Abstandsregelung entfällt und Kalamitätsflächen sowie weitere Waldflächen rücken stärker in den Fokus. So sieht es auch der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf der 2. Änderung des LEP hatte der NABU NRW bereits vor kurzem erhebliche Mängel an dem vorgestellten Pfad zum weiteren Ausbau der Windenergie und der Freiflächenphotovoltaik in NRW festgestellt: „Dieser LEP-Entwurf knüpft nahtlos an die aktuelle bundes- und landespolitische Programmatik an, welche eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu deutlichen Lasten des Natur- und Artenschutzes vorsieht“, so NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer. Dabei sei eine naturverträgliche landesplanerische Steuerung enorm wichtig, um das Konfliktpotenzial mit dem Natur- und Artenschutz auf nachgelagerten Planungs- und Prüfebenen zu verringern.
Bei aller Kritik an der Landesplanung blicke der NABU daher jetzt in Richtung der parallel laufenden Regionalplanänderungsprozesse in den Planungsregionen. „Mit dem LEP-Entwurf in seiner jetzigen Form wird die Entschärfung des Konflikts zwischen den erneuerbaren Energien und dem Biodiversitätsschutz auf die regionale Ebene verlagert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass laufende und in naher Zukunft eingeleitete Regionaplanänderungsverfahren, etwa zur konkreten Ausweisung geeigneter Windenergiebereiche, sich bereits am aktuellen LEP-Entwurf orientieren“, sagte Naderer.
Im Fall der Windenergie habe neben der Berücksichtigung aller verfügbaren artenschutzrelevanten Daten insbesondere das konsequente Freihalten ökologisch wichtiger Gebietskategorien, wie etwa die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) sowie von Laub- und Mischwäldern, eine zentrale Bedeutung. Angesichts des ohnehin schlechten Zustands der Wälder und der besonderen Rolle intakter Waldökosysteme für die biologische Vielfalt und das Klima seien die weitreichenden Öffnungen zur Nutzung der Windenergie einfach nicht tragbar. So sieht der LEP-Entwurf unter anderem die Nutzung von Laub- und Mischwaldflächen vor, welche sich auf den Schadensflächen des Orkans Kyrill naturnah zu den klimaresilienten Wälder der Zukunft entwickeln. „Der ökologische Waldumbau muss auf diesen Flächen gestärkt und nicht durch Versieglung und Fragmentierung geschwächt werden“, so Naderers eindringlicher Appell. Als Windkraftstandorte im „Wald“ infrage kämen ausschließlich intensiv genutzte, naturferne Nadelforstflächen. Hier seien dringend weitere Vorgaben zur naturschonenden Erschließung und Netzanbindung von Windenergieanlagen notwendig, um baubedingte Schäden an der Natur so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssten die letzten großen unzerschnittenen und verkehrsarmen Räume im dichtbesiedelsten Flächenbundesland freigehalten werden.
Auch beim Thema Freiflächenphotovoltaik enthält der LEP-Entwurf nicht die nötigen Vorgaben, um den Ausbau auf vorbelastete Standorte zu lenken: Hier sehe der Entwurf eine Erweiterung der Flächenkulisse im Freiraum pauschal und ohne nötige Rücksicht auf Natur- und Artenschutz vor: „Statt Ausbauschwerpunkte in ökologisch wertvolle Bereiche - häufig handelt es sich hierbei um landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete - zu legen, sollte das positive Synergiepotenzial zwischen Freiflächenphotovoltaik und Biodiversitätsschutz genutzt werden“, so Naderer. Denn die Naturschutzverbände wüssten, wie durch die richtige Standortwahl und Gestaltung ein ökologischer Mehrwert entstehen kann.
Downloads:
Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände in NRW zur 2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, „Erneuerbare Energien“ (LEP-Entwurf, Stand 02.06.2023)
Positionspapier des NABU NRW „Freiflächenphotovoltaik naturverträglich ausbauen“
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