Abschuss von Wölfin ist falsches Signal
Naturschutzverbände kritisieren Beteiligungsverfahren
20. Dezember 2023 – Vor knapp 14 Tagen gab der Kreis Wesel bekannt das Verfahren zur Tötung der Wölfin GW 954f einzuleiten. Das besser als „Gloria“ bekannte Tier lebt seit 2018 im Schermbecker Raum. Wegen mangelhaftem oder nicht vorhandenem Herdenschutz kam es immer wieder zu Nutztierrissen, zuletzt im Oktober dieses Jahres. Die Landesverbände von Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisieren das Vorgehen der zuständigen Behörden in diesem Verfahren scharf: Die komplett unzureichende Beteiligung der Naturschutzverbände sei eine Farce und der geplante Abschuss grundsätzlich das falsche Signal. An einem nachhaltigen Herdenschutz zur Vermeidung von Nutztierrissen führe kein Weg vorbei. Und an dem fehle es nach wie vor in der Region.
Bis heute liegen den Naturschutzverbänden keine vollständigen Unterlagen zum Verfahren vor. Insbesondere fehlt der Text der Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss der Wölfin GW 954f angeordnet werden soll. Somit fehlen die konkrete Begründung sowie jegliche überprüfbaren Fakten zu den der Wölfin „Gloria“ zur Last gelegten Rissen mit entsprechenden qualitativen Angaben zu dem vor Ort vorhandenen Herdenschutz zum Zeitpunkt der Rissvorfälle. Die Information, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nach Auffassung des NRW-Umweltministeriums gegeben seien, reicht dafür nicht aus. Zudem fehlt die für eine inhaltliche Stellungnahme der Naturschutzverbände relevante Information über den räumlichen Geltungsbereich der geplanten Verfügung. Eine zielführende Auseinandersetzung mit der geplanten Entnahme sei so nicht möglich, so die mit Nachdruck geübte Kritik von BUND, LNU und NABU.
Aus Sicht der Naturschutzverbände setzt die geplante Wolfstötung zudem ein völlig falsches Signal. Es fehle in der Region seit langem einfach an dem Willen zumutbare Herdenschutzmaßnahmen umzusetzen, und es gebe bis auf einige beispielhafte Ausnahmen einen unakzeptabel hohen Anteil von ungeschützten oder nicht korrekt geschützten Weidetieren. Ein entsprechendes Gutachten der Rechtsanwälte Füßer &Kollegen aus 12/2023 belegt eindrucksvoll, dass bei den bis dahin 82 Rissen in 65 Fällen noch nicht einmal der Grundschutz vorhanden war.
Vor einem Abschuss müssen aber sämtliche zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen ausgeschöpft sein. Da dies in der Region nachweislich nicht der Fall ist, fordern BUND, LNU und NABU das NRW-Umweltministerium auf, das aktuelle Verfahren zur Tötung des einzigen fortpflanzungsfähigen Weibchens eines Wolfsrudels in Nordrhein-Westfalen sofort zu stoppen. Zumal Studien aus Frankreich und der Slowakei belegen, dass die Jagd auf Wölfe so gut wie keinen Einfluss auf die Zahl der Nutztierrisse hat. In einigen Fällen trat sogar ein Anstieg der Risszahlen auf.
BUND, NABU und LNU lehnen deshalb die geplante Allgemeinverfügung ab. Nur flächendeckender und den Empfehlungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) entsprechender Herdenschutz kann Nutztierrisse verhindern. Die Landesregierung, unsere Gesellschaft und alle Weidtierhalter müssen hier zusammenarbeiten, um eine Koexistenz mit dem Wolf möglich zu machen, so der Appell der Verbände.
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Seit 2016 häuften sich die Wolfssichtungen in NRW. Mittlerweile haben sich mehrere Tiere dauerhaft hier niedergelassen. Aus den anfänglichen Wolfsgebieten sind die derzeit sieben ausgewiesenen Förderkulissen „Eifel - Hohes Venn“, „Dümmer-Geest-Niederung“, „Märkisches Sauerland“, „Oberbergisches Land“, „Senne - Eggegebirge“, „Stegskopf“ und „Westmünsterland“ geworden. Mehr →