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Rechtsstreit um Windenergieanlagen am Stoppelberg in Hagen einvernehmlich beendet

Gemeinsame Pressemitteilung von NABU NRW und SL NaturEnergie

Der Rechtsstreit konnte einvernehmlich beigelegt werden, nachdem es den Parteien gelungen war, sich im Rahmen sowohl intensiver als auch respektvoller Verhandlungen auf Maßnahmen zum Schutz des kollisionsgefährdeten Rotmilans zu verständigen.

Windräder - Foto: Helge May

Windräder - Foto: Helge May

12. Oktober 2023 - Auf einen Antrag der SL Windenergie GmbH (Gladbeck) hin erteilte die Stadt Hagen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Stoppelberg in Hagen. Die sich dagegen richtenden Klagen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband NRW e.V. (NABU NRW), konnten nun durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs beendet werden.

Der Rechtsstreit konnte einvernehmlich beigelegt werden, nachdem es den Parteien gelungen war, sich im Rahmen sowohl intensiver als auch respektvoller Verhandlungen auf Maßnahmen zum Schutz des kollisionsgefährdeten Rotmilans zu verständigen. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Komponenten und bietet durchaus das Potential auch in anderen Konfliktfällen als Grundlage zu dienen.

Da sich zwei Windenergieanlagen im Nahbereich unter 500m zum Brutplatz befinden, werden diese in Brutzeiträumen mit besonders hoher Flugaktivität zeitweise abgeschaltet wobei sowohl die Tageszeit als auch die Witterung Berücksichtigung finden werden. Durch diese recht neue Herangehensweise wird der Ertragsverlust der Windenergieanlagen deutlich reduziert und stellt für den Betreiber eine hinnehmbare Belastung dar.

Die zweite Maßnahme stellt sicher, dass attraktive Nahrungsflächen für den Greifvogel während der gesamten Laufzeit der Windenergieanlagen in direkter Nähe zur Verfügung stehen, die zugleich auch zahlreichen anderen Tierarten einen geeigneten Lebensraum bieten werden.

Angesichts des hierdurch erzielten Ausgleichs zwischen dem Interesse an einer regenerativen Energieerzeugung durch Windkraft und den Belangen des Biodiversitäts- und Artenschutzes bestand für den NABU NRW keine Veranlassung mehr, die gerichtlichen Verfahren streitig fortzuführen.

Der von den Parteien beschrittene Weg ist beispielhaft und verdeutlicht anschaulich, dass bei allseits gutem Willen Lösungen gefunden werden können, die sowohl den forcierten Ausbau der Windenergie ermöglichen, wie auch die Biodiversität der Natur verbessern.


Für Rückfragen:
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende NABU NRW, Tel. 0211-15 92 51-41,
Klaus Schulze Langenhorst, Geschäftsführer SL NaturEnergie, Tel. 02043/2065-0

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