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  • Abschuss von Wölfin ist falsches Signal
  • Biodiversitätsschutz im Wald muss Vorrang haben
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Biodiversitätsschutz im Wald muss Vorrang haben

Statement zum Waldzustandsbericht 2023

Der konsequente Schutz naturnaher Waldökosysteme und die Entwicklung ökologisch wertvoller wie klimastabiler Wirtschaftswälder müssen Priorität haben.

Buchen-Eichen-Wald - Foto: Helge May

Buchen-Eichen-Wald - Foto: Helge May

23. November 2023 - Anlässlich der Veröffentlichung des Waldzustandsberichts 2023 unterstreicht der NABU NRW seine Forderung, den jährlich vorgelegten Ergebnissen umfassend Rechnung zu tragen. „Nach wie vor befinden sich die Wälder NRWs in keinem guten ökologischen Zustand. Dies beweist, dass die Fehler durch die Bewirtschaftung der Vergangenheit nach wie vor nicht aufgearbeitet sind. Für eine ökologische Waldwende, die allen gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht wird, den Veränderungen des Klimawandels gewachsen ist und gleichzeitig deutlich dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenwirkt, braucht es einen Paradigmenwechsel“, erklärte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW heute in Düsseldorf.

Dazu gehöre jetzt ein neues umfassendes Landeswaldgesetz nach strengen ökologischen, naturverträglichen und nachhaltigen Leitlinien zu entwickeln. Ziel müsse es sein Rahmenbedingungen für einen stabilen ökologischen Zustand der Wirtschaftswälder zu schaffen. Dabei müsse eine ökonomische Nutzung immer unter Berücksichtigung ökologischer Mindeststandards erfolgen und die Funktionalität aller weiteren Ökosystemdienstleistungen gewährleisten, so Naderer weiter.

Für einen erfolgreichen Schutz der biologischen Vielfalt sowie einen wirksamen Klimaschutz braucht NRW zudem mehr Wälder ohne jegliche Holznutzung. Dazu sollten 10 Prozent der Gesamtwaldfläche in NRW in Wildnisentwicklungsgebiete umgewandelt werden, im Staatswald sollten es 20 Prozent sein. Naderer: „Gerade in der dichtbesiedelten und durch Infrastruktur zerschnittenen Landschaft NRWs sind qualitativ hochwertige Lebensräume unerlässlich, um durch Fragmentierung bedrohte Arten zu erhalten.“

Zudem sei der wirksame Schutz und die Regeneration der nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und anderen Schutzkategorien besonders geschützten Waldlebensräume zu gewährleisten und entsprechend zu fördern. Auf die aktive Einbringung nicht heimischer Baumarten in Schutzgebieten ist gänzlich zu verzichten. Zudem müsse das Belassen von Alt- und Totholz im öffentlichen Wald verbindlich festgeschrieben und im Privatwald gefördert werden, da es für einen resilienten Wald unverzichtbar sei.

„Die Ausweisung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen bietet die Chance diesen Zielen deutlich näherzukommen“, so die NABU-Landeschefin. Hier kann das Land auf eigenen Staatswaldflächen seine Vorbildfunktion wahrnehmen und einen deutlichen Beitrag zum Schutz der Biodiversität in unseren Wäldern leisten.“

Für Rückfragen
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende NABU NRW, Tel. 0211-15 92 51-41


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