Windkraft im Wald
Vorzeitige Rodungen im Münsterwald gestoppt
04. Februar 2014 -
Der NABU Landesverband NRW und der NABU Aachen begrüßten heute die Entscheidung der Stadt Aachen, die geplanten Rodungen im Vorfeld der angestrebten Genehmigungen der Windkraftanlagen im Münsterwald zu stoppen. Damit reagierte die Stadt auf ein "Ultimatum" des NABU, der gestern schriftlich einen sofortigen Stopp der angekündigten vorzeitigen Fällungen gefordert hatte. "Das Signal wäre überregional verheerend gewesen und würde die notwendige Akzeptanz für die Energiewende und den damit auch aus Sicht des NABU erforderlichen Ausbau von Windkraftanlagen an Land verschlechtern", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Der NABU begrüßte deshalb auch insbesondere das Angebot von Umweltdezernentin Gisela Nacken für eine zeitnahe Gesprächsrunde mit den Naturschutzverbänden. "Ich freue mich sehr, dass die Stadt Aachen diese kluge Entscheidung getroffen hat. Wir werden uns zeitnah zusammen mit den anderen Naturschutzverbänden mit der Stadt zusammensetzen, um schon im Vorfeld der von ihr erwarteten Genehmigungen über das weitere Vorgehen zu sprechen", so Tumbrinck weiter.
Erst im November hatten die anerkannten Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame umfangreiche Stellungnahme im immissionsrechtlichen Verfahren abgegeben und auf zahlreiche umwelt-, natur- und artenschutzrechtliche Probleme hingewiesen, die noch im Rahmen einer UVS zu prüfen seien. Eine Reaktion der Stadt darauf blieb aus. Auch auf die darin von den Naturschutzverbänden vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen sei die Stadt bislang nicht eingegangen, die Chance zur Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen habe es somit bis jetzt nicht gegeben, erklärte der Vorsitzende des NABU Aachen, Claus Mayr.
Für den NABU liege es auf der Hand, dass die Stadt ganz offensichtlich vor der EEG-Novelle noch schnell Fakten schaffen wollte. „Die als normale waldbauliche Maßnahme getarnten Arbeiten sind ein allzu durchsichtiges Manöver“, kritisierte Mayr. Zudem wäre auch das Argument, man wolle die Fällungen aus „Artenschutzgründen“ vor dem 28. Februar beenden, völliger Quatsch. „Die entsprechenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 Abs. 5) gelten ausdrücklich weder für waldbauliche Arbeiten noch für Fällungen im Rahmen eines genehmigten Bebauungsplanes. Das sollte zumindest den Verwaltungsjuristen der Stadt bekannt sein!“, so Mayr weiter
Die Frage, ob der NABU NRW gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen im Münsterwald eine Klage angestrengen will, sei noch nicht entschieden. "Wir warten zunächst die weiteren Gespräche und den Wortlaut der Genehmigung ab", sagte der NABU-Landesvorsitzende.
Kontakt: NABU Aachen e.V., Preusweg 128a, 52074 Aachen, Tel./Fax 0241/87 08 91, info@NABU-Aachen.de, www.NABU-Aachen.de
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 - 3867379
Leitfaden „Windenergie im Wald“ veröffentlicht
Vorgabe mit Augenmaß | Belange des Artenschutz müssen aber auch in Nadelwäldern gewahrt werden
29. März 2012 -
Der NABU NRW wertet den heute von Umweltminister Remmel veröffentlichten Leitfaden „Windenergie im Wald“ als Vorgabe mit Augenmaß. „Die vorsichtige Öffnung des Waldes als zukünftiger Standort für Windenergieanlagen wird unter dem Strich dazu führen, dass vorwiegend Fichtenforste in waldreichen Gebieten sowie Windwurfflächen für den Bau neuer Anlagen in Frage kommen“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Dies sei auch aus Sicht des Naturschutzes vertretbar, wolle man in Nordrhein-Westfalen am Erreichen der Klimaschutzziele festhalten, zumal wertvolle Waldflächen wie alte Laub- und Mischwälder weiterhin tabu seien.
Allerdings erwarte der NABU, dass auch beim Bau von Windkraftanlagen in Nadelwaldflächen die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden. „Für die notwendigen Artenschutzprüfungen müssen nun zügig nachprüfbare Standards erarbeitet werden, die sicher stellen, dass betroffene Fledermaus- und Vogelarten nachhaltig geschützt werden“, so Tumbrinck weiter. Generell sieht der NABU bei der möglichen Betroffenheit von Fledermäusen im Wald noch einen hohen Forschungsbedarf auf Grund der bislang geringen Kenntnisse.
Kritisch sieht der NABU die Hoffnungen, die auf die Öffnung des Staatswaldes für den Bau von Windkraftanlagen gesetzt werden. So seien die Flächen laubwaldreicher, es handele sich häufig um Schutzgebiete und durch die schon länger praktizierte naturhahe Bewirtschaftung des Landesforstbetriebes seien sie zumeist wertvoller als ein monotoner Nadelforst. Zudem sei es aus Sicht des NABU ein Unding, dass der Landesbetrieb Wald und Holz einerseits als Eigentümer den Bau von Windkraftanlagen auf seinen Flächen wünscht und damit auch finanzielle Vorteile erlangt, andererseits für die Genehmigung der Waldumwandlung selbst zuständig sei. Hier ergeben sich vergleichbar den Kommunen, die Windvorrangzonen in ihren Waldbesitz legen wollen, massive Interessenskonflikte. „Da muss unbedingt eine klare Trennung der Aufgaben her“, fordert der NABU-Landesvorsitzende von Umweltminister Remmel.
Klima und Biodiversität gleichrangig behandeln
NABU: Artenschutz bei der Energiewende stärker berücksichtigen | Fledermausschützer halten Windenergie im Wald zur Zeit für nicht vertretbar
19. März 2012 -
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2011 den Entwurf eines Leitfadens für Windenergie im Wald vorgestellt. Der Landesfachausschuss (LFA) Fledermausschutz des NABU NRW kommt in seiner kürzlich dazu erarbeiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald aus Sicht des Fledermausschutzes beim derzeitigen Kenntnisstand nicht vertretbar ist. „Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf alle im Wald lebenden Fledermausarten und zahlreicher unbeantworteter Fragen zu dieser Problematik ist aus Sicht des Fledermausschutzes derzeit völlig offen, ob Wald überhaupt ein geeigneter Standort für Windenergieanlagen sein kann“, so Michael Straube, Sprecher des LFA Fledermausschutz im NABU.
So sei beispielsweise die Fledermausaktivität im Wald viel höher als im Offenland. Die durch den Bau der Anlagen und der entsprechenden Zuwegungen im Wald entstehenden Schneisen wirken als Leitstrukturen und führten Fledermäuse direkt zu den Masten hin. Zudem sei völlig unbekannt in welcher Höhe Fledermäuse über Wäldern jagten. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass Fledermäuse die Mas-ten gezielt untersuchten und dabei in die Nähe der Rotoren gelangen. Hier würde allein die Turbulenzen der sich drehenden Rotoren ausreichen, Fledermäuse zu töten. „Zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen im Wald auf Fledermäuse herrscht erheblicher Forschungsbedarf. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu Bau- und Betriebskosten der Anlagen minimal. Land, Bund und die Vertreter der Windenergie sind hier in der Verantwortung, Daten zu beschaffen, die die naturverträgliche und den Naturschutzgesetzen gemäße Genehmigung von Anlagen und Standorten ermöglichen“, so Straube weiter. Dies sei nicht zuletzt im Interesse der Betreiber und Investoren, die auf Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit angewiesen sind.
Zwar bekenne sich der NABU nach wie vor ausdrücklich zu den klimapolitischen Zielen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Um diese Ziele zu erreichen, sei neben dem Ausbau anderer regenerativer Energiequellen wie der Sonne, der Erhöhung der Energieeffizienz und des Energiesparens auch der Anteil der Stromerzeugung durch Windenergie unerlässlich. Deshalb hat sich der NABU NRW in seiner Position zum Ausbau der Erneuerbaren Energien grundsätzlich für eine vorsichtige Öffnung von Waldgebieten für die Windkraft in waldreichen Kreisen ausgesprochen. Aber auch der Klimaschutz dürfe nicht dazu führen, dass der Schutz von Tieren, Pflanzen und wertvollen Lebensräumen zunehmend ins Hintertreffen gerate. „Der Schutz von Klima und Biodiversität müssen gleichrangige Ziele der nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik sein“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Entsprechend müsse das Land dafür Sorge tragen, dass auch bei der Energiewende die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden.
Von der Bebauung mit Windkraftanlagen auszuschließen sind daher Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, Laubwälder und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter Arten. Damit bei der Zulassung von neuen Anlagen Rechtssicherheit herrscht, erwarte der NABU hierzu von der Landesregierung die Vorgabe und Einhaltung klarer Standortbeschränkungen. Voraussetzung dafür sei, dass die von den Fledermausschützern aufgeworfenen Fragen durch konsequente Forschung zeitnah beantwortet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass zukünftig die Belange des Fledermausschutzes wie der anderer Artengruppen ausreichend berücksichtigt werden. Dazu gehöre ferner das kurzfristige Festsetzen von Windvorranggebieten, der dauerhafte Schutz großer, unzerschnittener Lebensräume außerhalb von Naturschutzgebieten und bedeutender Rastgebiete und Zugstrecken von Vögeln sowie die für jeden Einzelstandort vorgeschriebene Artenschutzprüfung. Außerdem müsse der Schwerpunkt des Windenergieausbaus nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis deutlich auf dem Repowering liegen.
Für Rückfragen:
Michael Straube, Sprecher AG Windkraft im LFA Fledermausschutz des NABU NRW, Tel.: 02434-8094043, mobil: 0177 8892450
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 - 3867379
Die Stellungnahme des LFA Fledermausschutz ist unter www.fledermausschutz.de zu finden.
Weitere Informationen
Auf der NABU-Vollversammlung in Erkrath verabschiedeten die Delegierten die NABU-Position für "Mehr Naturschutz im Wald" und forderten damit eine neue Waldstrategie für die Wälder in NRW, denn der Zustand der heimischen Wälder sei beklagenswert. Mehr →
Die Potenzialstudie Windenergie der Landesregierung zeigt, dass genügend Flächen in NRW für den notwendigen Ausbau zur Verfügung stehen. Erst bei der Planung konkreter Anlagen vor Ort wird sich allerdings zeigen, ob für den Ausbau vorgesehene Flächen auch aus Naturschutzsicht tatsächlich konfliktfrei sind. Mehr →