Ausbau der Winenergie im Wald auf Kosten der Natur
Änderung des LEP zum Ausbau der Erneuerbaren Energien verschärft Bedrohungslage für den Wald
31. Januar 2024 - In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtages NRW wurde intensiv über die 2. LEP-Änderung zum Ausbau der erneuerbaren Energien beraten. Der NABU NRW kritisierte die vorliegende Fassung als inakzeptabel. Angesichts der vielfältigen Belastungen durch das Zusammenwirken des Klimawandels – etwa in Form von Extremereignissen wie Hitze- und Trockenperioden und Stürmen – und intensiver Bewirtschaftung sei der Ausbauschwerpunkt der Windenergie im Wald ein Schritt in die falsche Richtung.
In der zur Beratung stehenden Fassung habe es gegenüber der Entwurfsversion vom Juni 2023 nur geringfügige Änderungen gegeben. Damit halte die NRW-Landesregierung an ihren Plänen zur verstärkten Nutzung von Wäldern für den Ausbau der Windenergie fest – trotz deutlicher Kritik von Seiten des Naturschutzes und entgegen Empfehlungen aus der Wissenschaft. „Der Ende vergangenen Jahres erschienene NRW-Waldzustandsbericht hat uns den kritischen Zustand unserer Wälder nochmals vor Augen geführt. Mit Blick auf die besondere Rolle intakter Waldökosysteme für die biologische Vielfalt und das Klima sind die weitreichenden Öffnungen zur Nutzung der Windenergie nicht tragbar und eine Hypothek für die notwendige, ökologische Waldwende“, sagte NABU-Landesvorsitzende Heide Naderer.
Der aktuellen Vorlage zufolge sollen weite Teile des Nadelwaldes für den Windenergieausbau nutzbar sein. Und auch gewisse Laub- und Mischwaldflächen – die in der Regel für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze als bedeutender Lebensraum eine große Rolle spielen – sollen nach den neuen LEP-Regelungen nicht vor einer Inanspruchnahme geschützt sein. Dies gilt für Waldflächen, die im neuen LEP noch bis zu einem Laubbaumanteil von 49% als Nadelwald klassifiziert werden sollen, obwohl sie gemäß der Definition der Bundeswaldinventur als „Mischwald“ gelten. Ebenso sollen junge Laub- und Mischwälder, die seit dem Jahr 2007 durch Naturverjüngung oder Wiederbewaldung auf sogenannten „Kalamitätsflächen“ wachsen, für die Windenergienutzung geöffnet werden. Naderer: „Der Orkran Kyrill hat 2007 allein circa 50.000 ha Waldfläche geschädigt. In der Folge hat vielerorts in den letzten Jahren die Entstehung der klimaresilienten Wälder der Zukunft begonnen – diese dürfen nicht durch Windenergieanlagen fragmentiert und geschwächt werden.“
Aus Sicht des NABU NRW käme die Nutzung naturferner Nadelforstflächen unter bestimmten Bedingungen zur Freihaltung sensibler Offenlandbereiche sogar in Frage. „Bei der geplanten holzschnittartigen Erweiterung der Windenergieflächenkulisse fehlt von ökologisch differenzierter Betrachtung jedoch jede Spur“, kritisierte die NABU-Landesvorsitzende die LEP-Fassung. Dies komme darüber hinaus in der Tatsache zum Ausdruck, dass ein Teil der Bereiche zum Schutz der Natur („BSN-Flächen“) künftig explizit für die Windenergienutzung in Betracht kommen sollen, obwohl diese eigentlich für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen.
In ihrer Kritik werden die Naturschutzverbände von den fachlich zuständigen Stellen in NRW unterstützt. Denn auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) brachte in seiner schriftlichen Stellungnahme zum LEP-Entwurf erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen für den Biotop- und Artenschutz durch die beabsichtigten Änderungen zum Ausdruck, unter anderem in Bezug auf die Nutzung von BSN- sowie „Kyrill“- bzw. Sommerdürreflächen für die Windenergie. Auch der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bemängelte in seiner Stellungnahme die fachlich unzureichende Abgrenzung von Nadelwald- und Mischwaldflächen bei der Erweiterung der Flächenkulisse für die Windenergie. Außerdem äußerte der Landkreistag NRW in seiner Stellungnahme ähnliche Kritikpunkte.
„Diese LEP-Änderung ist ein weiterer Baustein für eine Energiewende, die so dringend notwendig ist, jedoch aktuell in vielen Teilen auf Kosten des Natur- und Artenschutzes geht. Leider wird die Landesregierung ihr stets erklärtes Ziel, Klima- und Biodiversitätsschutz in Einklang bringen zu wollen, mit ihrer aktuellen Politik nicht erreichen“, so die Bilanz der NABU-Landeschefin.
Die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände in NRW zur 2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, „Erneuerbare Energien“ (LEP-Entwurf, Stand 02.06.2023) finden Sie unter: Stellungnahme der Naturschutzverbände
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Dieser Entwurf des Landesentwicklungsplanes knüpft nahtlos an die aktuelle bundes- und landespolitische Programmatik an, welche eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu deutlichen Lasten des Natur- und Artenschutzes vorsieht. Mehr →