„Grün vor der Tür!“ - Eine gemeinsame Aufgabe
NABU NRW lud zum 6. NRW-Naturschutztag ein
24. Februar 2024 - Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland. Fast ein Viertel (23,6 Prozent) der Landesfläche sind Flächen für Siedlung und Verkehr. Mit dem Ruhrgebiet weist es bundesweit den größten Ballungsraum auf. Keine Frage also, dass dem Thema Stadtnatur in Nordrhein-Westfalen eine besondere Bedeutung zukommt, denn neben vielen Menschen leben auch zahlreiche Tiere und Pflanzen, darunter nicht wenige seltene oder bedrohte Arten, in unseren Siedlungsräumen. Unter dem Motto „Grün vor der Tür!“ geht es beim heutigen vom NABU NRW ausgerichteten 6. NRW-Naturschutztag insbesondere um die vielfältigen Formen städtischen Grüns und die Auseinandersetzung damit, wie die biologische Vielfalt im Wohn- und Arbeitsumfeld als ein wesentlicher Baustein zur Bewältigung der Naturkrise gefördert werden kann.
Denn der Platz für die Biodiversität ist auch in unseren Städten begrenzt. Die verschiedensten Nutzungsinteressen treffen hier auf engstem Raum aufeinander. Bei Grünpflege oder Baumaßnahmen werden die Bedürfnisse von Tieren und Pflanzen daher nicht immer angemessen berücksichtigt. „Urbanes Grün steht deshalb häufig unter Druck: Bebauung, Gebäudesanierung, Stadterneuerung und die anhaltende Flächenversiegelung gefährden vorhandene Grünstrukturen und Lebensräume“, sagte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Bei der Lösung solcher Nutzungskonflikte müsse der Arten- und Klimaschutz zukünftig deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Politik, Kommunen, Unternehmen aber auch Bürgerinnen und Bürger seien hier gleichermaßen in der Verantwortung.
Vielfach würde unterschätzt wie groß der Beitrag des urbanen Raums als ein Baustein für den Erhalt unserer biologische Vielfalt ist. Und nicht nur dafür: Gärten, Parks, Bäume, begrünte Fassaden und Dächer sind die Klimaanlagen unserer Städte und bestimmen so maßgeblich unser Wohlbefinden mit. Denn Stadtnatur verbessert die Luftqualität, senkt die Temperaturen hilft Starkregenereignisse abzumildern und trägt so dazu bei die Auswirkungen des Klimawandels abzufedern. Das Konzept der Schwammstadt dient vielen Kommunen bereits als Leitlinie für die Pflege bereits existierender Stadtnatur sowie der Wiederherstellung von „Naturfläche“ durch Entsiegelung. Aber auch die konsequente Umsetzung rechtlich bindender Vorgaben ist erforderlich. Die Volksinitiative Artenvielfalt NRW hatte bereits 2021 einen verbindlichen Ausschluss von Schottergärten in der Landesbauordnung gefordert. Seit dem ersten Januar dieses Jahres gelten nun in der Landesbauordnung klare Regelungen zum Verbot und zum Rückbau von Schottergärten. Jetzt sind die Kommunen gefragt, dieses Verbot umzusetzen und Angebote für den Rückbau vorzusehen.
Aber auch an jeden Einzelnen und jede Einzelne appellierte der NABU NRW im Rahmen der Möglichkeiten als Gartenbesitzer*in oder Balkonnutzer*in durch kleine Maßnahmen der Natur in der Stadt wieder Fläche zurückzugeben. „Jede noch so kleine Naturinsel zählt. Sie dienen unseren tierischen und pflanzlichen Mitbewohnern als Rückzugsraum, hier finden sie Nahrung oder können auf dem Weg in geeignetere Lebensräume pausieren“, so Naderer. Und auch die Unternehmen seien in der Verantwortung die nicht selten größeren innerstädtischen Firmenareale in naturnahe Flächen umzugestalten. Hier bietet der NABU NRW zukünftig für interessierte Unternehmen eine entsprechende Umfeldberatung an. Diese begleitet Unternehmen, die ihre Außenflächen ökologisch aufwerten möchten und so positive Effekte für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz setzen wollen.
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Der NABU NRW lädt herzlich zum nächsten NRW-Naturschutztag 2024 und der Auseinandersetzung mit den vielfältigen Formen von „Grün vor der Tür!“ ein. Mehr →