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Klage gegen Windkraft im Vogelschutzgebiet

Rückenwind von der EU für die Forderungen des NABU

Die EU-Kommission hat Deutschland gemahnt, in Schutzgebieten besseren Schutz sicherzustellen. Mit ihren Forderungen unterstreicht die EU die Klage des NABU NRW gegen die Errichtung einer Windenergieanlage im Kreis Kleve.

Foto: Helge May

Foto: Helge May

15. März 2024 - Das diese Woche bekannt gewordene Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland kritisiert den unzureichenden Schutzes von Vogelarten und Lebensräumen und nennt ganz konkret die Missstände am Unteren Niederrhein. Hier belegt auch der NABU seit Jahren den Rückgang geschützter wildlebender Vögel und fordert die Herstellung einer ausreichenden Schutzgebietskulisse. Während die EU-Kommission NRW und den Unteren Niederrhein und die Schutzgebiete von europäischem Rang ins Visier nimmt, wird am Niederrhein aktuell der Bau einer Windkraftanlage mitten im Schutzgebiet geplant.

Angesichts der von der EU-Kommission geforderten dringenden Maßnahmen sieht der NABU seine kürzlich eingereichte Klage gegen die Windkraftanlage am Standort Salmorth als einen entscheidenden Schritt, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu gewährleisten und Deutschland zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen zu bewegen. Mit der Klage und dem zunehmenden Druck der EU-Kommission erhofft sich der NABU NRW ein Umdenken bei der Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere in oder nahe schützenswerter Naturlandschaften.

Hintergrund: Der NABU NRW hat vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Gelände der Kläranlage Salmorth, Kreis Kleve, eingereicht. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf stößt auf Widerstand, da das geplante Bauvorhaben inmitten eines EU-Vogelschutzgebietes liegt.

Die Hauptbedenken des NABU gelten den möglichen negativen Auswirkungen auf wichtige Vogelarten, insbesondere auf arktische Wildgänse und den Seeadler, welche in diesem Gebiet rasten bzw. leben. Die Nähe zu zwei wichtigen Schlafplätzen der Wildgänse und die ideale Lebensumgebung für den Seeadler in einem benachbarten Naturschutzgebiet machen das Gebiet besonders schutzwürdig. Die Errichtung der Windkraftanlage könnte den Lebensraum dieser und weiterer Vogelarten erheblich beeinträchtigen.

Die Klage des NABU gegen die Errichtung der Windkraftanlage findet breite Unterstützung, denn auch das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve, weitere Verbände und insbesondere die untere Naturschutzbehörde, lehnen die Planung entschieden ab. Diese breite Ablehnung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes unserer Lebensräume und der darin vorkommenden Artenvielfalt. Die Übereinstimmung durch eine Vielzahl von Akteuren verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei der Realisierung von Projekten zur Gewinnung erneuerbarer Energien auch die ökologischen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen.


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