Braunkohlenplan Hambach steht zur Abstimmung
Naturschutzverbände lehnen Umplanung ab
Die NRW-Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und des NABU lehnen die am kommenden Freitag im Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln zur Abstimmung gestellte Änderung des Braunkohlenplans Hambach ab. Die sich mit dem vorzeitigen Ende der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach ergebenden Chancen für eine zukunftsfeste Neuplanung des Tagebaus und dessen direktem Umfeld werden nicht genutzt. Zwar sind durchaus einige ökologische Planungselemente erkennbar, im Großen und Ganzen liege der Fokus aber überwiegend auf wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten. Angesichts der großen Aufgabe, die Region fit für den Klimawandel zu machen, kann der Braunkohlenplanänderung deshalb nicht zugestimmt werden.
Jutta Schnütgen-Weber, Vertreterin der Naturschutzverbände im Braunkohlenausschuss: „Der vorgelegte Braunkohlenplan verfolgt in seinen textlichen und zeichnerischen Festlegungen die ökologischen Belange zur Zukunftssicherung weder ausreichend, noch eindeutig und schon gar nicht nachdrücklich. Vielmehr ist eine anachronistische Sicht auf die Raumnutzung leitendes Element der Planungen.“
Insbesondere kritisieren BUND, LNU und NABU die weiterhin vorgesehene Zerstörung des Natur- und Kulturraums im Bereich der so genannten Manheimer Bucht. Diese läuft dem formulierten Ziel einer möglichst geringen Flächeninanspruchnahme zuwider. Dies auch, weil die Forderung der Stadt Elsdorf nach einem „Hafenbalkon“ bzw. einer „Hafeninsel“ diesen Eingriff wegen der großen Mengen des dafür notwendigen Materials vergrößern würde.
Die Naturschutzverbände können ferner nicht erkennen, dass der Braunkohlenplan ausreichend Fläche für den Biotopverbund reserviert. So sind die auch von der Landesregierung angestrebte Waldvernetzung und der Ökosystemverbund nicht sicherzustellen. Nach dem Biotopverbundkonzept der Naturschutzverbände sollen 30 Prozent der Fläche im Rheinischen Revier für ein solches Netzwerk unterschiedlichster Lebensräume planerisch gesichert werden.
Für den Ökosystemverbund sind nach Ansicht von BUND, LNU und NABU auch die von der RWE Power AG geschaffenen Artenschutzflächen von großer Bedeutung. Sie müssen unbedingt erhalten bleiben. Stattdessen sieht der Braunkohlenplan allerdings deren teilweise Umwidmung als landwirtschaftliche Fläche vor. Das ist genehmigungsrechtlich aber unzulässig, da die umgesetzten Artenschutzmaßnahmen auf einem auch weiterhin rechtskräftigen Sonderbetriebsplan basierten. Die durch RWE erzielten „Ökopunkte“ dürfen auch nicht für andere Eingriffe in Natur und Landschaft verrechnet werden.
Die geplanten Festlegungen zum Tagebausee Hambach sehen die Naturschützer*innen ebenfalls kritisch. So wurde bei den Umweltprüfungen die jahrzehntelange Befüllungsphase ausgespart und es mangelt nach wie vor an klaren Qualitätsvorgaben für das eingeleitete Rheinwasser. Auch bezüglich der Schadstoffeinträge in den Grundwasserkörper durch das Rheinwasser und den Kippenabstrom bleiben viele Fragen offen.
Insgesamt kommen die Naturschutzverbände zu einem ernüchternden Fazit: Das Ziel, nach Tagebauende dauerhaft ökologisch stabile Räume zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu schaffen, wird mit diesem Braunkohlenplan verfehlt.