Mehr Fortschritt in der Agrarpolitik wagen
Deutlich größere Anstrengung der Landesregierung für den Artenschutz in der Landwirtschaft gefordert
19. Januar 2024 - In der kommenden Woche findet die Agrarminister- und Agrarministerinnenkonferenz statt, um die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland weiter zu entwickeln. „Wir setzen hier auf ein starkes Signal dieser Runde für eine nachhaltige und sowohl für Naturschutz als auch die Landwirtinnen und Landwirte zukunftsfähige Agrarpolitik“, sagte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen dazu heute in Düsseldorf.
Die Zukunftskommission Landwirtschaft, ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft, Naturschutz, Wissenschaft und Wirtschaft, hat sich im Abschlussbericht 2021 einvernehmlich dafür ausgesprochen, Zahlungen an die Landwirtschaft an gemeinwohlorientierte Leistungen zu binden. Die Entwicklung weg von den Direktzahlungen, die allein in Abhängigkeit von der Flächengröße ausgezahlt werden, hin zu gemeinwohlorientierten Zahlungen gilt es entsprechend voranzutreiben. „Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Betriebe umbauen und die Bewirtschaftung für mehr Umwelt- und Naturschutz verändern möchten, müssen dabei finanziell und fachlich wirksam unterstützt werden. Entsprechende Leistungen in den Bereichen Tierwohl, Erhaltung von natürlichen Lebensräumen und Artenvielfalt, Gesunderhaltung der Böden und Reinhaltung des Wassers müssen betriebswirtschaftlich attraktiv sein“, so Naderer weiter. Das nütze allen – den Tieren, Pflanzen und auch den Menschen, also dem Gemeinwohl.
Die Vorschläge aus der Zukunftskommission Landwirtschaft müssten nun auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Konkret heiße dies, sich bei den anstehenden Konferenzen für eine möglichst weitgehende Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2. Säule der Agrarsubventionen sowie die Erhöhung des Budgets für die Ökoregelungen einzusetzen. Zudem müsste die bereits erarbeitete neue Ökoregelung zur zweischürigen Wiese, die auch die Beweidung nicht ausschließt, realisiert werden.
Dringend angepasst werden müsse darüber hinaus die Regelung zu vier Prozent Brachflächen auf nicht bewirtschafteten Ackerflächen, die jeder landwirtschaftliche Betrieb zukünftig als „Fläche für die Natur“ bereithalten müsse. Ob hier – als Alternative zur Selbstbegrünung – lediglich zwei Arten eingesät werden müssen, 12 oder sogar 20 verschiedene Arten, ist für die ökologische Wirksamkeit dieser zumeist temporären Brachen und den Schutz der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft jedoch entscheidend. Hier müsse Deutschland dringend nachschärfen, so der NABU NRW.
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