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Wälder sind keine Gewerbegebiete

NABU kritisiert vorgesehene Öffnung von Wald- und Kalamitätsflächen für die Windenergie

Der NABU NRW kritisiert die Planungen des Landes, beim Windkraftausbau in NRW verstärkt auf „Windkraft im Wald“ zu setzen. Die stärkere Öffnung würde den Wert des Waldes als Helfer beim Klimaschutz und seine Bedeutung als wertvoller Lebensraum in Frage stellen.

Wald - Foto: Uwe Prietzel

Wald - Foto: Uwe Prietzel

18. März 2022 - Anlässlich des Tages des Waldes kritisiert der NABU NRW die Planungen des Landes, beim Windkraftausbau in NRW verstärkt auf „Windkraft im Wald“ zu setzen. Die stärkere Öffnung von Waldbereichen und Kalamitätsflächen würde den Wert des Waldes als CO2-Speicher und damit natürlicher Helfer beim Klimaschutz, die Bedeutung als wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen und nicht zuletzt als Erholungsraum für den Menschen zukünftig in Frage stellen. „Aus ökologischer Sicht ist dies eine fatale Fehlentwicklung“, so NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer. Der bereits geschädigte Wald verdient den höchsten Schutz statt die höchste Priorität als mögliche Gewerbefläche.

Denn auch Kalamitätsflächen mit ihren offenen und halb-offenen Bereichen und dem hohen Anteil von Totholz und Schlagabraum leisten einen wichtigen Beitrag für einen besseren Nährstoffhaushalt, lebendige Artenvielfalt und als Wasserspeicher. Sie lassen sich zukünftig durch Wiederbewaldung und Naturverjüngung wieder zu wertvollen Mischwaldbeständen entwickeln. „Bevor Wald in Gewerbegebiete umgewandelt wird, müssen zunächst die bestehenden Potenziale ökologisch weniger bedeutsamer Flächen in NRW ausgeschöpft werden“, mahnte Naderer an.


Davon gibt es in NRW ausreichend: So werden derzeit allein circa drei Prozent der gesamten Landesfläche gewerblich und industriell genutzt. Aus Sicht des NABU müssen diese Flächen als mögliche Standortflächen für den Ausbau der Windenergie wie der Solarenergie stärker in Betracht gezogen und bestehende Hemmnisse abgebaut werden. Dringend geboten ist laut NABU NRW der Wegfall der pauschalen 1000-Meter-Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen in NRW. Naderer: „Eine Berechnung der Windkraftpotenziale in Nordrhein-Westfalen kann sinnvoll nur unter Einbezug dieser Flächenkategorien in die Gesamtbetrachtung erfolgen – bevor der als Klimasenke und bedeutsames Ökosystem unabdingbare Wald Flächenversiegelungen und Fragmentierungen zum Opfer fällt.“

Für einen rascheren und naturverträglichen Ausbau der Windenergie ist zudem in erster Linie Konfliktprävention notwendig. Das heißt, Planungsverfahren müssen zukünftig grundsätzlich den Fokus auf Gebiete mit dem geringsten Potenzial für Interessenkonflikte legen und so die Belange des Natur- und Artenschutzes frühzeitig und gleichberechtigt einbinden. „Wir setzen uns für eine qualitative Verbesserung der Planverfahren ein. Dafür braucht es die Fachexpertise über Flora und Fauna vor Ort und in den Flächen, die der ehrenamtliche Naturschutz seit Jahrzehnten einbringt. Dazu bieten wir gerne jedes Gespräch auf Augenhöhe an!“, so die NABU-Landesvorsitzende.


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