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Sofortprogramm Biologische Vielfalt

Koalitionsverhandlungen müssen Krisen ernst nehmen

Der NABU NRW fordert zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen ein "Sofortprogramm Biologische Vielfalt". Denn jetzt ist die Zeit nicht nur die Klimakrise sondern auch den Artenverlust ins Visier zu nehmen. Wie das gelingen kann, benennt der NABU auch.

Der Schöne - Foto: Karsten Höhne

Der Schöne - Foto: Karsten Höhne

Zum Start der Koalitionsverhandlungen von CDU und Grünen in NRW fordert der NABU NRW die Koalitionspartner auf, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen nicht nur mit Worten anzuerkennen, sondern mit konkreten Maßnahmen abzusichern. „Das Sondierungspapier benennt zwar die Artenkrise neben der Klimakrise bereits in ihren ersten Zeilen. Leider finden sich dann für die dringend notwendige Rettung der biologischen Vielfalt im Folgenden noch keine konkreteren Vorschläge, wie dies erreicht werden soll“, erklärte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Bereits die Volksinitiative Artenvielfalt NRW habe im vergangenen Jahr deutlich gemacht, wie dringend geboten politischer Wille, Gelder und gutes Personal im Naturschutz sei. Naderer: „Jetzt ist die Zeit die von den Grünen mitgetragenen Forderungen in konkrete Maßnahmen zu gießen und diese zweite, die natürlichen Lebensgrundlagen bedrohende Krise, anzugehen.

Sofortprogramm biologische Vielfalt
Dazu bedarf es eines Sofortprogrammes für den Erhalt der biologischen Vielfalt: Lebensräume, die CO2 speichern und so zum Klimaschutz beitragen wie Feuchtgrünland und Moore, müssen erhalten und wo möglich renaturiert werden, um ihre Funktion voll erfüllen zu können. Schutzgebietsfestsetzungen müssen so überarbeitet werden, dass Naturschutzgebiete zukünftig ihrer Funktion gerecht werden können – Arten- und Naturschutz ohne jegliche Einschränkung. Naderer: „Dazu gehört auch das Verbot des Einsatzes von Pestiziden und Düngern in allen Schutzgebieten, welches schnellstmöglich und unter Berücksichtigung eines angemessenen Ausgleichs für die Landwirt*innen umzusetzen ist.“ Bei den EU-Vogelschutzgebieten sei zudem für NRW eine gravierende Lücke zu schließen. Die behördliche Festlegung der geeigneten Gebiete, wie beispielsweise dem "Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg" und eine entsprechende Unterschutzstellung müsse - sowohl zum Schutz der Vogelarten als auch als Grundlage für eine rechtssichere Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen - kurzfristig erfolgen.

Wie in anderen landespolitisch wichtigen Bereichen ist die Einstellung von qualifizierten Personal für die schnelle und effiziente Umsetzung eine wesentliche Voraussetzung: 2.000 Stellen für die Umwelt- und Naturschutzverwaltung sind dringend notwendig, auch für die bereits bekundete Absicht der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Darüber hinaus werden für das „Sofortprogramm Biologische Vielfalt“ mind. 30 Mio. Euro benötigt. Mittelfristig muss ein Prozent der Haushaltsmittel in direkter Weise dafür eingesetzt werden, den Erhalt der Biodiversität und den Klimaschutz zusammen zu meistern“, forderte die NABU-Landeschefin.


Zitronenfalter - Foto: Antje Börnemann

Zitronenfalter - Foto: Antje Börnemann

Schutz von Flächen
Die Endlichkeit von Flächen und Ressourcen ist den Verhandlungspartnern bewusst. „Das im Sondierungspapier bereits erwähnte „Prinzip der Flächensparsamkeit“ ist allerdings zu allgemein. Der NABU NRW fordert deshalb ausdrücklich die Aufnahme eines klar formulierten Zieles zur Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 5 ha pro Tag bis 2025 und „Netto Null“ bis 2030 in den Koalitionsvertrag“, so Naderer weiter. Entsprechend müssen sich raumordnerische Vorgaben zum Flächensparen im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen wiederfinden. Hier gehe es unter anderem um die Einschränkung der Ausnahmen für Bauen außerhalb festgelegter Siedlungsbereiche, die Verpflichtung zur Ausnutzung von Flächenpotenzialen der Innenverdichtung vor Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen sowie Vorgabe von Mindest-Siedlungsdichten und für flächensparende Bebauung.

Zudem fordert der NABU den naturschutzrechtliche Flächenausgleich entsprechend der rechtlichen Vorgaben zukünftig auf die Wiederherstellung der durch Eingriffe beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auszurichten. Dies diene dann auch eher den Zielen zum Biodiversitätsschutz. „Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte“ sind der naturschutzpolitisch und grundlegend falsche Ansatz, da sie Fläche weiter monetarisieren statt zu schützen“, sagte Naderer.

Klimaschutz
Das Ausbauziel, Windenergie auf zwei Prozent der Landesfläche zu ermöglichen, wird nur dann naturverträglich zu steuern sein, wenn im Landesentwicklungsplan hierzu die Festlegung von „Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten“ vorgegeben wird. Nur dadurch kann eine abschließende Steuerung auf Regionalplanebene erfolgen. Die bisherige Darstellung von Vorranggebieten ist dazu nicht geeignet. Auch müsse bei einer Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächenphotovoltaik ein Ausschluss von Flächen mit höherer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz vorgesehen werden. Der NABU NRW fordert hierzu entsprechende Festlegungen bereits im Koalitionsvertrag. Für die Begleitung von Planungsprozessen für den schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windenergie, aber auch anderen erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik, sind regional organisierte Beteiligungs- und Abstimmungsformate nach dem Vorbild des derzeit nur landesweit agierenden KlimaDiskurs.NRW e.V. dringend notwendig.

Naderer: „Die zukünftige Landesregierung wird sich daran messen lassen müssen, wie viel mehr Erneuerbare-Energien-Strom in NRW produziert wird - nicht nur durch Windenergie, sondern auch Photovoltaik – ohne dass der Natur- und Artenschutz dabei unter die Räder kommt.“


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